Vor dem Gericht
Es gibt keine Kundgebungen vor dem Gericht. Jegliche antifaschistische Demonstration in der Nähe des Gerichtsgebäudes wurde untersagt. Die üblichen Neonazikundgebungen mit ca. 3-5 Teilnehmenden ist heute nicht zu sehen.
Im Gericht
Im Gericht hat sich ein mittlerweile bekannter Neonazi eingefunden, der den Prozess “dokumentiert”, Bilder von Familie und solidarischen Menschen macht. Ein Vertreter der deutschen Botschaft ist anwesend. Ansonsten ist der Saal relativ leer, in den vorderen Reihen sitzen ca. 20 solidarische Menschen und erwarten Maja.
Die Verhandlung
Die Verhandlung beginnt um kurz nach 9 Uhr. Am heutigen Tag werden Teile der Aussagen Johannes Domhövers verlesen, dann um einen Bericht der deutschen Ermittlungsbehörden bzgl der Identifizierung einzelner Personen anhand von Videoaufnahmen und einige kleinere Beweisthemen.
Zunächst wird ein Antrag von Gabrieles Verteidigung abgewiesen, in dem es um die Zuständigkeit der deutschen Behörden für seinen Fall geht. Letztere seien nicht für Gabriele verantwortlich, aus diesem Grund sollten Aufnahmen aus den deutschen Ermittlungsakten nicht berücksichtigt werden. Der Richter weist den Antrag ab. Eine Begründung dazu wird laut ihm erst im Urteil erfolgen und sich auf das gesamte Vorgehen zu den Verfahren in Abwesenheit beziehen.
Bis zum 31. Januar, verkündet der Richter nochmals, ist das Ergebnis des noch fehlenden medizinischen Gutachtens zu erwarten. Am kommenden Montag könne mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft begonnen werden.
Als nächstes werden Aussagen von Johannes Domhöver verlesen. Da die 200 Seiten Aussage zu verlesen zu lange dauern würden gibt es heute nur eine Zusammenfassung bzw. Ausgewählte stellen die wichtig seien in Bezug auf die kriminelle Vereinigung und die vermeintliche geplante Struktur hinter Angriffen auf Nazis.
In der verlesenen Zusammenfassung geht es um den Hergang des Angriffs auf Leon Ringl in Eisenach. An ihm erklärt Domhöver exemplarisch, wie ein Angriff der Gruppierung geplant und ausgeführt worden sei und welche Ziele die Angriffe gehabt hätten. Man habe gezielt einzelne Personen in ihrem Wohnumfeld mit großer Intensität und möglichst hohen physischen Schäden angreifen wollen. Dabei habe es klare Rollen und typische Werkzeuge gegeben, die die Mitglieder der Gruppe verwendet hätten. Zitiert wird auch eine Stelle, bei der Domhöver über die Möglichkeit tödlicher Folgen spricht. Dies sei nicht die Absicht der handelnden gewesen, auch wenn keine einheitliche Meinung dazu diskutiert worden sei. Der Bericht Domhövers bezieht sich auf die Zeit vor 2020, als er noch Teil der Gruppe gewesen sei.
Anschließend beginnt der Richter einzelne Beweisthemen zu verlesen, die noch übrig geblieben zu sein scheinen oder die, wie Domhövers Aussage, ergänzend gehört werden sollen.
Anhand einer Auswertung dreier gefundener Mobiltelefone geht das Gericht davon aus, dass sie zur Ausspähung der drei polnischen Neonazis Rafal Robert Baran, Justyna Malgorzata Baran und Bartlomiej Fabian der VIca Utza genutzt wurden. Anhand der festgestellten Anrufe könnten sowohl Aufenthaltsorte als auch gelaufene Wege von drei Angeklagten im Budapest-Komplex nachvollzogen werden.
Zur Identifizierung von Beschuldigten haben die deutschen Behörden wohl Informationen durch ein europäisches Täterkontaktsystem über Mitglieder der kriminellen Vereinigung mitgeteilt. Dabei geht es um einen “bewaffneten Diebstahl” am 13. November 2021 in Leipzig, der einigen beschuldigten Vorgeworfen wird. Außerdem seien Tatverdächtige gemeinsam im Ausland im Urlaub gewesen. Dazu seien Fotos übermittelt worden, die eine eindeutige Identifizierung der Personen auf Kameraaufnahmen möglich machten. Es werden Auszüge aus dem Bericht des sächs. LKA gezeigt. Zu sehen sind Fotomontagen aus Überwachungsaufnahmen und den Vorwürfen gegen die einzelnen Personen.
Um 11 Uhr gibt es eine kurze Pause.
Im Anschluss geht es mit verschiedenen kleinen Themen weiter. Mit Hilfe der deutschen Behörden wurden Informationen zu den Buchungen von AirBnB Unterkünften durch Beschuldigte zusammen getragen. Der vorsitzende Richter scrollt innerhalb der Beweisaufnahme schnell und nicht nachvollziehbar durch die Aktenteile, welche über einen großen Monitor für die Zuschauer*innen zu sehen sind.
Als nächstes geht es um gefundene Asservate. Diese seien von Bedeutung, so die Staatsanwaltschaft, da ein Zusammenhang mit einem Angriff auf Neonazis in Erfurt bestünde. Man beantrage deshalb eine Verlesung eines Sachverständigen-Gutachtens zu gefundenen DNA-Spuren. Dem folgt der Richter und verliest direkt im Anschluss die entsprechenden Aktenteile. Sie beschreiben den Verlauf des Angriff auf Florian Rassbach und einen weiteren Neonazi in Erfurt im Dezember 2023. Tathergang und vorhergehende Ausspähungshandlung wiesen Ähnlichkeiten mit dem Vorgehen in Budapest auf, behauptet der Bericht. Tatwerkzeuge, plötzliches Vorgehen und die Benutzung von nicht registrierten Telefonen seien gleich. In Erfurt seien Gegenstände zum Einsatz gekommen, die auch später so ähnlich in Budapest festgestellt worden seien. Das legt eine Verbindung zwischen den beiden Angriffen Nahe.
Zum Ende des Verhandlungstages werden noch die Beweismittel für den nächsten Verhandlungstermin am 19. Januar verlesen. Dann schließt der Richter die Verhandlung um 12:11 Uhr.
