Die Lex Maja kommt – neue Rechtsmittel in Auslieferungsverfahren

Nach der verfassungswidrigen Auslieferung Majas am 28. Juni 2024 und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2025 kommentierten zahlreiche Rechtsexpert:innen, dass die deutschen Behörden bewusst eine Rechtslücke ausnutzten. Denn aktuell gibt es im deutschen Recht kein Rechtsmittel gegen eine Auslieferungsentscheidung. Sie forderten den Gesetzgeber auf, diese Rechtslücke endlich zu schließen. Jetzt endlich kommt endlich die Lex Maja!

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlichte am 29. September 2025 einen Gesetzesentwurf zur Neufassung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG). Das Ministerium erklärt, dass es in dem Zuge auch die Rechte von Betroffenen stärken möchte: „Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Betroffene im Auslieferungsverfahren eine erneute gerichtliche Entscheidung und unter bestimmten Umständen auch eine Vorlage an den Bundesgerichtshof beantragen können.“ (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/0929_IRG_Reform.html)

Das Ministerium möchte so ein Rechtsmittel gegen Entscheidungen im Auslieferungsverfahren einführen. Es reagiert damit auf den Skandal um die verfassungswidrige Auslieferung von Maja am 28. Juni 2024 und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Diese Gesetzesänderung ist ein Erfolg von Majas Kampf gegen die Auslieferung und für die Rücküberstellung, von dem nicht nur die anderen Beschuldigten im Budapest-Verfahren, sondern hoffentlich viele andere Menschen profitieren werden!

Leider wurden bei der Erarbeitung des Gesetzesentwurfs die älteren Pläne des Ex-Bundesjustizministers Marco Buschmann abgeschwächt, wie der Deutsche Anwaltsverein (DAV) kritisiert. Eigentlich sollte der Rechtsbehelf innerhalb einer Woche gestellt werden und dann vom zuständigen Senat in einer Besetzung von fünf Richter*innen entschieden werden. Laut dem Entwurf soll der Rechtsbehelf jedoch innerhalb dieser Woche auch noch begründet werden und die Fünfer-Besetzung des Senats ist nicht mehr vorgesehen. So kann derselbe Senat, der die Auslieferung beschlossen hat, über den Rechtsbehelf entscheiden. Es kommt also ein Rechtsmittel, welches auch aufschiebende Wirkung hat – jedoch nur ein schwaches Rechtsmittel.

Siehe auch: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/grenzueberschreitende-strafverfahren-bmjv-legt-entwurf-vor-kritik-dav-rechtsschutz