Prozesstag gegen Maja T. am 26.09.2025 in Budapest: Einleitung rechtlicher Schritte gegen Entscheidung des Gerichts im Rahmen der Kundgebung
Aufgrund der vermehrten Forderungen der Polizei, die Lautstärke auf unseren Kundgebungen zu verringern, wurde diese von uns dazu aufgefordert, eine konkrete Dezibelzahl zu nennen, die ihrer Einschätzung nach nicht die angrenzenden institutionellen Einrichtungen, eine Schule und das Hohe Gericht, stört. Es gibt dafür keine exakte, gesetzlich festgeschriebene Dezibelzahl. Auf der heutigen Kundgebung vor dem Gericht in Budapest in dem Majas Prozess geführt wird, hat die Polizei uns dann erneut aus subjektiven Gründen darum gebeten, die Dezibelzahl zu reduzieren. Anschließend haben sie an unterschiedlichen Orten auf der Straße, auf der wir unsere Kundgebung abgehalten haben, die Dezibelzahl gemessen. Diese Zahl ist im normalen Rahmen musikalischer Veranstaltungen. Die Polizei hat uns nicht über die Ergebnisse ihrer Messungen informiert, jedoch über einen schriftlichen Antrag des Gerichts, das die Forderung der Senkung der Lautstärke beinhaltete. Der Anmelder unserer Kundgebung hat anschließend bekanntgegeben, dass dieser Antrag unser Recht auf Demonstrationsfreiheit verletzt. Nach der europäischen Rechtslage hat das Recht auf Meinungsfreiheit und Versammlung Vorrang. Infolgedessen werden rechtliche Schritte gegen diese Entscheidung des Gerichts eingeleitet werden. Um einen größeren Konflikt zu vermeiden, haben wir uns dann dazu entschlossen, die Lautstärke unserer Musikanlage auf ein Level zu stellen, das für die zuständige Polizeibeamtin als passend erscheint.
Wie bekannt ist, hat Ungarn bereits in der Vergangenheit die Grenzen der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit deutlich in regressive Richtung überschritten. Das EU-Parlament erkennt Ungarn offiziell nicht als „vollständige Demokratie“ an. Mit einer weiteren Verschärfung des Gesetzes über öffentliche Versammlungen im März 2025 wurden die Weichen für das Verbot der Pride-Demonstration und alles andere, das nicht der ideologischen Linie der rechten Regierung entspricht, gestellt. Erst diesen Dienstag, am 23.09.25 entschied das EU-Parlament erneut gegen die Auslieferung von Ilaria Salis, einer weiteren Beschuldigten im Budapest-Komplex, nach Ungarn wegen Bedenken an einem rechtsstaatlichen Strafverfahren. Was im Falle einer Auslieferung geschieht, zeigt der Schauprozess gegen Maja in Budapest. Maja sitzt unter schlimmsten Bedingungen seit über einem Jahr in Isolationshaft. Es werden bis zu 24 Jahren Haft angedroht.
Wir fordern eine sofortige Rückführung von Maja nach Deutschland und keine weiteren Auslieferungen nach Ungarn!