Vor dem Gericht
In der Nähe des Gerichtsgebäudes standen in kleineren Gruppen circa 30 Nazis herum. Um 8 Uhr wurde von solidarischen Personen eine Pressekonferenz vor dem Gericht verantsaltet. Um 8.15 Uhr kamen die umher stehenden Nazis in einheitlicher Kleidung angelaufen und stellten sich gegenüber der Pressekonferenz auf. Unter ihnen befanden sich unter anderem Lipták Tamas, ein vermeintlich Geschädigter im Budpest Komplex und ein Kader der Neonazi-Gruppe „Légio Hungária“, sowie andere bekannte Gesichter der faschistischen Szene Ungarns. Von Seiten der Nazis wurde teilweise gefilmt. Die Polizei positionierte sich zwischen beiden Versammlungen.
Im Gericht
Der Gerichtssaal war gefüllt. Unter den Zuschauenden befanden sich mit Familie, Freund:innen und parlamentarischer Prozessbeobachtung ungefähr 50 solidarische Prozessbeobachter:innen. Außerdem waren sieben Nazis anwesend, unter ihnen Lipták Tamas in Begleitung von Incze Béla (zentrale Figur der „Légio Hungária“), sowie Ágoston Balázs (rechter Journalist) und Moys Zoltán (Organisator der „Outbreak 60“ Wanderung, dem zentralen Event am „Tag der Ehre“). Letzterer trug ein „Anti-Antifa“-Shirt. Aus Deutschland war Sebastian Schmidtke (langjähriger Berliner Neonazi) angereist.
Die Verhandlung
Die Verhandlung begann um 9.05 Uhr. Inhalte der Verhandlung waren das Plädoyer der Verteidigung einer mitangeklagten Person und das Plädoyer von Majas Verteidiger.
Zu Beginn wurde noch einmal benannt, dass das Urteil am 04. Februar zu erwarten sei.
Die Verteidigung einer mitangeklagten Person verlas eine Zusammenfassung des bereits gehaltenen Plädoyers. Darin wies die Verteidigung den Großteil der gegen ihre Mandantin angeführten Beweise zurück. Insbesondere wurde die Konstruktion der kriminellen Vereinigung bestritten. Auch bezog sich die Verteidigung auf den Plea-Deal mit Tobi. https://www.basc.news/prozessbeginn-in-budapest/ Sein Geständnis sei nie geprüft und weitere Beweise nie angeführt worden. Plea-Deals an sich seien zu kritisieren. Es wurde betont, dass es seit der Inkraftsetzung der Regelung von Plea-Deals immer wieder zu Situationen kommt, die gegen das Grundgesetz verstoßen. Das treffe auch im Fall der Mandantin zu. Im Plea-Deal mit Tobi sei ohne Beweisaufnahme ein rechtskräftiges Urteil gesprochen worden, was zur Folge habe, dass Mitangeklagten ohne Beweisaufnahme und ohne Hinterfragen des Geständnisses, der Prozess gemacht werde. Dieses Vorgehen sei rechtswidrig.
Außerdem bezog sich die Verteidigung auf die Anklage der kriminellen Vereinigung. Eine kriminelle Organisation setze nach Gesetz eine hierarchische Struktur und konspiratives Handeln voraus. Ein hierarchische Struktur könne nach der bestehenden Beweislage im Falle der Angeklagten nicht festgestellt werden.
Danach begann Majas Verteidigung Bajaki mit dem Plädoyer. Zu Beginn benannte er, dass Maja die einzige beschuldigte Person ist, die sich in Ungarn verantworten müsse und als Hauptdarsteller:in inszeniert werde. Im Anschluss thematisierte Bajaki die rechtswidrige Auslieferung, die fatalen Haftbedingungen und bestehende Nachteile im Verfahren, weil das Verfahren nicht in Majas Muttersprache vollzogen wird. Außerdem kritisierte er die späte Akteneinsicht, dass das Verfahren trotz Majas Hungerstreiks fortgeführt wurde und ein psychologisches Gutachten noch ausstehe.
Nach einer Pause gegen 11 Uhr fuhr Bajaki mit dem Plädoyer fort.
Er benannte eine Stelle in der Anklageschrift, die sich auf die Gründung einer kriminellen Organisation 2017 in Leipzig bezieht. Dieser Teil der Anklage sei von deutschen Behörden eingegangen und enthalte keine Beweise. Außerdem seien weitere Unterlagen, die bei den deutschen Behörden angefordert wurden, nicht zulässig und sollen im Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Akten würden weder Beweise dafür enthalten, wann, wo und wie Maja der benannten kriminellen Vereinigung beigetreten sein soll, noch wie Maja in Kontakt zu anderen Angeklagten gestanden hätte. 2017 sei Maja 17 Jahre alt gewesen und zur Schule gegangen. Die deutschen Ermittlungsbehörden haben keine Hinweise auf persönlichen Kontakt oder Bekanntschaft zwischen Maja und Mitbeschuldigten im Jahr 2017. Sich darauf zu beziehen sei offensichtlich fadenscheinig und unbegründet.
Dann wurde der Schadensvorwurf gegen Robert Baran am 09. Februar 2023 thematisiert. Hierfür zeigte die Verteidigung erneut eine Videoaufnahme einer Überwachungskamera. Hierauf sei die als Maja „identifizierte“ Person mit roter Mütze zu sehen. Anders als die Staatsanwaltschaft behaupte, sei hier aber eindeutig zu sehen, dass die Person nicht aktiv an dem Angriff teilnahm. Im Gegenteil halte sie sich offensichtlich abseits der Situation, also maximal passiv beteilligt, auf. Die Anklage wiederspricht sich an dieser Stelle selbst.
Bezüglich des Angriffes auf Laszlo Dudog und seine Frau stellte Bajaki klar, dass es keine annähernde Beweisgrundlage dafür gibt, dass Maja bei dem Angriff beteiligt war. Keine der vier vernommenen Zeug:innen habe Maja wiedererkannt oder sagen können, dass Maja sich in der Straße des Angriffs aufgehalten habe. Zudem sei kein betreffendes Videomaterial vorhanden. Dieser Widerspruch zur Anklage sei im Plädoyer der Staatsanwaltschaft nicht geklärt worden.
Bajaki kritisierte das Strafverfahren generell scharf. Fragliche Tatbestände dürften nicht zu Lasten der Angeklagten ausgelegt werden. Das Strafverfahren stütze sich fast ausschließlich auf nicht belegte Fakten und lege diese als Beweise aus. Das sei höchst fraglich und falsch.
Dazu würden auch die deutschen Ermittlungsakten zählen, die nicht überprüft sondern einfach übernommen und um ungarische Ermittlungsergebnisse ergänzt wurden.
In der Anklageschrift werde von lebensgefährlichen Verletzungen gesprochen, das sei angesichts der festgestellten Verletzungen völlig realitätsfern und übertrieben.
Allgemein würden keine Informationen darüber existieren, wieso Maja nach Budapest gereist ist. Nach Bajaki gibt das Beweismaterial keinen Aufschluss über frühere Taten, Beziehungen zwischen Angeklagten und auch keinen Aufschluss darüber ob die Angeklagten organisiert gewesen seien, ob es Hierarchien gab und wann oder von wem die Angriffe in Budapest geplant wurden. Die Anklage der kriminellen Vereinigung sei daher nicht tragbar.
Nach einer weiteren kurzen Pause fuhr die die Verteidigung mit dem Plädoyer fort.
Im Gutachten des medizinischen Sachverständigen stehe, dass von keiner lebensgefährlichen Verletzung gesprochen werden kann und dass das Ausbleiben einer lebensgefährlichen Verletzung nicht auf eine frühzeitige Behandlung zurückzuführen ist. Stattdessen sei die Krafteinwirkung zu schwach gewesen um tatsächlich eine lebensgefährliche Verletzung auszulösen. Zudem habe der Sachverständige benannt, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die aufgeführten Verletzungen in mindestens einem Fall bei einem Sturz passiert sind. Anhand des Gutachtens des medizinischen Sachverständigen seien keine schwereren Verletzungen und damit auch keine lebensgefährlichen Verletzungen nachzuweisen.
Bajaki beantragte Majas Freispruch. Im Fall, das eine Schuld festgestellt werde, könne nicht nachgewiesen werden, dass Maja Mitglied einer kriminellen Vereinigung sei. Auch gebe es keine Belege dafür, dass Maja lebensgefährliche Körperverletzungen ausgeübt habe.
Strafmildernd sei zu beachten, dass seit dem Tatzeitpunkt einige Zeit vergangen sei. Dabei verwies Bajaki auf die lange Haftzeit und darauf, dass Maja keine Vorstafen hat und auch auf Majas junges Alter.
Mit Ende des Plädoyers, wurde die Verhandlung gegen 15.50 Uhr beendet.
Die Verhandlung wird am 04. Februar 2026 um 10.30 Uhr fortgesetzt. Inhalte der Verhandlung sollen das Plädoyer des Verteidigers der 5. Person, Gutachten von Sachverständigen, die Erwiderung auf das Plädoyer des Staatsanwaltes und eine Bezugnahme auf das Gutachten sein. Das Urteil soll am frühen Nachmittag verkündet werden.
