Am 15. Prozesstag wurden einige Berichte verlesen, bei denen es sich hauptsächlich um Listen beschlagnahmter Gegenstände handelt. Danach wurde die Beweisaufnahme geschlossen, obwohl noch Gutachten ausstehen. Die Staatsanwaltschaft bemüht sich in ihrem mehrstündigem Plädoyer immer wieder darum, die Geschehnisse in Budapest als „beispiellose Angriffsserie“ darzustellen, die „das Sicherheitsgefühl der Hauptstadt nachhaltig beeinträchtigt“ hätte. Als Beweis für Majas vermeintliche Schuld wird unter anderem Majas Statement herangezogen, in dem Antifaschismus als Notwendigkeit benannt wird. Trotz der dünnen Indizienlage wird für Maja die Höchststrafe – 24 Jahre – gefordert. Im ersten Teil des Plädoyers der Verteidigung werden die zahlreichen Prozessfehler und die Einschränkung der Rechte der Angeklagten kritisiert. Die vorgelegten „Beweise“ seien nicht nachvollziehbar, widersprüchlich oder schlichtweg falsch.
Vor der Verhandlung
Erneut sind keine Neonazis vor Gericht aufgetaucht. Alle anderen Kundgebungen wurden untersagt. Im Gericht sind drei Neonazis anwesend. 15 Menschen haben sich als Begleitung für Maja eingefunden und am heutigen Tag das Plädoyer der Staatsanwaltschaft zu hören. Maja wird um kurz nach 9 Uhr in den Saal geführt und die Verhandlung beginnt.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft werden mehrere Berichte verlesen. Ein Großteil dieser sind Protokolle beschlagnahmter Gegenstände im Zuge der Festnahmen und der Durchsuchung einer angemieteten Wohnung in Budapest. Darunter befinden sich Teleskopschlagstöcke, Pfeffersprays, Kameraequipment, Kleidungsstücke und SIM-Karten.
Außerdem wird der Europäische Haftbefehl gegen einen Beschuldigten verlesen. Darin geht es vor allem um seine angeblich herausragende Rolle in der kriminellen Vereinigung, andere vermeintlich Beteiligte und verschiedene ihnen zugerechnete Straftaten.
In einem Bericht geht es um die Festnahme von drei Beschuldigten: Im Rahmen der Ermittlungen noch am Wochenende des Tag der Ehre wurde ein Taxi kontrolliert und der Taxifahrer befragt. Bei einer Person und später Angeklagten wurde ein Teleskopschlagstock gefunden, bei einer anderen Person ein Gummihammer, ein Pfefferspray und ein Handschuh. Im Taxi wurde ein weiterer Teleskopschlagstock gefunden, den die dritte Beschuldigte dort versteckt haben soll. Alle drei wurden daraufhin festgenommen.
Danach erklärt das Gericht die Beweisaufnahme für beendet und die Staatsanwaltschaft beginnt mit ihrem Plädoyer.
Plädoyer der Staatsanwaltschaft
Laut der Staatsanwaltschaft handelt es sich bei den Geschehnissen vor drei Jahren in Budapest um eine »beispiellose Angriffsserie mit offener Gewalt«. Eine Gruppe bestehend aus 19 Mitgliedern soll neun Opfer an fünf Tatorten angegriffen haben. Die Verletzungen mussten über acht Tage verheilen. Es hätte eine reelle Gefahr für lebensgefährliche Verletzungen bestanden und es sei dem Zufall zu verdanken, dass es nicht zu solchen kam.
Die Identifizierung der Beschuldigten sei insbesondere mithilfe der Kameraaufnahmen möglich gewesen. Eine besondere Hilfe waren die deutschen Behörden, die das Material analysierten und eigene Ermittlungen anstellten. Maja soll anhand einer Aufnahme nach einem Angriff erkannt worden sein. Die ungarischen Strafverfolgungsbehörden sind so vorgegangen, dass sie nach der Festnahme von einem Beschuldigten weitere Informationen zu Straftaten der deutschen Behörden eingeholt haben. Dabei seien sie auf einen weiteren Beschuldigten gestoßen und die Kriminelle Vereinigung, in der beide Mitglieder sein sollen. Die politischen Überzeugungen und der Modus Operandi der Vereinigung soll mit den Angriffen in Budapest übereinstimmen, dadurch gilt für die Staatsanwaltschaft als erwiesen, dass es sich um dieselbe Vereinigung handele. Eine besondere Rolle kommt auch den fragwürdigen Aussagen des Verräters Johannes Domhöver zu.
Zwei der Beschuldigten sollen zu den Anführern der Gruppe zählen, andere hätten sich ihnen angeschlossen. Die vermeintlich konspirative Weise der Planung und Anreise zeige, dass die Angriffe im Voraus, bereits ein halbes Jahr zuvor, geplant wurden. Einzelne Vorgänge und die Aufgabenverteilung seien bis ins kleinste Detail geplant gewesen und sollten eine Strafverfolgung verhindern.
Bei der Kriminellen Vereinigung handele es sich um eine grenzübergreifende Organisation mit internationalem Charakter. Die Mitglieder sollen eine ideologische Überzeugung teilen. Die Vereinigung sei hierarchisch organisiert. Das sei anhand der Abläufe der Angriffe zu erkennen. Das Ziel der Vereinigung sei es gewesen, auf offener Straße Gewalt gegen rechtsorientierte Personen auszuüben. Es handele sich demnach nicht um Terror, denn die Opfer seien nicht zufällig ausgewählt worden.
Maja füge sich in die ideologischen Überzeugungen der Vereinigung ein, da Maja bei einer Erklärung die Notwendigkeit von Antifaschismus propagiert hat.
Zu den Verletzungen : In drei Fällen wurden Rettungswägen aufgrund von stark blutenden Kopfverletzungen gerufen worden. Die Geschädigten sollten durch gezielte Schläge zu Boden gebracht werden, um dort weiter geschlagen zu werden. Laut Sachverständigem bestand das Risiko für schwere, lebensbedrohliche Verletzungen. Laut STA haben die Beschuldigten im Wissen darüber gehandelt.
An den beschlagnahmten Waffen konnten lediglich DNA-Mischspuren gefunden werden, sodass eine Zuordnung nicht möglich ist.
Nach einer Pause geht es um die Vorwürfe gegen die einzelnen Angeklagten:
Von einer Angeklagten gibt es keine Videoaufnahmen, die eine Tatbeteiligung belegen. Es soll Aufnahmen geben, die sie gemeinsam mit anderen Beschuldigten in der Nähe der Ausbruchstour zeigen. Laut der STA soll sie mindestens von den Angriffen gewusst und sie akzeptiert haben. Ihr wird vorgeworfen, sich vorbereitend im Rahmen der kriminellen Vereinigung beteiligt zu haben.
Dann geht es weiter mit Maja: Maja soll aufgrund der Kameraaufnahmen und durch Unterstützung der deutschen Behörden identifiziert worden sein. Maja soll gemeinsam mit einer Beschuldigten die Geschädigten von ihrer Unterkunft aus verfolgt und im Hinterhalt auf sie gewartet haben. Maja soll nach dem Angriff auf Aufnahmen zu sehen sein, woraus geschlossen wird, dass Maja eine ausführende Person des Angriffs sei. Maja habe sich als helfende Person der zweifachen Körperverletzung schuldig gemacht. Am darauffolgenden Tag sei Maja auf Videokameras vor dem Angriff sowie auf der Flucht danach zu sehen. Es gibt keine Videos der Tat, aber es könne davon ausgegangen werden, dass Maja auch hier anwesend war. Maja soll die möglichen lebensgefährlichen Folgen des Angriffes in Kauf genommen haben.
Für strafmildernd hält die STA, dass die Angeklagten nicht vorbestraft sind und es sich bei ihnen um junge Erwachsene handelt. Dennoch wird an der Anklageschrift festgehalten und für alle Angeklagten eine Freiheitsstrafe gefordert. Im Falle der dritt Angeklagten fünf Jahre, für Maja und den weiteren Angeklagten die Höchststrafe, also 24 Jahre. Durch die Tat hätten die Angeklagten das Gastrecht missbraucht und das Sicherheitsgefühl der Hauptstadt nachhaltig angegriffen. Als strafverschärfend werden die Überzahl der Angreifenden, die Schwere der Verletzungen, seelische Schäden der Opfer und die Nutzung von Waffen, die zur Auslöschung des Lebens geeignet sein sollen, angeführt. Dass die Verletzungen nicht lebensgefährlich waren, läge nur an der Selbstverteidigung der Opfer, sodass dieser Aspekt nicht strafmildernd hinzugezogen werden könne. Aufgrund der Aufgabenaufteilung kann auch die Einstufung als Tatgehilfe nicht mildernd sein. Die Übernahme der Gerichtskosten soll den Angeklagten auferlegt werden.
In besonders bedeutungsschwangerer Sprache und Gestik führt die Staatsanwaltschaft fort, bei den Geschehnissen handele es sich um eine „beispiellose Bedrohung des gesellschaftlichen Zusammenlebens“. Die Beschuldigten würden sich in nichts unterscheiden von der rechten Ideologie, die sie angegriffen haben. Ein Fehlen der Einsicht zu den Taten stelle eine ernsthafte Gefahr für die Gesellschaft dar. Die jungen Angeklagten seien im 21. Jahrhundert geboren und damit „von unendlicher Freiheit umgeben“. „Sie können Dinge in Frage stellen, die vor einigen Jahren noch unmöglich gewesen wären. Es müsse notwendig sein, zu sehen, wo diese Freiheit endet und das Wort nein beginnt: Gewalt ist verboten und strafbar.“ Durch eine schwere Strafe sollen solche Taten nicht nochmal begangen werden, sie soll eine abschreckende Wirkung haben.
Nach einer Pause beginnt das Plädoyer der Verteidigung der ersten Angeklagten.
Plädoyer der Verteidigung (1)
Der Verteidiger macht zunächst auf die schweren Verletzungen der Prozessordnung im Verfahren aufmerksam. Allen voran des Rechts der Angeklagten, den Prozess in der Muttersprache zu verfolgen. Über das gesamte Verfahren hinweg wurden den Angeklagten Akten nicht in ihren Muttersprachen zugänglich gemacht. Zudem wurde die Beweisaufnahme heute beendet, obwohl noch Verfahrenshandlungen ausstehen.
Die Staatsanwaltschaft erhebe Vorwürfe gegen die Angeklagte, ohne diese zu belegen. Vielfach wurde behauptet, auf einer Aufnahme sei die Angeklagte zu sehen, obwohl diese nicht identifiziert werden konnte. Diese Widersprüchlichkeiten bestünden teilweise selbst in den Gerichtsprotokollen, aus denen ersichtlich wird, dass es sich nicht um die Angeklagte handelt. An anderer Stelle wird behauptet es handele sich um dieselbe Person aufgrund der selben Kleidung, obwohl die Person erst eine helle Hose und dann eine dunkle Hose trägt. All das erwecke den Verdacht, dass immer, wenn eine Person nicht identifiziert werden konnte, behauptet wurde, dass es sich um die Angeklagte handelt. Abschließend könne der Angeklagten keine Tatbeteiligung nachgewiesen werden.
Die Verhandlung wird um 15 :22 Uhr beendet.
Am 22.01. folgen weitere Plädoyers der Verteidigung.
