37. Verhandlungstag – 02.09.2026

Am heutigen Verhandlungstag wurden vor allem Erklärungen und schriftliche Beweise verlesen. Außerdem sagte eine Zeugin zum Angriff auf den Thor-Steinar Laden, diesmal in Magdeburg, aus.

Da die Zeugin zunächst zum falschen Gerichtsgebäude gefahren war, beginnt der Prozesstag mit Erklärungen: Den Beginn macht Emmis Verteidigung. Sie reagiert auf die Ablehnung der Bundesanwaltschaft zu ihrem Beweisantrag zur Körpergrößenbestimmung der angegriffenen Thor-Steinar Verkäuferin in Erfurt. Die Bundesanwaltschaft hatte den Beweis für bedeutungslos erklärt. Die Verteidigung sieht das anders: Eine bestätigte Körpergröße würde dazu führen, Emmi als Täterin auszuschließen. Ihre gemessene Körpergröße liegt bereits mehr als vier Zentimeter über dem Wert, der für die angreifende Person im Video ermittelt wurde. Ein Vergleich mit der Verkäuferin würde dies erhärten. Während sich die GBA maßgeblich auf das methodisch umstrittene Gutachten von Labudde stützt, argumentiert sie hier, die Methode sei ohnehin wenig aussagekräftig, da die Körperhöhe von der Körperposition beeinflusst werde. Dass auch Labudde unter anderem mögliche Wirbelsäulenverkrümmungen gar nicht modellieren konnte, wird großzügig ignoriert.

Anschließend gibt Emmis Verteidigung eine Erklärung zu den Vernehmungen der vergangenen Woche ab. Ein Cop und eine Zeugin hatten dort frühere Aussagen zum Angriff auf Beuthe und Raßbach bestätigt.

Die Zeugin hatte kurz nach der Tat einzelne angreifende Personen passend zum Tatvideo detailliert beschrieben. Ihre damaligen Aussagen scheinen also zuverlässig zu sein. Sie stehen allerdings in wesentlichen Punkten im Widerspruch zur Aussage von Zeugin G., auf die sich die Bundesanwaltschaft bei ihrer Darstellung und Identifizierung stützt. Die Verteidigung beantragte deshalb, auch den Polizisten zu laden, der eine weitere Zeugin S. vernommen hatte. Deren über Jahre konstante Schilderung widerspricht ebenfalls der Darstellung von G., insbesondere bei der Position der einzelnen Angreifer*innen.

Es folgt ein Beweisantrag von Moritz Verteidigung: Christian Klos, Mitarbeiter im Bundesinnenministerium, soll als Zeuge geladen werden. Klos hatte im vergangenen Monat als deutscher Vertreter am „Anti-Antifa-Gipfel“, einem Treffen in den USA zu linksextremistischer Gewalt und der dort als Terrororganisation eingestuften Antifa teilgenommen. Zur Vorbereitung hatte er unter anderem Unterlagen aus diesem Verfahren gelesen. Er hatte dort außerdem angeboten, für diesen Herbst eine internationale Folgeveranstaltung zur weiteren Zusammenarbeit bei der Verfolgung linksextremer Gewalt in Deutschland auszurichten.

Das ist deshalb bemerkenswert, weil der Senat erst vor wenigen Sitzungstagen einen Antrag abgelehnt hatte, den möglichen Informationsaustausch zwischen deutschen und US-amerikanischen Behörden zu den Angeklagten zu untersuchen. Begründung damals: Es gebe keine Anhaltspunkte für eine solche Datenweitergabe. Mit dem nun bekannt gewordenen Treffen und dem geplanten Workshop verdichten sich diese Hinweise allerdings erheblich. Der erklärte Zweck des Workshops ist schließlich gerade die Intensivierung des Datenaustauschs. Eine mögliche Übermittlung von Informationen an die rechte Trump-Administration könnte für die Angeklagten erhebliche Folgen haben, etwa für Zahlungsverkehr oder Reisefreiheit.

Um 11.10 Uhr trifft die Zeugin dann vor Ort ein. Sie hatte im April 2022 von ihrem Imbiss aus gesehen, wie einige Personen aus dem Thor-Steinar-Geschäft in Magdeburg liefen. Viel konnte sie dazu nicht sagen, sie habe mit den Mitarbeitern im Laden an dem Tag kaum gesprochen. Damit widerspricht sie dem damaligen Verhörprotokoll, aber offenbar geht es auch um etwas anderes: Die Zeugin will damals gesehen haben, wie sich eine Person den Mund-Nase-Schutz abgezogen und fallen gelassen habe. Diesen will die dann mit einem „Zellstofftuch“ aufgesammelt und in einer Plastiktüte verstaut haben. Wer braucht schon Spurensicherung, wenn man offenbar Tatort geschaut hat? Doch auch in späteren Verlesungen von DNA-Auswertungen geht es wieder um diese Maske. Auf ihr sollen DNA-Spuren von eine in Düsseldorf nicht angeklagten, untergetauchten Beschuldigten gefunden worden sein. Um diesen ging es auch gestern schon kurz.

Es bleibt die Frage, warum der Senat hier mit der Aktion in Magdeburg einen völlig neuen Komplex aufmacht, der mit den Angeklagten nichts zu tun hat. Die DNA stammt von keinem der hier Angeklagten und es wird auch keine*r der Angeklagten beschuldigt, in Magdeburg dabei gewesen zu sein. Wenn der Senat damit irgendwelche Verbindungen sichtbar machen will, muss er dafür schon einen ziemlich weiten Bogen schlagen. Das wirkt weniger wie ein naheliegender Teil der Beweisaufnahme, als ein Versuch, doch noch irgendwelche Zusammenhänge herzustellen.

Verlesen wurde weiterhin ein Artikel der rechten Zeitschrift Junge Freiheit. Kurz nach den Aktionen in Budapest fabulierte diese bereits von einer „linksextremen Terrorzelle“ und veröffentlichte nebenbei die vollständigen Namen, Bilder und Geburtsorte zweier Angeklagter.

Dann beschäftigen wir uns mal wieder mit Adidas Samba Schuhen: Der Senat lehnt den Antrag der Verteidigung ab, Rechtsanwalt Nießing als Zeugen zu seinen eigenen Adidas-Samba-Schuhen zu vernehmen. Er sollte über deren Abnutzungsspuren aussagen. Der Senat habe sich die Schuhe und deren Abnutzungsspuren auf Bildern angesehen. Das reiche für eine Einschätzung, wie aussagekräftig solche Abnutzungsspuren als Identifizierungsmerkmal seien. Anschließend bekommen wir als vertraulich eingestufte Informationen von Adidas selbst. Dabei erfahren wir, wie dick die Sohle der Adidas-Samba Schuhe bei unterschiedlichen Schuhgrößen ist. Hoffentlich saß da kein Wirtschaftsspion von Nike mit im Raum.

Als letzter größerer Punkt folgte die Verlesung der Vernehmungsprotokolle des angegriffenen deutschen Nazis Robert Fischer.

Fischer gab bei der Polizei in Budapest sowie beim BKA an, gemeinsam mit seiner Partnerin Sabine Brinkmann nach Budapest geflogen zu sein, um am sogenannten „Tag der Ehre“ (in Ungarn „Tag des Ausbruchs“) teilzunehmen. Während andere Rechtsextreme am Flughafen Frankfurt von der Polizei aufgehalten worden seien, habe man sie ausreisen lassen. Zugleich erklärte er, mit der dahinterstehenden Ideologie „einverstanden“ zu sein. Vor allem habe er die Wanderung mitmachen wollen. Über den Telegram-Kanal der Rechtsrock-Band Ewiger Sturm habe er vom Blood-and-Honour-Konzert erfahren und sich anschließend entschieden, dieses ebenfalls zu besuchen.

Bereits während des Konzerts hätten er und Brinkmann Antifaschisten auf der gegenüberliegenden Straßenseite bemerkt. Auf dem Rückweg seien sie schließlich angegriffen worden. Fischer schilderte den Angriff als koordiniert und erklärte, eine Frau habe auf Englisch Kommandos gerufen. Der Angriff auf ihn habe nach seiner Einschätzung maximal 45 bis 60 Sekunden gedauert. Er selbst sei während des gesamten Angriffs stehen geblieben.

In seiner Aussage betonte Fischer mehrfach, dass er ähnliche Angriffe durch Linke kenne und diese seiner Ansicht nach stets nach einem ähnlichen Muster abliefen. Als Beispiel verwies er auf eine Schilderung, die er von Stefan Behrens, dem Gitarristen von „Kategorie C“ und im Umfeld der JN aktiven Neonazi, über einen solchen Angriff gehört habe. Zudem gab Fischer an, Kampfsport an der „Alphasportakademie“ (kann man sich nicht ausdenken) in Melle zu betreiben und dies seit dem Angriff verstärkt zu tun. Fotos von Beschuldigten habe er bereits zuvor über den rechtsextremen Verein Ein Prozent gesehen.

Vor Ende des Prozesstages macht der Vorsitzende Richter noch einige organisatorische Bemerkungen. Aufgrund er Einlassungen werden zwei Zeug*innen nicht mehr gehört. Es gibt noch einige Unklarheiten, aber ohne weitere Anträge von GBA und Verteidigung würde der Senat mit dem vorgesehenen Programm vermutlich noch diesen Monat durchkommen. Da von weiteren Anträgen auszugehen ist, ziehe sich das Verfahren dann wohl entsprechend.

Weiter geht es nächste Woche Dienstag, der Mittwoch nächste Woche (9.9.) fällt erneut aus.