Prozessbericht Budapest 04. Juni 2025

3. Verhandlungstag

Zeuge 1: Nagy Balázs; Zeuge 2: Tamás Kovács; nicht anwesend: Tamás Gimpel

Richter: Dr. Jozsef Sas

Vor dem Gericht

Nach einer ruhigen Anreise konnte die geplante Demonstration um 7:30 Uhr vom Bahnhof Nyugati starten. Eine stabile Gruppe solidarischer Unterstützenden machte sich in guter, aber auch angespannter Stimmung auf den Weg zu dem Gerichtsgebäude.
Bei dem Gebäude angekommen wurde die Kundgebung vorbereitet und aufgebaut während die Prozessbegleitenden zum Gerichtssaal aufbrechen. Wenige vereinzelte Neonazis haben sich vor dem Gericht für ihre angemeldete Veranstaltung versammelt. Ihre Versuche zu Filmen oder andere Aufnahmen zu machen konnten abgeschirmt werden. Allerdings wurde die Liste der Anmeldungen mit den Namen von Faschos abgefilmt ohne Einschreiten der Behörden.

Eindrücke aus dem Gerichtssaal

Dieses Mal befinden sich deutlich mehr solidarische Menschen im Gerichtssaal und im Gegensatz dazu nur sehr wenige Neonazis, einer von ihnen ein rechter Streamer, der unerlaubterweise im Gerichtssaal streamt. Er wird aber auch nicht daran gehindert.

Ihre kleine Anzahl führt jedoch trotzdem zu einer ganz guten Stimmung im Saal. Außerdem haben solidarische Personen mit bunten T-Shirts einen Regenbogen gebildet.

Für das Zeigen der Beweismittel gibt es dieses Mal lediglich zwei Fernseher anstelle der Leinwand.

Die Verhandlung

Pünktlich um 9:00 Uhr wird die Verhandlung eröffnet.

Es gibt eine erneute Belehrung durch den Richter Dr. Jozsef Sos, dass durch jegliche Störung mit einem Ausschluss der Öffentlichkeit aus dem Gerichtssaal zu rechnen ist.
Anschließend wird Maja von zwei Polizisten in den Saal gebracht. Die Person ist in Handschellen und Fußfesseln gelegt und wird an einer kurzen Leine von einem der Polizisten geführt. Der Richter stellt offiziell fest, dass Maja anwesend ist und die andere angeklagte Person ist nicht vor Ort. Deshalb wird sie durch den Anwalt vertreten.

Um 9:07 Uhr verliest der Richter die vorgeladenen Zeugen: Nagy Balázs und Tamás Kovács. Der erste Zeuge Tamás Gimpel ist nicht erschienen. Auf die Verlesung folgt eine erneute Belehrung der Presse, welche denen der vergangenen Prozesstage gleicht.

Im Folgenden wird von der Sitzung am 6. Mai berichtet. Diese sollte der Einführung von Gabriel Marchesi in das Verfahren vorbereiten, allerdings kann sein Anwalt nur am 20.06. Deshalb betreffen die nächsten Verhandlungstage Freitag den 06.06., Donnerstag den 12.06. und Mittwoch den 18.06. nur Maja. Außerdem wird verkündet, was die nächsten Verhandlungstage passieren soll. Am 06.06. sollen polnische Zeugen (die rechtsextremen „Touristen“) angehört werden, am 12.06. wird sich der rechtsmedizinische Gutachter äußern. Die vielen Kameraaufnahmen aus verschiedenen Perspektiven sollen am 18.06. gesichtet werden, die Anklagepunkte von der weiteren angeklagten Person behandelt werden und am 20.06. werden die zwei deutschen Neonazis Robert Fischer und Sabine Brinkmann als Zeugen vorgeladen. Die polnischen und deutschen Zeugen sollen jeweils per Video zugeschaltet werden.

Außerdem wird der in der letzten Woche eingereichte Antrag von Maja, eine Forderung von Hausarrest aufgrund unmenschlicher Bedingungen in Haft, thematisiert. Die Entscheidung darüber wird auf den 20.06.2025 verschoben. Maja muss also in Gefängnishaft bleiben, weiterhin in unmenschlichen Haftbedingungen.

Der Richter verkündet, dass die Unterlagen der Nazis Laszlo Dudog und Zoltan Toth, die auch an den Prozesstagen von Hanna als Zeugen angehört wurden, aus den deutschen Prozesstagen vorhanden sind.

Um 9:27 Uhr fängt der Richter dann an, die Stellungnahme die Orsolya Fábian zu dem Prozesstag in Deutschland zu verlesen.

Fabians Stellungnahme zum deutschen Prozesstag.

Fabian plädierte auf versuchten Mord. Allerdings wurden ihre Aussagen sowie einige Beweise und Unterlagen grundlegend in Frage gestellt. Daher beschwert sie sich viel in ihrer Stellungnahme über das deutsche Verfahren und behauptet, es werde nicht richtig verhandelt.

So wird erwähnt, dass sie, wenn überhaupt nur für wenige Sekunden bewusstlos gewesen sei. Außerdem kann sie sich weder an die genaue Anzahl der Täter*Innen noch an Tatwaffen erinnern, aber sie behauptet es sei ihr kein Pfefferspray, sondern ein Aceton haltiges Lösungsmittel ins Gesicht gesprüht worden sein. Auch die Uhrzeit ihrer Aussage bei der ungarischen Polizei weiß sie nicht mehr. Sie verweigert weiterhin keinen Alkohol getrunken zu haben, sondern lediglich ein Erfrischungsgetränk.

Außerdem habe die deutsche Richterin bemerkt, dass die Schädelverletzungen Dudogs nicht genäht worden seien. Generell sollen ihre Verletzungen im deutschen Verfahren weiter als Unfall dargestellt worden sein. Fabian berichtet wiederholt von ihren Hämatomen an ihrem Oberschenkel, welche bereits in einem vorherigen Bericht für fragwürdig erklärt wurden.

Zeugenaussage des ersten Zeugen Nagy Balázs

Um 9:36 Uhr tritt der Zeuge Nagy Balázs vor zur Anhörung. Nachdem er die Frage, ob er Maja jemals gesehen oder persönlich gekannt hätte verneint, wird er wie üblich belehrt. Nachdem er bestätigt, bereits in diesem Sachverhalt ausgesagt zu haben wird er gebeten, dies erneut zu tun.

Er berichtet am Freitag in einer Bar auf Freunde gewartet zu haben, als er auf eine Gruppe von 6 bis 10 Personen aufmerksam geworden sei. Außer, dass die Gruppe sich schnell auf eine Person zubewegt haben soll, sei ihm äußerlich nichts aufgefallen. Danach habe er auf der anderen Straßenseite in einer Entfernung von 30 Metern dumpfe Geräusche wahrgenommen, bis sich die Gruppe schnell entfernt habe. Nun sagt er, dass die Gruppe aus Männern und Frauen bestanden haben soll. Um zu schauen, was geschehen war, sei er zu dem Ort gegangen und habe einen älteren Mann auf dem Boden liegen und die Partnerin im Schockzustand weinend entdeckt. Seine Frage, ob es sich um einen Messerangriff gehandelt habe, bejahten die beiden, woraufhin er die Rettungskräfte gerufen haben soll. Diese seien sehr schnell vor Ort gewesen, so wie auch die Polizei.

Auf Nachfrage des Richters nach Verletzungen bei der Partnerin sagt Nagy, er habe keine gesehen, auch wenn er sehr aufgebracht und die Lichtverhältnisse schlecht gewesen seien. Danach fragt der Richter, ob er sich an besonderer Bekleidung der Opfer erinnern könne. Nagy verneint dies und erzählt erneut, dass der Mann nicht geblutet habe, bewusstlos gewesen sei und die Frau noch schockiert von dem weiterhin von ihr behaupteten Messerangriff nach Hilfe schrie und deshalb nicht ansprechbar gewesen sei. Daraufhin verliest der Richter zum Abgleich erneut die ursprüngliche Aussage Balázs‘s und stellt fest, dass alles soweit übereinstimmt. Allerdings war in der ursprünglichen Aussage die Rede von einer Person, die sich etwas abseits aufgehalten habe und nicht direkt beteiligt gewesen sei. Der Richter hakt deshalb nach und Balázs bestätigt diese Aussage.

Danach möchte die Staatsanwaltschaft mehr über die Kleidung der Täter erfahren, woraufhin Balázs von klassischer moderner Kleidung in „Berliner Kleidungsstil“ spricht. Außerdem haben sie keine Masken getragen und eine Person habe eine Schultertasche gehabt. Die Frage, ob er die Gesichter der Täter*Innen gesehen habe, verneint er. Bei einem erneuten Nachhaken nach Besonderheiten der Gruppe verweist er nochmal auf die Umhängetasche und, dass die Täter*Innen keine Masken getragen haben. Anschließend fragt die Staatsanwaltschaft nach Details zu der Bewegung der Gruppe; Ob sie ihre Position verändert habe, ob sie sich eilige entfernt hätten, in welche Richtung und wie lange er sie hatte weglaufen sehen. Balázs sagt aus, sie hätten ihre Position nicht verändert und seien dann in die eine Richtung, in die sie konnten, weggerannt. Ab einem gewissen Punkt wisse er nicht mehr, wohin und er sei auch erstmal zu den Geschädigten gegangen und habe dann erst nach den Flüchtigen geschaut.

Nun kommt der Anwalt der weiteren Angeklagten zu Wort und merkt zwei Dinge an: Die von Orsolya Fábian berichtete Bewusstlosigkeit widerspricht faktisch der Aussage Balázs. Außerdem habe Balázs bei der Aussage vor der Polizei lediglich von durchschnittlicher Winterbekleidung gesprochen. Somit seien die heutigen Aussagen verfälscht. Daraufhin verliest der Richter wiederholt die ursprüngliche Aussage des Zeugen Nagy Balázs.

Balázs rechtfertigt die Abweichungen damit, dass die Polizei ihm von ähnlichen Vorfällen berichtet habe, bei denen die Täter*Innen vermutlich ausländische, politisch extreme Gruppen wären. Nun macht Majas Anwalt, Dr. Tamás Bajakey, darauf aufmerksam, dass diese von der Polizei erhaltene Information in keinem Protokoll steht.

Dann fragt Bajakey nach der Zurechnungsfähigkeit des Zeugen bei seiner Aussage bei der Polizei aufgrund des vorherigen Alkoholkonsums und ob der Konsum im Protokoll stehe. Balázs sagt, die Vernehmung sei drei Stunden später gewesen und er somit wieder nüchtern.

Jetzt merkt Majas Anwalt mehrere Abweichungen von der jetzigen zu der ursprünglichen Aussage an. So war er bei der ursprünglichen Aussage erst die Polizei rufen gegangen und bei der heutigen Aussage erst zu den Geschädigten und habe dann die Polizei gerufen. Außerdem stellt er fest, dass Fabian bei Bewusstsein gewesen sein muss, wenn er mit ihr kommunizieren konnte.

Danach wird von ihm mehrere Male nach der Bezeichnung der „Berliner Kleidung“ gefragt und wie Balázs diese erkannt habe. Der Zeuge kann keine klare Antwort geben und meint, er könne das selbst nicht so wirklich beschreiben, außer, dass es alternative Kleidung gewesen sei. Auch danach ist er in seinen Antworten sehr schwammig, meint aber, es sei auch nicht von Bedeutung für den Fall. Auf Nachfrage Bajakeys befindet der Richter es doch für wichtig, woraufhin der Zeuge Balázs nichts weiter dazu sagen kann.

Als nächstes fragt der Anwalt von Maja nach der Umgebung und weiteren Geräuschen. Ob die Straße laut gewesen sei oder Gespräche der Angreifenden zu hören waren. Der Zeuge sagt aus, dass die Straße leise gewesen sei, aber er dumpfe Geräusche gehört habe. Von den Täter*Innen habe er keine Gespräche gehört. Hier bemerkt Majas Anwalt, dass dies im Gegensatz zu anderen Zeugenaussagen und zur Anklageschrift steht, bei denen von Kommandos und einem koordinierten Angriff die Rede waren.

Nachdem Balázs die Frage der Staatsanwaltschaft nach erneuter genauerer Beschreibung der Schultertasche damit beantwortet, dass diese groß gewesen und von einer Frau getragen worden sei endet die Befragung des Zeugen Nagy Balázs um 10:23 Uhr mit dem Aufrufen des Richters nach einer kurzen Pause.

Um 11 Uhr wird die Verhandlung fortgesetzt. Da der zweite Zeuge Tamás Kovács noch erschienen, sondern erst auf dem Weg ist, sollen Aufnahmen der Überwachungskameras gesichtet werden. Außerdem kann sich Maja auf die vorherige Aussage des Gerichts bezüglich des Hausarrests beziehen und spricht den Richter direkt an. Wie schon die vorherigen Male darf Maja dabei keines der Mikrofone benutzen.

Majas erneute Äußerung zu den Haftbedingungen

Aufgrund der Begründung des Richters, nicht genug über Majas Hintergründe zu wissen äußert sich Maja zu den eigenen persönlichen Umständen. Maja geht auf die Historie eigener Initiative im eigenen Lebenslauf, wie Bufdi, Cafe Wagner und Deutsches Rotes Kreuz, ein. Außerdem erläutert Maja die Absicht 2024 mit einem Studium zu beginnen, weshalb das Gefängnis um eine Fernschule für ein Abitur in Deutschland gebeten wurden. Dieses lehnte das jedoch aufgrund von mangelndem Vertrauen gegenüber der Fernschule Deutschlands ab. Nicht mal eine Schreibmaschine wurde zur Verfügung gestellt. Abgesehen davon wurde behauptet, dass Maja an der Prüfung in zwei Jahren eh nicht teilnehmen könne. Maja betont außerdem, dass eine Teilnahme an der Prüfung sowohl technisch als auch aus Sicherheitsgründen durchaus möglich wäre und auch niemand wissen könne, wo sich Maja in zwei Jahren befindet. Diese Verweigerung des Rechts auf Bildung kreidet Maja neben den untragbaren Bedingungen in Einzelhaft, die nicht EU-Norm sind, an und bittet nach wie vor um eine Milderung der Haftumstände. Dabei wird Maja von dem eigenen Anwalt mit der Erzählung einer Anekdote unterstützt: Das Gefängnis habe im Gegenzug als Bildung das sogenannte „Zeichnen für die rechte Gehirnhälfte“ angeboten. Außerdem bittet der Anwalt um die Bereitstellung der Unterlagen von Dudog und Fábian aus dem deutschen Prozess.

Sichtung der Kameraaufnahmen

Nach einer Zustimmung der Bitte verliest der Richter die Anklagepunkte, die sich auf die Videoaufnahmen beziehen, sprich das, was auf den Videos zu sehen sein soll. Es handelt sich dabei um die Vorwürfe der polnischen Geschädigten. Es soll also abgebildet sein, wie die drei Geschädigten verfolgt wurden. Er merkt auch an, dass die Kameras weit weg seien und die Zeit auf den Aufnahmen aus technischen Gründen teilweise nicht stimmt. Zur Orientierung wird auch eine Übersichtskarte gezeigt, die anhand der Kameraaufnahmen erstellt wurde. Auf ihr ist die Anzahl der Täter*Innen zu sehen, aus welcher Richtung sie kamen, wo die Tat passiert ist und in welche Richtung sie geflohen sein sollen. Die gesamte Auswertung der Überwachungsaufnahmen wurde mit Hilfe von deutschen Behörden und ihrer Software durchgeführt.

Um 11:22 Uhr wird dann auf den zwei Bildschirmen die erste Aufnahme gezeigt. Ein Anwalt schreitet ein und meint, dass die Geschädigten nicht genau zu erkennen sind, worauf der Richter meint, sie seien später besser zu sehen. Dann sollen Personen mit Mützen und Masken verdeckt zu sehen sein, die den Geschädigten folgen. Da sich die Kameras jedoch automatisch drehen, ist der Hergang der Verfolgung nicht immer genau zu sehen. Es soll die gesamte Gruppe der Täter*Innen zu sehen sein.

Zeugenaussage des zweiten Zeugen Tamás Kovács

Plötzlich platzt der zweite Zeuge Tamás Kovács um 11:23 Uhr rein, was zu dem Abbruch der Video-Sichtung führt. Er kriegt die typische Belehrung seiner Pflichten und Rechte bevor die Befragung beginnt. Auch er wird vorerst gefragt, ob er die angeklagte Person kenne oder die Namen der anderen Angeklagten. Er verneint und wird gebeten eine Aussage zu tätigen.

Er erzählt, er habe einen Dienst als Wachmann in einem nahegelegenen Bürohaus gehabt. Bei seiner Zigarettenpause habe er dann den Vorfall gesehen. Ein Aufschrei habe ihn auf die Situation aufmerksam gemacht und habe dann gesehen, wie maskierte Personen mit Stöcken bewaffnet auf einen Mann am Boden einschlugen. Danach seien sie in alle Richtungen geflohen.

Auf Nachfrage des Richters meint er, eine Frau und einen Mann habe rennen sehen. Auf der Flucht sollen sie ihre Tatwerkzeuge versteckt haben. Gesichter oder nähere Beschreibungsmerkmale habe er nicht erkennen können. Der Aufforderung die Kleidung der Opfer zu beschreiben kann er nicht nachkommen.
Der Richter fragt außerdem, warum er nicht zum Tatort gegangen ist und, ob ihm schon andere Angriffe dieser Art bekannt gewesen seien. Der Zeuge meint, er dürfe seinen Dienstort nicht verlassen. In der Facebook-Gruppe Hungária sei etwas über den gesehenen, aber auch weitere Angriffe hochgeladen. Somit habe er von weiteren, ähnlichen Angriffen gehört. Er behauptet zusätzlich selbst in keinem Zusammenhang mit rechten Gruppen zu stehen.

Bei der Verlesung der ursprünglichen Aussage wird nur eine Unstimmigkeit entdeckt. So hat der Zeuge dort gemeint, für einen Moment das Gesicht einer Täterperson gesehen zu haben. Kovács selbst steht weiterhin zu seiner Aussage.

Die Staatsanwaltschaft will wissen, ob es zu dem Zeitpunkt eine Tragepflicht von medizinischen Masken gegeben habe und ob auf der Straße noch weitere Personen mit Maske unterwegs waren. Der Zeuge verneint beides.

Der Anwalt von der weiteren angeklagten Person möchte daraufhin Fragen in Bezug auf den Anklagepunkt der kriminellen Vereinigung stellen. Er fragt, ob Kovács ob er gut hören konnte und eine Absprache unter den Täter*Innen zu vernehmen war. Er berichtet von keinem Wort der Täter*Innen, lediglich von Schreien der Geschädigten. Auf Nachfrage bestätigt er aber, dass er im Falle einer Absprache unter den Täter*Innen die jedoch aufgrund der guten Akustik der Straße hätte hören müssen. Der Anwalt stellt daraufhin fest, dass dies dem Anklagepunkt der kriminellen Vereinigung widerspricht, da kein geplantes Vorgehen mit Kommandos nachzuweisen ist.

Majas Anwalt geht daraufhin auf die angeblichen Tatwaffen ein. So fragt er, ob aus der vom Zeugen angegebenen Entfernung von 30 Metern der benannte Schlagstock erkennbar war. Der Zeuge entgegnet, dass er dies wegen seiner Arbeit als Security meint einen Schlagstock erkannt zu haben, es sich bei der Entfernung auch nur um einen Stock gehandelt haben könnte. Er habe aber gesehen, wie der Stock zusammengeschoben wurde und weggesteckt werden konnte. Nach Aufforderung von Majas Anwalt bejaht er, dass mit dieser Art Schlagstock geschlagen worden sei und alle sieben Personen der Gruppe beteiligt waren. Er sagt außerdem, dass er den Schlagstock bei der Aussage vor der Polizei nicht erwähnt hatte. Damit ist seine Aussage beendet und er verlässt den Gerichtssaal.

Fortführung der Sichtung der Kameraaufnahmen

Nun können um 11:55 Uhr die Sichtung der Kameraaufnahmen fortgefahren werden. Es soll die aus zehn Personen bestehende Täter*Innen-Gruppe zu sehen sein, die aus einer Straße kommt. Bei einem Mann mit Maske soll erkennbar sein, wie er ein Zeichen gibt. Nachdem länger nichts mehr zu sehen ist kann erscheint wieder eine Gruppe im Bild. Der Richter beginnt, das Erscheinungsbild dieser zu beschreiben und merkt an, dass sie sich hastig bewegen würde.

Um 12:05 Uhr wird das Bild einer anderen Kamera gezeigt. Dort soll zu sehen sein, wie die Geschädigten verfolgt wurden, allerdings nur sehr kurz. Die Aufnahmen einer weiteren Kamera werden um 12:15 Uhr begonnen zu sichten. Die fortgeführte Verfolgung der Geschädigten soll zu sehen sein. Die Täter*Innen biegen in die Straße der Geschädigten. Nach einer erneuten längeren Zeit, in der nichts zu sehen ist, sollen ein männlicher Täter mit roter Mütze und eine Frau erkennbar sein. Er hat keine Gesichtsverdeckung, sie trägt ein Tuch vor dem Gesicht. Beide Gesichter sind nicht erkennbar. Anschließend rennt die Gruppe über eine Straße in die Richtung einer Markthalle. Die nächste Kameraaufnahme folgt um 12:25 Uhr: Sie bildet den Platz vor der Markthalle ab, auf dem die Geschädigten zu sehen sind. Aus derselben Richtung sollen zwei Täter*Innen kommen, die sich im Gehen Masken aufsetzen. Kurz danach ist eine Gruppe von sieben Leuten zu sehen, die den Platz überqueren und in einer Straße verschwinden. Die Aufnahme von der letzten Kamera beginnt um 12:40 Uhr. Dort sind die zwei Geschädigten zu sehen, denen zwei Personen folgen. Sie verschwinden jedoch schnell wieder aus dem Bild.

Während und vor allem zwischen dem Zeigen der Kameraaufnahmen ist die laute Kundgebung, die parallel außerhalb des Gerichtsgebäudes stattfindet immer wieder deutlich zu hören. Sowohl die Musik, als auch die lauten Rufe. Maja ist davon sichtlich sehr erfreut. Wir danken den Leuten, die da und laut waren.

Der Richter beginnt um 12:44 Uhr Teile des Berichts zu den Kameraaufnahmen zu verlesen. Aufgrund der Aufnahmen könnte festgestellt werden, dass es sich um eine zehnköpfige Gruppe gehandelt habe, die an der Beobachtung und Verfolgung der Geschädigten teilgenommen habe. Es sei zu einer Beschattung der Geschädigten durch circa 4 Personen gekommen sein, wodurch sie gesehen hätten, in welches Haus die beiden einbogen. Anschließend soll sich die Täter*Innen-Gruppe besprochen haben, woraufhin zwei Personen die Geschädigten verfolgt habe. Einige Zeit später seien die restlichen acht Personen der Gruppe dazugekommen. Es soll außerdem in verschiedenen Aufnahmen zu sehen sein, wie eine Täterin zum Absprechen telefoniere, gefolgt von einem eiligen Aufbruch.

Nachdem die Geschädigten die Markthalle verließen, sollen sie von zwei bereits bekannten Personen verfolgt. Die Aufnahmen sollen beweisen, dass alle der Täter*Innen-Gruppe an dem Übergriff beteiligt gewesen sein sollen. Anhand der Bilder der Gesuchten, bei denen erneut die Akte dazu verlesen wird, konnten nach wie vor keine Identitäten festgestellt werden. Sie werden wieder gezeigt, es ist die Kleidung des Tages vom Übergriff der Täter*Innen zu sehen.

Abschluss der Verhandlung

Um 13 Uhr wird die Verhandlung geschlossen. Vorher berichtet der Richter den geplanten Ablauf des nächsten Verhandlungstags.

Am Freitag den 06.06. um 9:00 Uhr soll der nächste Verhandlungstag beginnen. Die Zeugin Aliz Mosonyi soll Aussagen. Sie soll trotz ihrer mit dem familiären Zusammenhang durch ihre Enkelin begründeten Verweigerung der Aussage trotzdem erscheinen. Vor Ort soll dann geprüft werden, ob die Verweigerung zulässig ist.

Zusätzlich sollen die zwei polnischen Geschädigten per Videokonferenz angehört werden. Sollten sie nicht aussagen, werden die Aufnahmen aus der Markthalle gesichtet.

Der Verhandlungstag ist somit beendet.

Kurzzusammenfassung

Der Verhandlungshergang zeigt erneut, wie sehr in der Anklage versucht wird, ein vermeintliches Bild der kriminellen Vereinigung zu kreieren. Die beiden Anwälte der angeklagten Personen, versuchen weiterhin, es mit Fragen zu dekonstruieren. Wir können nur hoffen, dass das funktioniert!

Außerdem ist wieder eine deutliche Inszenierung von Maja durch Hand- und Fußfesseln, Leine und so weiter als schwerstverbrechende Person zu sehen, um die unmenschlichen Haftbedingungen rechtfertigen zu können. Die ständige Schikane und Beschneidung Majas persönlicher Rechte hören nicht auf. Die Entscheidung auf Majas Antrag für Hausarrest auf das Verhandlungsende zu verschieben ist eine weitere dieser!

Wir hoffen, dass das Erscheinen einiger solidarischer Menschen Maja ein wenig Kraft geben kann, diesen schrecklichen Knast zu ertragen.

Liebe und Kraft, in Untergrund und Haft!

FREE MAJA!