Pzessbericht 14.01.2026 Budapest – elfter Prozesstag


 
 
 
Vor dem Gericht
 Der Verhandlung begann um 9 Uhr. Solidaritätskundgebungen vor dem Gericht sowie an anderen Orten in Budapest wurden von den ungarischen Behörden, trotz vieler Bemühungen verboten. Grundlage dafür ist die Einstufung der antifaschistischen Bewegung als Terrororganisation durch die Orbán-Regierung im September. Dadurch unterbindet der ungarische Staat die Möglichkeit, öffentlich auf den politischen Schauprozess gegen Maja aufmerksam zu machen und Maja beizustehen. Das ist fatal und untergräbt demokratische Grundsätze.
 Im Gegensatz dazu wurden ungarischen Nazis Kundgebungen an zwei Orten vor dem Gericht genehmigt. Zu Verhandlungsbeginn waren bei beiden Kundgebungen zusammen circa zehn Nazis anwesend.
 
 
 Im Gericht
 Der Gerichtssaal war im Vergleich zu vorherigen Prozessterminen relativ leer. Unter den Zuschauer:innen befanden sich vor allem Familie und Freund:innen, außerdem vier Pressevertreter:innen und sechs Nazis.
 Um dem Prozess beiwohnen zu können, bedarf es einer vorigen Registrierung beim Gericht. Viele Registrierungen wurden frühzeitig von den ungarischen Behörden abgelehnt mit dem Verweis darauf, dass die Verhandlung ausgebucht sei – eine offensichtliche Lüge.
 
 
 Verhandlung
 Inhalte der Verhandlung waren die Verkündung und Begründung eines weiteren Prozesstages, die Vernehmung eines medizinischen Gutachters, die Analyse von Tonaufnahmen und eine teilweise Sichtung der Ermittlungsakten.
 
 Maja wurde von vier bewaffneten Beamten in den Saal gebracht. Nach Pressebelehrung und Formalien verkündete der Richter, dass die Öffentlichkeit die Verhandlung in einem „gewissen Rahmen“ begleiten kann. Kamera- und Videoaufnahmen während der Verhandlung seien erlaubt, Livestreaming nicht, da die Menschenwürde geachtet werden müsse.
 
 Anschließend wurde ein neuer Termin zur Urteilsverkündung festgelegt, da ein medizinisches Gutachten nicht eingereicht wurde. Die Frist für das Gutachten wurde auf den 31. Januar 2026 verschoben und der neue Termin zur Urteilsverkündung auf den 04. Februar 2026 gelegt. Die Untersuchungshaft von Maja wurde dadurch bis zum 04.02. verlängert.
 
 Im Anschluss wurde ein medizinischer Sachverständiger zu Beweismitteln befragt. Diese befanden sich in Deutschland wodurch dem Sachverständigen Fotos der Beweismittel vorgelegt wurden. Es handelt sich um zwei Schlagstöcke, einen Stock, eine Pfefferpistole und eine Schreckschusspistole. Der Sachverständige erklärte, dass es schwierig sei die Tatwaffen mit Verletzungen in Verbindung zu bringen. Die Gesamtheit der Verletzungen könne sowohl auf einen Unfall als auch auf Fremdeinwirkung zurück zu führen sein. Trotz dieser Aussage wurde der Sachverständige angehalten, die Wahrhscheinlichkeit einzuschätzen, mit der einzelne Verletzungen von den Bildern der Tatwaffen bzw den Tatwaffen herühren könnten. Der Sachverständige konnte bei keinem gezeigten Beweismittel mit Sicherheit sagen, dass bestimmte Verletzungen durch die angegebenen Waffen verursacht wurden.
 Zudem wurde besprochen, ob die verursachten Verletzungen lebensgefährlich gewesen seien. Dafür wurden die im Krankenhaus dokumentierten Verletzungen durchgegangen und der Sachverständige befragt. Dieser sagte aus, dass keine der besprochenen Verletzungen lebensgefährlich gewesen sei.
 
 Nach der Pause wurden Tonaufnahmen von angegriffenen Faschisten und anderen Zeug:innen gezeigt. Darin wurden insbesondere Tatvorgänge und Verletzungen beschrieben.
 
 Danach wurden einzelne Inhalte der Ermittlungsakten verlesen. Darunter Gutachten zu Beweismitteln und Informationen zu einzelnen Angeklagten aus dem Budapest-Komplex sowie aus dem Antifa- Ost Verfahren. Es wurden auch Adressen, persönliche Daten und eine Anfrage an Interpol gezeigt. Wieso diese Dokumente und Informationen verlesen wurden, war nicht klar nachvollziehbar.
 In einer verlesenen Akte wurde benannt, dass anhand von Informationen, die von deutschen Behörden und vom LKA Sachsen weitergegeben wurden,vier Angeklagten, untera nderem Maja, nachgewiesen werden konnte, dass sie zum Tatzeitpunkt in Budapest gewesen seien. Diese offenkundig benannte Zusammenarbeit der deutschen Behörden mit dem ungarischen Staat ist erschreckend.
 
 Der nächste Termin findet am 16. Januar 2026 statt.