Heute, am Mittwoch den 04.02.2026 sind in Budapest die Urteile gegen unsere Genoss*innen Maja, Gabri und Anna gesprochen worden. Auch wenn man den Gerichtsprozess als solchen nicht ernst nehmen konnte fallen die Urteile umso heftiger aus.
Unser Genosse Gabri wurde zu 7 Jahren Haft verurteilt.
Unsere Genoss*in Maja wurde zu 8 Jahren Haft verurteilt.
An anderer Stelle findet ihr Stellungnahmen zu den Urteilen gegen Maja und Gabri. Wir wollen uns im Folgenden auf Anna konzentrieren.
Anna wurde vom Landgericht Budapest, durch den Richter Sos Jozsef zu 2 Jahren Haft auf 5 Jahre Bewährung verurteilt. Das Gericht sieht eine Mitgliedschaft in einer krininellen Vereingung für erwiesen an. Gesinnungsjustiz par Excellence. Ihre Verteidigung legte umgehend Revision ein.
Doch was war zuvor passiert?
Anna wurde am 11. Februar 2023 mit Tobi und Ilaria, in Budapest aus einem Taxi heraus festgenommen. Sie verbrachte eine Nacht in einer ungarischen Gewahrsamzelle, kam anschließend für 2 Nächte in einen ungarischen Knast und wurde am vierten Tag mit Meldeauflagen freigelassen.
Der Gerichtsprozess in Budapest – ein Exempel an Antifaschist*innen
Das an Anna und den anderen Beschuldigten Genoss*innen ein Exempel statuiert werden sollte, war von Beginn an klar erkennbar. Bereits beim Gerichtstermin, der über Freilassung oder U-Haft entschied, stellte einer der Anwälte fest: “normalerweise würden Sie hier alle gar nicht sitzen. Aber Orban möchte mit diesem Fall ein Exempel statuieren”. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Weiterführung der U-Haft gegen unsere Genossin und das obwohl zunächst nur wegen eines “Vergehens” gegen sie ermittelt wurde, das mit einer Höchststrafe von nur einem Jahr verfolgt werden kann. Später wurde dieser Vorwurf ohne nachvollziehbare Gründe geändert, von Beweisen ganz zu schweigen. Die Anklage lautete nun: Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.
Die mediale Inszenierung und die Außendarstellung einer starken Justiz, die hart durchgreift, ist in diesem ganzen Komplex das höchste Gut des ungarischen Staates.
Um die Vorwürfe möglichst anschaulich zu untermauern war sich die Budapester Polizei nicht zu schade, noch im Polizeipräsidium Videos mit Anna und den anderen Genoss*innen zu drehen, die Festnahme und angebliche Beweissicherung nachstellten. Veröffentlicht wurden diese dann auf dem Youtube-Kanal der ungarischen Polizei. Medial wurden diese – auch in Deutschland – unkritisch aufgegriffen.
Auch im Prozess, der für Anna im Januar 2024 begann, stellte die Staatsanwaltschaft immer wieder Behauptungen in den Raum, die die Angeklagten möglichst “schuldig” wirken lassen sollten. Gleich beim ersten Gerichtsermin erfand die Staatsanwaltschaft z.B. erst einmal Vorstrafen. Ohne die Intervention von Annas Anwalt wären diese wohl für bare Münze genommen worden.
In diesem Stil ging es die folgenden Prozesstermine weiter: Aussagen der Staatsanwaltschaft wurden von der Presse aufgegriffen, im Anschluss durch das Gericht herangezogen und als Beweis eingeordnet.
Das passt nahtlos zu dem sonstigen Verhalten des Richters. Dieser zeigte von Beginn an sehr offen, dass er die Anklage für erwiesen hält. Von einer kritischen Beweisaufnahme konnte während der letzten zwei Jahre in keinsterweise die Rede sein.
Wie auch die anderen Verfahrensbeteiligten, hat auch Anna bis heute keine volle Akteneinsicht erhalten. Nur wenige Teile wurden ins Deutsche übersetzt. Die Kosten für die Übersetztung soll sie selbst zahlen, obwohl das Geicht zu einer Übersetzung verpflichtet ist.
Zusätzlich wurden die Ermittlungsakten nachträglich verändert. So tauchten im Laufe des Gerichtsprozesses plötzlich Beweismittel auf, die bei Anna gefunden worden sein sollen, “seltsamerweise” aber nicht in einem ersten Polizeibericht zur Festnahme erwähnt wurden. Es wurde also im laufendem Gerichtsverfahren versucht unsere Genossin mit herbeifantaiserten Beweisen zu belasten.
Alle sonstigen, in den ihr vorliegenden Akten, aufgeführten „Indizien“ zeigen lediglich folgendes Bild: Zwei Personen, die gemeinsame durch Budapest laufen, sich verschiedene Orte und Sehenswürdigkeiten ansehen sowie hier und da etwas Einkaufen. Vor Gericht wurden Überwachungsvideos aus diversen öffentlichen Verkehrsmitteln gezeigt. Keines dieser Videos stand im Zusammenhang mit Angriffen auf Neonazis. Um den Vorwurf der Mitgliedschaft in der angenommenen kriminellen Vereinigung aufrecht zu erhalten, werden ihre Einkäufe als “Versorgungstätigkeit” für die angebliche kriminelle Vereinigung gedeutet. Man kann sich bei diesen Beispielen ausmalen, wie belastbar die Vorwürfe und angeblichen Beweise gegen andere Beschuldigte aussehen – und auf welcher Grundlage die Staatsanwaltschaft für alle angeklagten die höchstmögliche Strafe gefordert hat.
Wie geht es jetzt weiter?
Nicht nur Annas Vertiedigung legte Revision ein. Auch die ungarische Staatsanwaltschaft machte von diesem Rechtsmittel Gebrauch. Damit ist offen, ob die Strafe milder oder schärfer wird. Danach wird das Urteil übersetzt, was in anderen Fällen circa ein halbes Jahr dauerete. Abschließend wird das Berliner Amtsgericht entscheiden, in welcher Höhe sie das Urteil überführen wird – denn das ungarische und deutsche Strafrecht sind nur bedingt vergleichbar.
Unsere Genossin Anna, gegen die keinerlei tatsächliche Indizien und Beweise vorliegen, die bereits seit drei Jahren Teil des absurd anmutenden Schauspiels der ungarischen Justiz, Poltik und der Orban-treuen Medienlandschaft ist, wird vermutlich erst zum Jahreswechsel 2027/28 wissen, wie hoch ihr Urteil tatsächlich sein wird.
Haltet die Augen auf, wir informieren Euch zu gegebener Zeit über den Stand der Dinge.
Solidarität mit Anna.
Solidarität mit unseren verfolgten Genoss*innen.
