Es ging an diesem Tag wieder um den Angriff auf die zwei Nazis
Raßbach und Beuthe in der Erfurter Pestalozzistraße im Januar 2023. Im
Mittelpunkt standen die Wahrnehmungen von zwei Zeuginnen, die auffällige
Übereinstimmungen mit einer Meldung der Erfurter Polizei aufwiesen, in
der nur wenige Stunden nach der Tat über einen Hammer, eine Axt und ein
politisches Motiv berichtet wurde.
Die erste Zeugin des Tages, Frau H., weiß weder, wie viele
Angreifer:innen es gewesen waren, fünf oder sechs Personen, noch, was
genau passiert war. Sie erinnert nur, dass die Maskierten plötzlich
weggerannt seien. Sie erinnert sich aber, dass Schlagstöcke im Spiel
gewesen seien, eine Axt oder einen Hammer habe sie nicht gesehen.Später
habe sie etwas abseits gestanden und den Notruf abgesetzt, während ihre
Freundinnen sich um Verletzte gekümmert hätten. Sie berichtete auch von
dem Klassenchat, aber der Angriff sei kein Thema gewesen. Sie wisse nur
von einem Video im Internet, will es sich selbst aber nicht angeschaut
haben.
Bevor die zweite Zeugin auftritt, gibt die Verteidigung von Emmi eine Erklärung zur Zeugenvernehmung von Frau G. ab.
Sie hatte am 10. Verhandlungstag angegeben, neben den Mülltonnen einen
Holzstiel in einem Rucksack gesehen zu haben, aber keinen Hammer oder
eine Axt, von denen sie den Ermittlern berichtet haben soll, d.h. diese
Angaben waren eher eine Schlussfolgerung aufgrund der Verletzungen, die
sie am Tatort wahrgenommen hatte. Sie habe bei der Polzei außerdem
mitgeteilt, dass eine Gesuchte nur Ähnlichkeiten mit der Angreiferin
hatte. Es habe sich um ein Ähnlichkeitsurteil gehandelt, erklärte die
Verteidigung und zitierte die Zeugin wörtlich: „Also, wenn ich mich
jetzt mit einer Person unterhalten hätte, erkenne ich sie wieder, wenn
ich nur an ihr vorbeigelaufen wäre, nicht.“
Es folgte eine Erklärung von Emmis Verteidigung zur Vernehmung der
Zeugin J.: Diese habe angegeben, den Mann an den Mülltonnen nicht näher
beschreiben zu können, es habe sich um drei Personen gehandelt, eine
gemischte Gruppe, die hätten am Boden gehockt. Sie wusste nicht, was für
ein Werkzeug bzw. Gegenstand, sie wahrgenommen habe. Es liegt nahe,
kritisiert die Verteidigung, dass das Vernehmungsprotokoll nicht korrekt
war.
Nun ein Beschluss des Senats: Der Antrag auf Ablehnung des Gutachters
Prof. Dr. Labudde wird als unbegründet zurückgewiesen. Bedenken gegen
die Unparteilichkeit des Sachverständigen müssten sich aus dem hier
verhandelten Sachverhalt ergeben. Weder das Bestreben des
Sachverständigen, zu erfahren, ob sein Gutachten zur Verurteilung
beiträgt, noch seine persönlichen Äußerungen begründeten einen Anlass
der Besorgnis der Befangenheit. Der Sachverständige habe sein Gutachten
nicht entsprechend den Erwartungen der Ermittler gemacht. Der
Vorsitzende zitierte Labudde, um seine angebliche Unvoreingenommenheit
aufzuzeigen: „Ich denke mal, das größte Kompliment ist, wenn jemand
sagt, du musst den Körper verändern, wenn du nicht von Labudde
identifiziert werden willst.“
Wesentlich erkenntnisreicher, war die Vernehmung der letzten Zeugin des Tages, Frau R.:Sie
hatte auf eine Klassenkameradin vor dem Tunnel gewartet, als mehrere
vermummte Personen an ihr vorbeigelaufen seien, die „Sachen in der Hand
hatten, die man als Fußgänger nicht in der Hand haben sollte.“ Sie
glaubt, es waren fünf Personen gewesen und sie habe eine weibliche
Stimme wahrgenommen, die Person hatte eine Computertasche dabei. Der
Zeuge S. habe erzählt, von einer der Angreifer, einer Frau, angesprochen
worden zu sein. Einen anderen Angreifer will sie als „Alpha-Mann“
wahrgenommen haben. Warum? Er habe die anderen gefragt, ob es allen gut
gehe, deshalb wäre er der Anführer gewesen.
Die Nebenklage des Nazis Beuthe bittet, die Axt im Saal zu zeigen,
die sie in der zweiten polizeilichen Vernehmung gezeichnet hatte. Die
Zeichnung, die im Sitzungssaal gezeigt wird, sieht eher aus wie ein
Schlachterbeil. Sie erinnert sich heute noch an einen Holzstab. Wie groß
das Ding war, weiß sie nicht. Die Person sei mit der Axt weggerannt.
Emmis Rechtsanwältin, Eder, fragt, ob sie heute auseinanderhalten könne,
was sie selbst gesehen hat und was andere erzählt haben und weist die
Zeugin zudem auf ihre widersprüchliche Aussage hin, wonach sie einmal
eine und ein anderes mal zwei weibliche Personen gesehen haben will. Als
RA Eder nachfragt, warum sie bei der Vernehmung ausgesagt hat, die
letzte unter den vier Personen habe den Zeugen S. angesprochen,
antwortet sie, dass sie nicht mehr erinnere, was dieser gesagt habe. Sie
hatte es nach einem Jahr schon vergessen und es könne durchaus sein,
dass sie unterschiedliche Angaben dazu gemacht hätte. Bei der zweiten
Vernehmung habe sie das über die 4. Person gesagt, die Person sei an ihr
vorbeigelaufen und in dem Moment habe sie die Axt gesehen. Wer von
ihnen als erstes von der Axt gesprochen habe, wisse sie nicht.
Dann fragt Emmis Anwältin nach dem Klassen-Chat, der Whats-App
Gruppe. Die Zeugin sei auch da drin und es könnte sein, dass der
Klassen-Chat noch vorhanden sei. Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung
präsentiert die Zeugin dann den Klassen-Chat, von dem in den letzten
Prozesstagen so viel die Rede war. Sie und hatte den Chat-Verlauf noch
auf ihrem Handy und er wurde auf den großen Bildschirmen im Sitzungssaal
präsentiert: Am 12.1.23 bereits um 12:24 geteilte Nachricht von ihrer
Freundin war eine Meldung aus dem Presseportal der Erfurter Polizei.
Unter der Rubrik „Blaulicht“ heißt es zum Überfall auf die beiden Nazis,
es seien Hämmer und eine Axt dabei zum Einsatz gekommen. Auf Nachfrage
von Emmis Verteidigerin berichtet die Zeugin außerdem, dass sie
daraufhin zusammen entschieden hätten, zur Polizei zu gehen.
So bestätigt sich mal wieder, worauf Emmies Verteidigung wiederholt
hinwies, dass heute nämlich nicht mehr nachvollziehbar ist, ob die
Aussagen der Schüler:innen bei der Polizei ihrer tatsächlichen
Wahrnehmung entsprachen oder vielmehr von den Informationen und Bildern
in dem Whats-App-Chat ihrer Schulklasse oder von suggestiven Fragen der
Ermittler:innen beeinflusst waren, wonach eine Axt oder ein Hammer im
Spiel gewesen sei. Die Legende von der „Hammer-Bande“ hält sich
jedenfalls bis heute hartnäckig und ist so perfide wie wirkungsvoll, und
dominiert – bis auf wenige Ausnahmen – die Berichterstattung in den
Medien über den Budapest-Komplex.
