Prozessbericht 12. Juni 2025

5. Verhandlungstag

Kurzzusammenfassung

Der Richter erkennt Majas Hungerstreik nicht an. Aufgrund dessen wurde auch dieser 4. Verhandlungstag wider Erwarten planmäßig durchgeführt. Seine Argumentationen waren dahingehend mehr als fadenscheinig und stützten sich mitunter auf einen Artikel aus einer Boulevardzeitschrift, welcher behauptet Maja würde feste Nahrung zu sich nehmen. Es ist, als würde ein Richter sich bei einer Argumentation auf die BILD beziehen.

Maja bekräftigte selbst, dass dies nicht der Fall ist und dass Person sich in einem Hungerstreik befindet. Der Antrag von Majas Anwalt auf Aussetzen der Verhandlungen aufgrund des Hungerstreiks wurde abgelehnt. Der Themenkomplex „Hungerstreik“ machte den ersten von drei thematischen Blöcken des Verhandlungstages aus. Im zweiten Teil wurden angeblich belastendes Videomaterial vorgestellt, in welchem Täter*innen und Opfer zu sehen gewesen sein sollen. Während die „Opfer“ halbwegs erkenntlich waren, konnte oder wollte der Richter nicht sagen, wer genau nun eigentlich die zu sehenden „Täter*innen“ waren. Majas Anwalt merkte zurecht an, dass es in diesem Zusammenhang sinnhaft wäre zu wissen, um wen es sich auf den Bildschirmen vermeintlich nun eigentlich handelt. Der Richter antwortete lediglich, dass er hierauf noch zurückkommen werde. Der dritte und letzte Teil des Verhandlungstages befasste sich mit einem Live zugeschalteten medizinischen Sachverständiger. Dieser sollte die Verletzungen der „Opfer“ beurteilen und einschätzen, auf welche Weise die Verletzungen zustande hätten kommen können. Letztlich konnte der Sachverständiger darlegen, dass die Verletzungen allesamt nicht lebensgefährlich waren. Ob Tatwerkzeuge wie Teleskopschlagstöcke zum Einsatz kamen, konnte er weder bestätigen noch dementieren – zum Missfallen der Staatsanwältin. Die Verhandlung mussten an dieser Stelle abgebrochen werden, da Maja zum wiederholten Male aufgrund der großen Erschöpfung die Augen nicht mehr aufhalten konnte. Das letzte Wort hatte jedoch nicht der Richter sondern die solidarischen Unterstützer*innen von Maja. Kurz nach Beendigung der offiziellen Verhandlung drehte sich Maja zum Publikum und wurde mit lauten „Free Maja“ rufen verabschiedet.

Vor dem Gericht

Am Dienstag, den 10. Juni hatte Maja aufgrund des zu diesem Zeitpunkt schon eine Woche andauernden Hungerstreiks und der damit einhergehenden körperlichen Schwächung den heutigen Prozesstag abbrechen wollen. Als Reaktion darauf wurde die solidarische Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude von uns abgesagt. Gestern, am Mittwoch, entscheidet der Richter, Maja dennoch vor Gericht zu zerren. Begründet wird dies mit der Aberkennung des Hungerstreiks. Hierbei bezieht er sich mitunter auf folgenden online-Artikel: https://mandiner-hu.translate.goog/belfold/2025/06/a-kepmutatas-netovabbja-igy-ehsegsztrajkol-a-bortonben-a-magyarvero-antifa?_x_tr_sl=hu&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto=wapp . Ein Boulevardblatt wird zur Grundlage einer richterlichen Entscheidung – es ist absurd.

Dennoch können spontan einige Unterstützer*innen anreisen – Demo und Kundgebung fallen jedoch, dieser kurzfristigen Änderung geschuldet, weg. Beim Betreten des Gebäudes gibt es deshalb kleinere Komplikationen aufgrund der zwangsläufig ebenso kurzfristigen Anmeldungen für das Beiwohnen am Prozess. Schlussendlich können aber alle rein.

Es sind natürlich wieder eine Handvoll Faschos vor dem Gebäude versammelt. Sie stellen sich mit einem Banner auf und ein Streamer filmt erneut sehr aggressiv in die Gesichter. Sie beschimpfen die Unterstützer*innen auf ungarischer und englischer Sprache: „Why are you supporting a terrorist?“ oder „why are you gay?“ lauten die besonders geistreichen Wortfetzen, welche die Unterstützer*innen von Seiten des Streamers zu hören bekommen.

Eindrücke aus dem Gerichtsgebäude

8:55 Uhr wird Maja an einer kurzen Leine und in Handschellen, welche mithilfe eines Ledergurts an den Bauch geschnallt sind, die Treppen hochgeführt. Abgesehen von dem Gefängniswärter, der die Leine hält (und aussieht wie ein Bergtroll), wird Maja von einer Rettungssanitäterin und zwei maskierten, bewaffneten Bullen begleitet. Maja sieht geschwächt aus und berichtet, dass der Richter den gesamten Prozesstag durchdrücken will.

Im Saal selbst sitzen auch dieses Mal deutlich mehr solidarische Menschen, als Faschos. Es sind nur sehr wenige in der letzten Reihe. Die Stimmung ist den Umständen entsprechend eher angespannt. Es sind weiterhin nur zwei Bildschirme (statt einer Leinwand) für die Sichtung des Videomaterials und digitale Zuschaltung von Zeug*innen vorhanden.

Bevor es los geht, kommt einer der maskierten Polizisten in den Saal und inspiziert das Publikum für eine längere Zeit. Um 08:57 Uhr kommt es zu der förmlichen Begrüßung und Belehrung durch den Richter; Jeglichen Lauten oder gar Applaus droht der Ausschluss der Öffentlichkeit. Der neue Verhandlungstag ist eröffnet.

Um 09:02 Uhr wird Maja in den Saal geführt. Maja lächelt der Familie und den Freund*Innen zu, bevor auf Anforderung des Richters die Handschellen einseitig gelöst werden. Die beiden maskierten Polizisten setzen sich mit ihren Maschinengewehren vor die beiden Türen des Saals und mustern weiterhin das Publikum – so wie sie es die gesamte Verhandlung hindurch tun werden. Das ist neu, vorher war der Fokus mehr auf Maja. Außerdem machen sie sich ab und zu Notizen.

Die Verhandlung

Der Richter nimmt anschließend die Anwesenheit aller benötigten Personen war: Maja, die Staatsanwältin, Majas Anwalt Bajaki und der Anwalt der Mitangeklagten. Zusätzlich verweist er in Anbetracht des Hungerstreiks auf die Anwesenheit der Sanitäterin.

Leugnung des Hungerstreiks

Zu Anfang wird der Hungerstreik und dessen Begründung thematisiert, den Maja am 05.06. angekündigt hat. Seitdem verzehrt Maja nach eigenen Angaben nur noch Flüssigkeiten und Vitamin-Substrate. Für die Entscheidung, ob die Verhandlung dennoch fortgeführt werden soll, habe der Knast eine Einschätzung gegeben. Diese soll belegen, dass Maja in einem befriedigenden Zustand sei, um den heutigen Verhandlungstag wahrzunehmen. Auch wird erneut auf den Artikel verwiesen, der behauptet, dass die inhaftierte Person eigene Lebensmittel verzehre und lediglich auf die Speisen der JVA verzichte. Dieser äußerst seriöse Artikel (nicht) ist oben bereits verlinkt. Unter anderem aufgrund dieser Informationen sei in den Augen des Gerichts ein tatsächlicher Hungerstreik ausgeschlossen.

Nach diesen Begründungen für die Fortsetzung des Prozesses wird Antrag von Majas Anwalt Bajaki auf Verschiebung des Verhandlungstages verlesen: Majas Vater habe ihm mitgeteilt, dass Maja wegen der Schwächung durch den Hungerstreik nicht an dem Prozess teilnehmen kann. Außerdem berichte Maja von dem ständigen Aufdrängen des Essens durch das Bewachungspersonal der JVA. Das Essen wird einfach in der Zelle stehen gelassen, um Maja zum Essen zu drängen. Bis dahin habe Maja bereits 4 Kilogramm abgenommen und der Zustand verschlechtert sich von Tag zu Tag. Deshalb fordern der Vater, dass Maja täglich von einem fachärztlichen Personal untersucht werden soll, der sich mit solchen Fällen auskennt und kein Arzt der JVA, dessen Spezialisierung unbekannt ist. Diese Untersuchungen sollten zum Protokoll beigefügt werden.

Das Gericht antwortet erneut auf diesen Antrag. Der Richter meint, das Gericht habe der JVA angeordnet, tägliche medizinische Untersuchungen durchzuführen – er habe somit seine Pflichten wahrgenommen. Dort sollen körperliche Werte, wie der Blutdruck und Gewichtabnahme gemessen werden. Er fordere deren Ergebnisse an und außerdem eine Bewertung des Zustandes – immer vor den jeweiligen Verhandlungsterminen.

Weiters wird in der Antwort der JVA auf den Antrag wieder behauptet, dass Maja eigene Vorräte habe. Maja würde seit einiger Zeit, in dreitägigem Rhythmus, das Angebot auf zusätzliche Lebensmittel bekommen und wahrnehmen. Der letzte Einkauf sei am 02.06. gewesen, seit dem 06.06. habe Maja dieses Angebot abgelehnt. Danach wird kurz ausgeführt, welche Snacks Maja bisher gekauft haben soll. Diese Einkäufe sollen eigene Vorräte sein, die Maja bis zum 10.06. verzehrt habe. Aha. Zusätzlich soll Maja Pakete mit Nahrungsmitteln und Schreibwaren erhalten haben. Gegen den Vorwurf des Aufdrängens von Speisen argumentieren sie mit der Behauptung, dass das Knast-Personal das Essen wieder mitnehme, wenn Maja es ablehnt. Es wird wieder gesagt, dass die gemessenen Werte und der allgemeine Zustand ausreichend seien und es keine weiteren gesundheitlichen Beschwerden gäbe. Es gäbe zweimal am Tag eine Überprüfung dessen durch einen Pfleger. Generell wird durch ständiges Erwähnen des angeblich guten Zustandes versucht, das Fortführen des Prozesses zu legitimieren. Da Majas Anwalt dieses Dokument noch nicht erhalten hat, spricht er an, dass er es einsehen möchte.

Außerdem äußert sich der Richter zu dem Vorwurf der unwürdigen Haftbedingungen. Er sagt, sie seien adäquat und vorschriftsgemäß. So sei die körperliche Untersuchung vor und nach der Vorführung vor Gericht normal. Auch vor und nach dem Empfangen von Besuch und nach einem Aufenthalt an der frischen Luft sei dies völlig gerechtfertigt. Dazu sei Maja aufgrund der Vorwürfe eine Person mit Sonderstatus, weshalb eine Untersuchung mit Entkleidung einmal täglich statt einmal die Woche ebenfalls den Vorschriften entspreche. Es folgt eine längere und peinlich genaue Auflistung mit Gewichtsangabe und Stückzahl der eingekauften Produkte (zum Beispiel: 1,3 kg Zitronen, 2 Mars-Riegel etc). Es handelt sich dabei lediglich um Snacks.

Die Situation ist so absurd, dass Menschen aus dem Publikum leise lachen müssen. Der Richter ermahnt das Publikum und meint, es habe nicht zu reagieren. Dies sei die letzte Ermahnung. Dann liest er die Liste weiter vor.

Durch eine ärztliche Aufzeichnung vor der Verhandlung wird abermals versucht, die Vorführbarkeit Majas zu beweisen. Hier werden zwar die von Maja berichteten Augenschmerzen und die Abnahme der Kondition erwähnt, allerdings stark betont, dass die körperlichen Werte entsprechend dem Hungerstreik normal seien. Nein, sie wären sogar in den akzeptablen Bereich angestiegen. Neurologische Befunde könnten nicht erstellt werden und auch psychische Probleme seien nicht wahrnehmbar. Es gäbe also keine ärztlichen Gründe, nicht zu erscheinen. Nach diesem fragwürdigen Bericht wird Maja vom Richter gefragt, ob Maja sich selbst dazu äußern möchte.

Um 9:30 Uhr steht Maja also auf und stellt sich vor das Pult. Die Mikrofone werden schon wieder nicht eingeschaltet – mutmaßlich bewusst. Maja spricht ungeachtet dessen mit lauter und klarer Stimme. Maja bestätigt nochmals den eigenen Hungerstreik und betont erneut, seit acht Tagen keine feste Nahrung, sondern nur noch Flüssigkeiten und Vitamine zu sich zu nehmen. Maja äußert sich selbst ungläubig, wie es sein kann, dass dieser Hungerstreik in Frage gestellt wird. Vor allem, weil das Personal das Essen fotografisch dokumentiert. Am 08.06. wurde Maja sogar der Sport verwehrt mit der Begründung, Maja würde dort heimlich essen. Neben vermehrten Kreislaufproblemen, einem zunehmenden Schwächegefühl und einem häufigen Bedürfnis, sich auszuruhen leidet Maja an starken Kopf- und Augenschmerzen. Seit Beginn des Hungerstreiks hat Maja bereits 10 % des eigenen Körpergewichts verloren. Nach 3 Tagen Hungerstreik ist das Gehirn erwiesenermaßen zu nur noch 30% arbeitsfähig, was in jedem Fall bedeutet, dass Maja sich nicht mehr vollständig konzentrieren kann. Diese körperlichen Beschwerden ermöglichen keine Teilnahme an dem Prozess, weshalb Maja erneut bittet, an dem heutigen Tag nicht zu verhandeln. Dann spricht Maja den Richter direkt an, ob dieser hier sitzen würden, wenn er in demselben Zustand wäre.

Der Richter reagiert empört von der Anklage und fragt zynisch, warum Maja denn überhaupt am 08.06. Sport hätte machen wollen, wenn die Person sich doch im Hungerstreik befände. Maja weist darauf hin, dass der Sportgang in der Isolationshaft der einzige Rahmen wäre, auf andere Häftlinge zu treffen. Die einzige Möglichkeit von menschlichem Kontakt außerhalb von der Interaktion mit dem Knast-Personal. Darauf geht der Richter gar nicht mehr ein, sondern fragt nur, ob das alles gewesen sei. Maja bejaht dies und muss sich wieder setzen.

Nun spricht sich Majas Anwalt ebenfalls gegen die Fortsetzung der Verhandlung unter diesen Umständen aus. Seine Rede ist lang, anprangernd und eindrücklich: Er klagt die täglichen Nacktkontrollen als überflüssig und erniedrigend an. Diese hätte der Knast in dem abgegebenen Schreiben jetzt sogar schriftlich bestätigt. Zusätzlich möchte er das Gericht und den Knast darauf aufmerksam machen, dass ein Hungern von über 72 Stunden juristisch als Hungerstreik gilt und somit gesetzliche Konsequenzen geknüpft ist. Diese sind mit acht Tagen deutlich überschritten. Stark prangert er die Aberkennung des Hungerstreiks an: Was auch immer die JVA versuche zu beweisen, egal welche Pressartikel mit irgendwelchen Behauptungen herbeiziehen, der Hungerstreik ist real und die gesundheitlichen Schäden davon allgemein bekannt. So sehr sie das auch versuchen zu beweisen, eine ausreichende Begründung dafür geben werden sie nicht liefern können. Welche gesundheitlichen Schäden das Durchdrücken dieser Verhandlungen haben wird, wird sich in den nächsten Tagen noch abzeichnen. Der Anwalt droht außerdem, er hoffe, keine rechtlichen Konsequenzen ziehen zu müssen.

Er möchte die Aufmerksamkeit darauf lenken, dass Majas Worte ernster genommen werden sollten als irgendwelche Aussagen aus fragwürdigen Zeitungsartikeln. Die schriftlichen Erklärungen und das Verhalten der JVA seien geprägt von Lügen. Die gekauften Vorräte sind falsche Behauptungen und dazu erhalte er nicht die vollständigen Dokumente, die aus den ärztlichen Untersuchungen hervorgehen. Wobei dort eh nur Halbwahrheiten geteilt werden würden, wie die Verleumdung des gesundheitlichen Zustands Majas und der lediglichen Gewichtsabnahme von 1,8 Kilogramm seit dem 10. Juni. Diese erwähnen nicht, dass es seit dem 06.06. bereits einen Gewichtsverlust von 8 Kilogramm gibt.

Bajaki weist darauf hin, dass es spätestens ab jetzt offensichtlich sei, wie unfair, parteiisch und unrechtens dieser Prozess ist. Abgesehen von der Tatsache, dass immer noch nicht alle Dokumente auf deutsch übersetzt wurden, beschreibt er anhand von verschiedenen Artikeln und Paragrafen des Gesetzes die Rechtsgrundlage. So hat jede Person das Recht darauf, sich selbst zu verweigern. Jede Person hat das Recht auf einen unparteiischen, fairen Prozess. In Anbetracht dessen, dass Maja mit einer Woche Hungerstreik nicht in der Lage dazu sein kann, dem Prozess mit voller Konzentration zu folgen und die eigenen Verfahrensrechte vollumfänglich wahrzunehmen, kann die Fortführung des Prozesses nur widerrechtlich sein. Vor allem, da der heutige Termin mit der Anhörung des Sachverständigen durchaus von Bedeutung für Maja ist. Deshalb sei es für die Bewahrung des Respekts des Landesgerichts notwendig, die Verhandlung für die Dauer des Hungerstreiks und eine zusätzliche Regenerationszeit danach auszusetzen.

Um dieser Aussage Eindruck zu verleihen, verweist er auch erneut darauf, dass für die tatsächliche Feststellung von Majas Zustand ein medizinischer Sachverständiger zu Rate gezogen werden sollte und kein Arzt der JVA, dessen Spezialisierung unbekannt ist.

In seiner Rede beantragt er nicht nur eine Bestellung von jenem, sondern fordert ebenso die Weitergabe dieser ärztlichen Untersuchungen ab dem 06.06. mit der Gewichtsmessungen an ihn an. Auch fragt er nach der Herausgabe der Fotodokumentation des Essens.

Schlussendlich verweist er nochmal darauf, dass es bereits zwei Aktenordner mit Beschwerden über die Haftbedingungen gibt. Diese seien der JVA sehr wohl bekannt. Nur denen und ihren Folgen sei es eigentlich zu verdanken, dass die dauerhafte Videoüberwachung Majas nach 2 Monaten gestoppt wurde. Nicht, dass man auch noch eigenes Fehlverhalten dokumentiert! Aus diesen ganzen Gründen sind die Schreiben des Knastes mit Bedacht zu behandeln.

Nach dieser umfangreichen Beschwerde von Majas Anwalt versucht die Staatsanwältin, das Vorgehen zu rechtfertigen. Sie sagt, es gäbe keine Zweifel an der unparteiischen Begegnung des Gerichts Maja gegenüber. Sie könne sich das nicht vorstellen. In ihrer folgenden Erklärung leugnet sie den Hungerstreik ein weiteres Mal in Bezugnahme auf den Artikel und bewertet die Aussetzung des Verfahrens als nicht notwendig. Ihrer Meinung nach würde dies nur Zeit schinden. Danach zieht sie eine Grimasse, als könnte sie ja auch nichts dafür, als sei das alles halt so.

Bajaki ergreift danach wieder kurz das Wort. Zu der Frage, ob das Gericht unparteiisch sei, wolle er sich nicht äußern. Nach seiner Wahrnehmung stünden Majas Rechte hier stark in Frage, da der Knast und das Gericht Majas Hungerstreik leugnen. Das Einzige, was bewiesen werden kann, ist der Einkauf vom 02.06., alles andere darüber hinaus ist reine Spekulation.

Nach dieser Diskussion kommt der Richter zu seinem Beschluss. Er weist den Antrag zurück. Der Antrag des Verteidigers auf Verschiebung wird ebenfalls abgewiesen. Da dies ein richterlicher Beschluss sei, sei eine Rechtsmittelberufung nicht zulässig. Auch die Unterbrechung des Prozesses wird abgelehnt. Die Begründung dieses Beschlusses sind die ärztlichen Unterlagen und die eigene Erfahrung, die das Gericht bisher mit solchen Fällen habe. Eine Aussetzung sei nur bei schwerer Krankheit oder sehr schlechter geistiger Verfassung zulässig. Beides sei seit der Tat nicht bei Maja festgestellt worden. Zudem habe er nun in dieser Stunde während der Diskussion beobachtet, wie Maja gelächelt, mit dem Publikum interagiert und gesprochen habe, aufgestanden sei und der Verteidigung aufmerksam zugehört habe. Es gäbe also keinen Grund dafür, dass Maja nicht an der Verhandlung teilnehmen könne. Gegen die Begründung könne Berufung eingenommen werden. Bajaki legt Berufung ein.

Nach dieser Erklärung beschreibt er den geplanten Ablauf des heutigen Verhandlungstages. Von 10:30 – 11:00 Uhr sollen weitere Kameraaufnahmen aus der Markthalle gesichtet werden. Nach einer darauffolgenden halbstündigen Pause soll der medizinische Sachverständige zu seinen Gutachten befragt werden.

Sichtung des Videomaterials

Nach einem kurzen Hin und Her wegen der Verwechslung verschiedener Aufnahmen wird sich die Kameraaufnahme Nummer 39 auf den Bildschirmen angesehen. Für das Publikum sind diese eigentlich zu klein, es ist teilweise sehr schlecht erkennbar. Während der Sichtung erklärt der Richter, was auf den Videos zu sehen sein soll. Wie immer ist lange nichts zu sehen, bis die drei geschädigten polnischen Rechtsextremen im Bild auftauchen, wie sie durch die Markthalle gehen. Später sind die als Täter identifizierten Personen mit Masken zu sehen, wie sie nach den Geschädigten suchen sollen. Als sie jene finden, folgen sie ihnen.

Auf einmal schaltet sich der Anwalt von Maja ein. Es gibt einen längeren Schlagabtausch zwischen Bajaki, dem Richter und der Staatsanwältin auf Ungarisch. Da dieser etwas hektisch ist, kann er erst später zusammenfassend übersetzt werden. Der Anwalt wendet ein, dass auf den Videos fast nichts zu erkennen ist. Wo soll Maja in diesen Aufnahmen zu sehen sein? Wo ist da die Relevanz der ganzen bisher gesichteten Videos für dieses Verfahren? Er kritisiert insgesamt den grundsätzlichen Fokus auf den Täter*Innen, die aber gar nicht identifiziert werden.

Der Richter versucht die ständige Sichtung von irrelevanten Aufnahmen damit zu legitimieren, dass einer der Anklagepunkte die kriminelle Vereinigung ist. Es steht zwar nicht in der Anklageschrift, dass Maja in der Markthalle beteiligt sein soll, allerdings wären somit jeder der Angriffe zulässig für das Verfahren.

Die Staatsanwältin hat hinzugefügt, dass die Namen der Personen, die identifiziert werden konnten anscheinend in den Akten stünden. Sie würden bei der schlussendlichen Auswertung des Materials benannt. Die Beweise müssten erst einzeln gesichtet werden, um sie dann in den jeweiligen Plädoyers und dem Urteilsspruch in ihrer Gesamtheit zu bewerten.

Majas Verteidiger Bajaki ist dabei anderer Ansicht, bestätigt aber, dass der Umgang mit den Beweismaterialien die Entscheidung des Gerichts sei. Der Richter möchte, dass die Auseinandersetzung in das Protokoll aufgenommen wird und möchte mit der Sichtung fortfahren. Bajaki erwidert etwas, es wird jedoch nicht übersetzt.

Um 10:22 Uhr geht es mit der nächsten Aufnahme, Nummer 40, weiter. Es werden drei weiter Kameraaufnahmen mit jeweils unterschiedlichen Perspektiven auf die Markthalle gezeigt. In allen von ihnen sollen die Geschädigten beim Schlendern und anschließenden Verlassen der Hauptzeile zu sehen sein. Die Täter*Innen sollen sie dabei beobachten, zwischendurch zur Absprache telefonieren und sie anschließend verfolgen. Diese ganze Sichtung gestaltet sich weiterhin als lächerlicher Zeitvertreib. Mehrere Male skippt der Richter wild in den Videos herum, weil er die Stellen und/oder Personen selbst nicht finden kann. Hat er sie dann mal entdeckt, versucht er sie mit kreisendem Curser hervorzuheben. Dabei sind es eh nicht selten nur Füße, Beine oder schemenhafte Umrisse, die zu sehen sind. Durch das Nennen von unnötigen Genauigkeiten wie Uhrzeit, die auch immer wieder verwechselt werden, oder sonstigen Beschreibungen wird alles in die Länge gezogen. Um 10:36 Uhr wird dieses Theater für die angekündigte Pause unterbrochen. Maja wird wieder hinausgeführt.

Anhörung des Sachverständigen

Um 11:02 Uhr wird der medizinische Sachverständige per Video zugeschalten. Er hat die Gutachten von den ärztlich berichteten Verletzungen der Geschädigten erstellt. Nach ein paar Funktionstests führen die Bullen Maja um 11:03 Uhr wieder an der Leine in den Saal. Als um 11:15 Uhr alle benötigten Personen wieder auf ihren Plätzen sind, wird die Verhandlung fortgeführt.

Die Identität des Sachverständigen wird mit seinem Ausweis in der Kamera kotrolliert und er erhält die Belehrung durch den Richter. Darauf folgen die formalen Fragen, ob er wisse, wozu er als Sachverständiger da sei und so weiter. Außerdem wird er darauf hingewiesen, Rücksicht auf die übersetzenden Personen zu nehmen. Spoiler: Das funktioniert alles nur bedingt gut. Die Vernehmung ist geprägt von häufiger Gereiztheit auf allen Seiten, da der Sachverständige häufig einfach weiter- oder reinredet.

Nun werden die Gutachten der drei polnischen geschädigten Nazis Rafal Robert Baran, Justyna Malgorzata Baran und Bartlomiej Fabian Maksymilian Wilk eingeblendet. In ihnen ist immer in derselben Reihenfolge beschrieben: In welchen Körperreichen welche Verletzungen erkennbar sind, mit wieviel maliger und was für einer Krafteinwirkung diese entstanden sein könnten, wie lange die Abheilungsdauer geschätzt wird (dabei gibt es wohl die Grenze, ob es mehr oder weniger als acht Tage ist) und ob es direkt oder indirekt lebensgefährlich hätte sein können. Dazu soll von der Ermittlung auch nach Tatwaffen gefragt worden sein. Vorerst werden die Gutachten aller drei Personen einzeln verlesen.

Bei Fabian wird von einer Quetschung im Nackenwirbelbereich berichtet. Diese könnte entstanden sein durch eine mindestens einmalige, stumpfe, mittlere Krafteinwirkung. Zum Beispiel aber auch mit einem Gegenstand mit glatter Oberfläche in einem Schlag. Die komplikationsfreie Heilungsdauer betrage 5-6 Tage, liegt also unter 8 Tagen. Sie ist weder direkt noch indirekt lebensgefährlich. Die Frage, ob welche der beschlagnahmten Gegenstände dazu passen könnten wird damit beantwortet, dass es sich um einen stockartigen Gegenstand gehandelt haben könnte. Nachdem diese auch in den Kameraaufnahmen zu sehen seien. Hautirritationen durch Gas-Spray oder sonstiges seien nicht zu verzeichnen. Es ist vermerkt, dass der Geschädigte dazu in der Lage war, die eigene Position zu verändern, also nicht festgehalten wurde oder Ähnliches. Die Krafteinwirkung war nicht für eine schwere Verletzung geeignet. Durch die Nähe zum lebenswichtigen Gehirn, sei eine lebensgefährliche Verletzung mit einem Metallschlagstock möglich. Schwerwiegende Gesundheitsschädigungen wurden nicht erwartet.

Das zweite Gutachten behandelt die Verletzungen von Rafael Robert Baran. Im Bereich der Halswirbelknochen habe es eine 1,5 Zentimeter große Platzwunde gegeben. Die linke Schulter sei druckempfindlich und schmerze bei Bewegungen. Außerdem gäbe es an der linken Hand auf dem Mittelfinger eine 1 Zentimeter große Platzwunde und bei dem kleinen Finger ebenfalls eine Platzwunde durch Trümmerbrüche begleitet. Die Halsverletzung könnte durch eine mindestens einmalige, dumpfe, mittlere Kraftausübung geschehen sein. Eine komplikationsfreie Heilung sei innerhalb von 5-6 Tagen möglich, also ebenfalls unter acht Tagen. Die linke Schulter hatte keine äußeren Verletzungen, könnte also indirekt geschehen sein. Dadurch können auch keine Ursache oder Krafteinwirkung erwogen werden. Bei den Trümmerbrüchen in den Fingern handelt es sich um typische Verteidigungsverletzungen. Sie könnten durch eine mindestens einmalige, dumpfe, mittlere Krafteinwirkung entstanden sein. Ihre komplikationsfreie Abheilungsdauer liegt bei 4-6 Wochen. Alle Verletzungen waren weder direkt noch indirekt lebensgefährlich. In der Beschreibung befänden sich keine geeigneten Geräte für die Zufügung dieser Verletzungen. Die Verteidigungsverletzungen deuten ebenfalls auf kein Festhalten oder Runterdrücken des Geschädigten hin.

11:27 Uhr kommt es zu einer Unterbrechung. Maja hatte die Augen etwas länger geschlossen, weshalb der Richter Maja dazu auffordert, sie wieder zu öffnen. Die Sanitäterin läuft zu Maja, der Richter meint jedoch, Maja habe keine Probleme und fährt fort.

Bei entsprechender Krafteinwirkung hätten schwerwiegende Schäden entstehen können, allerdings hat die Krafteinwirkung dafür nicht ausgereicht. Auch bei Baran gibt es keine Möglichkeit auf schwerwiegende, bleibende Schäden.

Das dritte Gutachten behandelt die Schäden von Malgorzata Baran. An ihrer rechten Schläfe kam es zu einer 2 Zentimeter großen Platzwunde. Diese könnte die Folge einer mindestens einmaligen, dumpfen, mittleren Krafteinwirkung sein. Die Abheilungsdauer beträgt 8 Tage. Am linken Unterarm befanden sich Anschwellungen und Einblutungen begleitet durch einen Trümmerbruch des unteren Viertels der Elle. Dies könnte durch eine mindestens einmalige, dumpfe, große Krafteinwirkung entstanden sein. Die komplikationsfreie Abheilungsdauer beträgt 6-8 Wochen, also länger als 8 Tage. Keine der Verletzungen war direkt oder indirekt lebensgefährlich. Die Beschriebenen Geräte könnten Ursache dessen sein, allerdings kann kein Hergang dessen beschrieben werden. Da auch die Verletzung am Unterarm eine typische Verteidigungsverletzung war, kann ein Festhalten oder Runterdrücken der Geschädigten ausgeschlossen werden.

Dazu wurde noch ein zusätzliches Gutachten erstellt, welches ebenfalls verlesen wird. Es sei Maria zu verdanken, dass lebensgefährliche Folgen vermieden werden konnten. Die Kleidung habe abfedernd und schützend gewirkt. Auch habe die Verteidigungsmöglichkeit die geplanten Schäden der Täter*Innen vereitelt. Zudem könnte festgestellt werden, dass ein auf den Kopf gezielter Schlag mit einem Teleskopschlagstock schwere Schädelverletzungen herbeiführen könne. Das Ausbleiben schwerer Verletzungen sei der nicht ausreichenden Krafteinwirkung zu verdanken. Wichtig ist auch zu erwähnen, dass der Sachverständige nur anhand der ärztlich festgestellten Verletzungen die Krafteinwirkungen objektiv einschätzen könne. Nichts davon kann mit Sicherheit gesagt werden, nur das, was schlussendlich auf den Körper eingewirkt hat.

Nach der Verlesung wird der Sachverständige vorerst durch den Richter befragt. Er bestätigt die Gutachten erneut und hat keine Ergänzungen.

Darauf folgt die Staatsanwältin. Sie möchte wissen, in welchem Maße die Kleidung die Krafteinwirkung abfedern könne. Diese Frage bezieht sich vor allem auf die anscheinend dicke Winterkleidung der Geschädigten wie die getragenen Mützen, Winterjacken… Ein deutlicher Versuch, die bisher als mittel eingeschätzten Krafteinwirkungen als stärker einzustufen. Der Sachverständige bestätigt, dass Kleidung je nach Dicke abfedern kann. Allerdings weist er auch darauf hin, dass es an dem Unterarm zu Verteidigungsverletzungen mit großer Krafteinwirkung kam. Also kann die Abfederung der Kleidung als gering eingeschätzt werden.

An den Verteidigungsverletzungen hängt sich die Staatsanwältin auf, um die sehr hypothetische Frage „einfach nur aus eigenem Interesse“ zu stellen, was geschehen würde, wenn dieselbe Krafteinwirkung auf den Schädel treffe. Diese Frage ist verwunderlich, da bisher von keinem Zielen auf den Kopf die Rede war. Angesichts des beschriebenen Schlagstockes könnte das zu schweren, lebensgefährlichen Schädelverletzungen führen, meint darauf der Sachverständige.

Als die Staatsanwaltschaft fertig ist, schickt der Anwalt der Mitangeklagten voraus, dass hier eine Vermischung der Anklagen geschieht. Er findet nicht, dass dies seine Mandantin betrifft und möchte das ausführen. Es wird nicht unterschieden, welche Werkzeuge bei welchen Beschuldigten beschlagnahmt wurden.

Nachdem der Sachverständige vorerst darauf antwortet, dass dies keine medizinische Frage, sondern eine Ermittlungsfrage sei bricht wieder eine Diskussion los. Alle Beteiligten, der Sachverständige, der Richter und der Anwalt der Mitangeklagten, reden auf Ungarisch. Die Übersetzung wird leider häufig überrannt und wir können einen Großteil nicht verstehen. Von dem, was jedoch zwischendurch übersetzt werden konnte, zeichnet sich folgendes Bild ab: Die Verteidigung der Mitangeklagten kritisiert vor allem den Vorgang der Ermittlung. Er meint auch, dass die Aussagen in dem Gutachten nicht richtig sein können, da die Verletzungen von einem Schlagstock stammen könnten, dies jedoch keine Tatsache ist. Selbst, wenn sie mit einem Schlagstock zugefügt wurden, dann muss es auch nicht der vorgelegte gewesen sein. Der Richter quatscht eh ständig dazwischen und der Sachverständige sagt, er konnte nur mit dem arbeiten, was ihm vorgelegt wurde.

Diese etwas Auseinandersetzung wird jedoch irgendwann von dem Richter mit einer Dreistigkeit unterbrochen. Er möchte zu Protokoll nehmen, dass Maja immer wieder mit den Zuschauern interagiere, durch beispielsweise ein Lächeln. Einerseits wirkt es, wie eine krampfhafte Intervention der berechtigten Infragestellung der Ermittlungsmethoden. Andererseits soll es auch ein Beweis für den verhandlungstauglichen Zustand von Maja sein.

Im Anschluss daran macht die Verteidigung der Mitangeklagten abermals auf die Abweichungen aufmerksam. Er begründet diese mit den manipulativen Fragen der Ermittlung. Diese wollten nicht darauf hinaus, welche Art von Gerät die Verletzungen herbeiführen könnte, sondern von dem Sachverständigen nur hören, dass die beschlagnahmten Werkzeuge sie herbeigeführt haben. Diese Art der Fragestellung hat der Sachverständige nicht erkannt und könne er auch gar nicht erkennen. Es ist der Versuch nur die eigene Wahrheit zu bestätigen. Der Sachverständige fügt hinzu, dass keine Indizien zu konkreten Tatwerkzeugen vorliegen. Er habe in dem zusätzlichen Gutachten darauf hingewiesen. Er könne dies ohnehin nur an den ärztlichen Befunden feststellen.

Die Verteidigung hat ihre Fragen daraufhin beendet und an Majas Verteidigung abgegeben. Bajaki hat erst ein paar Fragen zu der Halswirbelquetschung von Fabian. Die Frage, ob mit Sicherheit festgestellt werden kann, ob die Halswirbelquetschung im liegenden oder stehenden Zustand eingetreten ist, wird von dem Sachverständigen verneint.

Um 12:04 Uhr unterbricht der Richter erneut die Befragung, da Maja die Augen länger geschlossen hat. Dabei ist ihm die Protokollierung sehr wichtig, dass er nach Majas Zustand fragt. Maja weist auf die verstärkten Augenschmerzen hin, meint aber, der Befragung folgen zu können. Der Richter erklärt dem Sachverständigen, er müsse ihn eventuell unterbrechen, da sich die angeklagte Person im Hungerstreik befindet. Seine Art, das zu sagen, zieht die vorgetäuschte Intention jedoch völlig ins Lächerliche. Wirklich ernst gemeint kommt der Hinweis nicht rüber.

Bei der Fortsetzung der Befragung zielt Bajaki auf Ähnliches wie sein Kollege ab. Er will wissen, ob dem Sachverständigen auch andere Geräte vorgelegt wurden. Dieser bejaht dies, will aber festhalten, dass er lediglich eine dumpfe Kraftauswirkung feststellen kann. Es könnte auch der Schlag mit einem flachen Gegenstand oder ein Aufprall auf eine harte Oberfläche. Genauer könne er das aufgrund der groben Beschreibungen der Verletzungen nicht sagen.

Majas Anwalt schlussfolgert, dass ein Sturz auf den Boden oder ein anderer Schlag auch Möglichkeit wäre und hakt nach. Ausschließen kann der Sachverständige das anhand der Unterlagen nicht. Er habe das auch vermerkt. Bajaki weist durch eine erneute Frage darauf hin, dass keine genaue Tatwaffe sicher identifiziert werden kann. Nun holt der Sachverständige etwas aus und fängt an zu beschreiben, woran die Benutzung einer Tatwaffe erkennbar ist und warum das bei der ersten ärztlichen Versorgung eigentlich nur der Fall ist. Im Nachhinein ist es wohl nie sicher feststellbar, sondern eher Spekulation. Während seiner ganzen Ausführung ist der Richter erstaunlich fokussiert auf Majas Handlungen.

Majas Anwalt fragt über die Förmlichkeit des Gutachtens, ob die Möglichkeit der Verwendung eines Werkzeuges eigentlich niedergelegt werden muss, wenn sie aufkommt. Der Sachverständige verneint, nur die Merkmale der Verletzungen seien Pflicht. Dies legt für Majas Anwalt ebenfalls die Manipulation der Ermittlung nahe, um die Tatwaffe ‚Teleskopschlagstock‘ durch ständiges Drängen auf die Tatwaffe bestätigt zu bekommen. Auch interessiert ihn, was genau die mit der entsprechenden Krafteinwirkung für eine tödliche Verletzung mit dem Schlagstock gemeint sei, ob dies auf die Verletzungen Fabians zutreffe.

Der medizinische Gutachter erklärt, mit der Waffe und ausreichender Krafteinwirkung könnten schwere Verletzungen eintreffen. Allerdings sei es in diesem Fall nur eine mittlere, dumpfe Krafteinwirkung gewesen. Sonst wäre es zu zahlreichen Brüchen gekommen.

Durch die ständige Überredung ihrer Übersetzung wird die Übersetzerin sehr gereizt und schimpft zwischendurch. Ab und zu ist es schwierig zu folgen. 12:20 Uhr hat es einen gewissen Höhepunkt erreicht, es wird sich viel ins Wort gefallen.

Dann, um 12:21 Uhr, fragt der Richter erneut nach Majas Zustand, da Maja weiterhin die Augen viel schließen muss. Er erkundigt sich, ob Maja der Befragung folgen könne. Maja verneint. Die Verhandlung muss abgebrochen werden.

Der Richter teilt allen mit, dass die Befragung an diesem Punkt „in Anbetracht dessen, dass Maja einschlafen und nicht mehr aufpassen würde“ unterbrochen wird. Dieser Schlusssatz ist reine Schikane.

Zur Abrundung macht er mit der medizinischen Sachverständigen die Fortsetzung der Anhörung am 18.06. um 9:05 Uhr aus. Es scheint als nicht so, als ob der Hungerstreik und dessen gesundheitliche Konsequenzen in irgendeiner Art berücksichtigt werden würden. Als auf seine Nachfrage hin auch keiner mehr etwas zu sagen hat, schließt er den Verhandlungstag offiziell.

Das Publikum steht auf und klatscht lange, während Maja von den Bullen umringt wird. Maja wirkt schwach und betrübt. Dennoch ist es stark, dass Maja es bis jetzt ausgehalten hat. Für einige Zeit schallen laute „Free Maja“-Rufe durch den Saal, bis der Großteil des Publikums gegangen ist.

Es wird den Geschwistern von Maja ein kurzer Besuch gestattet. Alle müssen weinen. Die anderen Besucher*Innen werden aus dem Gebäude gebeten.

Nach der Verhandlung

Bei der Entfernung von Prozessunterstützenden vom Gebäude werden einzelne Gruppen von der Polizei beobachtet und verfolgt. Sie können abgeschüttelt werden, aber seid auf der Hut!

Viel Kraft und Liebe an Maja! Halte durch!