1. Prozesstag OLG Düsseldorf, 13.01.2026

An dieser Stelle spiegeln wir den Prozessbericht vom 1. Prozesstag im Budapest-Komplex-Verfahren vor dem OLG Düsseldorf vom 13.01.2026:

Der Gerichtsaal bis auf letzten Platz gefüllt, tosender Applaus für die Angeklagten – beim ersten Prozesstag zeigen mehr als 150 Unterstützer*innen ihre Solidarität den Angeklagten, als der vorsitzende Richter Lars Bachler die Verhandlung um 12:05 Uhr eröffnet. Schon ab 8:00 Uhr morgens versammeln sich zahlreiche Menschen trotz strömenden Regens und schwer bewaffneten Cops bei der Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude, um den beschuldigten Genoss*innen und ihren Angehörigen beim Prozessauftakt am Oberlandesgericht Düsseldorf im Rahmen des sogenannten „Budapest-Komplex“ beizustehen. Nach stundenlangem Warten und einer Verzögerung des Prozessbeginns um mehr als 90 Minuten werden Clara, Emmi, Paula, Moritz, Luca und Nele in den Gerichtssaal geführt. Das solidarische Publikum jubelt, skandiert mehrfach „Free All Antifas“ und „Ihr seid nicht allein“, bislang geduldet vom 7. Strafsenat und dem Vorsitzenden Richter Bachler. 

Der Prozess beginnt mit einer Ausschließungsverhandlung: da vier der sechs Angeklagten zum Tatzeitpunkt noch als Heranwachsende galten, wurde darüber beraten, ob das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet. Die Generalbundesanwalt Bodo Vogler sieht dazu keine Veranlassung, auch von Seite der Verteidiger gibt es keine Einwände und sogar den expliziten Wunsch von Neles Verteidigung, das Verfahren öffentlich zu führen. Zwei Vertreter der Jugendgerichtshilfe bringen ins Spiel, das zumindest bei der Verlesung ihrer Berichte, da es um sehr private Inhalte geht, die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden sollte. Nach einer Beratungspause entscheidet der Senat, die Öffentlichkeit nicht vom Verfahren auszuschließen. Die Richter*innen behalten sich aber vor, diese Entscheidung im Laufe des Verfahrens noch verändern, gerade vor dem Hintergrund der möglichen Listung der Angeklagten als Mitglieder einer terroristischen Gruppierung von Seiten der USA und dem Einfluss auf das zukünftige Leben der jungen Beschuldigten. 

Anschließend tragen die drei Generalbundesanwält*innen die Anklage vor. Neben den vorgeworfenen Körperverletzungen konstruieren sie vor allem zwei Anklagepunkte: sowohl die Gründung einer kriminellen Vereinigung nach Paragraph 129 als auch den Vorwurf des versuchten Mords in zwei Fällen. 

Im Anschluss tragen die Verteidiger*innen Opening Statements vor. In diesen weisen sie die Anklage in wesentlichen Punkten zurück.

Paulas Verteidiger beginnt, indem er das Narrativ der Generalbundesanwaltschaft (GBA) demontiert, die Angeklagten hätten „im Untergrund gelebt“. Dies haben die sechs nur getan, um eine Auslieferung nach Ungarn zu verhindern. Immer wieder hatte die Verteidigung sogar Kontakt zu den Ermittlungsbehörden aufgenommen, um die Bereitschaft der Angeklagten zu signalisieren, sich bei einer Zusicherung über die Nichtauslieferung den deutschen Ermittlungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Im Januar 2025 stellten sie sich dann auch ohne diese Zusicherung. Dennoch rede die GBA „feindstrafrechtlich anmutend“ von einer Zeit im Untergrund, um das Bild einer besonderen Gefährlichkeit herzustellen.

Anschließend kritisiert die Verteidigung von Clara das „Overcharging“ von Körperverletzungsdelikten als „versuchte Tötung/Mord“. Dies sei eine gezielte Strategie der GBA, um ein Narrativ tödlicher Gewalt von Antifaschist*innen zu entwickeln, sowie im Laufe des Prozesses „Nachsicht“ in der Strafzumessung zu zeigen und dennoch ein an den ursprünglichen, zu hoch angesetzten Vorwürfen angepasstes Strafmaß zu erzielen. Dabei haben bereits die Oberlandesgerichte (OLG) München und Dresden, an denen die Prozesse gegen andere der Angeklagten im „Budapest-Komplex“ laufen bzw. liefen, diese Vorwürfe nach ausführlicher Prüfung fallengelassen. Selbst in Ungarn ist Maja T. wegen Körperverletzung (nicht versuchtem Totschlag oder Mord) angeklagt. Die GBA sei sich dessen bewusst, dass unter Antifaschist*innen Konsens ist, nicht zu töten. Wider besseren Wissens unterstelle sie dennoch eine Mordabsicht.

Danach geht die Verteidigung von Moritz auf die Entscheidung für den Verhandlungsort Düsseldorf ein und nennt diese strategisch – so übe sich die GBA in besonderer Härte gegenüber Antifaschist*innen und zeichne „ein Gesamtbild von schwerer Kriminalität“, unvergleichbar mit ihrem Umgang bei tödlicher Nazigewalt. Das Verfahren hätte besser vor einem Amtsgericht in Leipzig stattfinden können, anstatt im Staatsschutzgericht hier in Düsseldorf.

Zuletzt zieht Moritz‘ Verteidigung den Vergleich zu verschiedensten Fällen tatsächlicher Tötungsdelikte von rechts in den letzten Jahrzehnten, welche die GBA nicht übernommen habe: Von Oury Jalloh über Hans-Jürgen Rose, den Aryans Angriff in Halle (Saale) bis hin zu Kamal Kilade.

Hier endet der erste Prozesstag. Am nächsten Dienstag, den 20. Januar, wird er mit den restlichen Statements der Verteidigung fortgeführt werden. Alle kommenden Prozesstermine finden sich unter: https://bsg-nrw.org/Termine/

Wir freuen uns über zahlreiche solidarische Unterstützer*innen im und vor dem Saal!