Nach Einstufung der Antifa-Bewegung als Terrororganisation: Ungarn unterbindet freie Meinungsäußerung

Pressemitteilung

Beim heutigen Prozesstag gegen Maja T. in Budapest am 29.09.2025 untersagten die ungarischen Behörden den Teilnehmenden an einer antifaschistischen Demonstration vor dem Gerichtsgebäude die Nutzung der Musikanlage. Laut den zuständigen Polizeibeamt:innen gingen sie diesen beispiellosen Schritt aufgrund einer offiziellen Stellungnahme des Gerichts, die die Musikanlage als Störfaktor für die Arbeit des Gerichts darstellte. Dies stellt einen massiven Eingriff in die freie Meinungsäußerung dar und unterbindet diese fast gänzlich. Dies ist ein entscheidender Eingriff in das EU-weit gültige Recht auf Meinungsfreiheit und Versammlung, das nicht ohne Konsequenzen bleiben darf.

Bereits an den vergangen Prozesstagen in Budapest verlangte die Polizei immer wieder eine Senkung der Lautstärke auf der Kundgebung vor dem Gericht aufgrund subjektiver Kriterien. Vorwand war die Störung der angrenzenden institutionellen Einrichtungen, der Gerichte und einer Schule. Heute um 9.00, parallel zum Beginn der Verhandlung im Inneren des Gerichts, forderte die Polizei die Demonstrant*innen aufgrund einer Entscheidung des Gerichts dazu auf, die Musikanlage vollkommen abzudrehen. Sie wurden vor die Wahl gestellt, ohne Musikanlage weiter zu demonstrieren, oder ansonsten mit einer Auflösung der Kundgebung zu rechnen, ohne einen Kompromiss für die Lautstärke der Anlage anzubieten. Trotz der offiziellen Einreichung einer Beschwerde durch die Kundgebungsleitung schalteten die Demonstrant*innen die Anlage ab, um eine Auflösung zu verhindern.

Das Agieren der Polizei steht eindeutig im Zusammenhang mit der Einstufung der antifaschistischen Bewegung als terroristisch durch die Orbán-Regierung. Dabei werden selbst legal angemeldete und bespielte Demonstrationen mit fadenscheinigen Begründungen verunmöglicht. Die Fidesz bleibt damit ihrem autoritären, anti-demokratischen Kurs treu. Ein weiterer Faktor ist die ideologische Nähe ungarischer Neonazigruppen zur Regierung. Die rechtsextreme HVIM hat am 22.09. laut eigener Aussage eine Anfrage an den ungarischen Innenminister gestellt, um die antifaschistischen Kundgebungen zu verbieten. Betroffen von dem auch daraus folgenden Vorgehen der Polizei sind in diesem Fall vor allem ausländische EU-Staatsbürger:innen, die aus Deutschland und Österreich angereist sind, um den Prozess gegen den:die nichtbinäre deutsche Staatsbürger:in Maja T. in Budapest kritisch zu begleiten. Die Unterstützer:innen werfen Ungarn auf den Kundgebungen vor dem Gericht eine politisch motivierte Strafverfolgung sowie menschenunwürdige Haftbedingungen vor. Diese Stimmen werden aktuell vom ungarischen Staat autoritär unterdrückt. Dieses Vorgehen verlangt nach deutlichen Konsequenzen durch die europäischen politischen und gerichtlichen Institutionen.

Für Rückfragen stehen wir gerne per E-Mail zur Verfügung: solibudapest_prozess@sytemli.org
Unterstützer:innen von Maja T.


Budapest, 29.09.2025