Prozessbericht Budapest 18. Juni 2025

6. Verhandlungstag

Anwesend: Staatsanwaltschaft, Protokollant, Richter, Techniktyp, Verteidigung, Dolmetscher, Gutachter (Sachverständiger)

Antrag auf Vertagung der Verhandlung und medizinische Untersuchung von Maja

Maja wird um 9:02 Uhr von drei Polizisten in den Gerichtsaal geführt, begleitet wird die Gruppe von einer Krankenschwester der JVA. Maja’s Augen spiegeln Müdigkeit. Der Richter verkündet, dass die Verhandlung gegen Maja fortgeführt wird. Maja wurde heute morgen untersucht, dabei wurde von den Ärzt*innen festgestellt, dass Maja verhandlungsfähig sei. Danach werden die Verteidigung und der Staatsanwalt vorgestellt.

Am 12.06. wurde die Verhandlung unterbrochen, weshalb der Sachverständiger heute persönlich vor Ort ist. Maja wird gefragt, ob Maja etwas sagen möchte.

Maja sagt, dass Maja sich nicht in der Lage fühlt am Prozess teilzunehmen, da sich Maja seit zwei Wochen im Hungerstreik befindet und aufgrund der Erschöpfung die Konzentrationsfähigkeit leidet. Maja möchte der Stellungnahme der JVA widersprechen, da es zwar eine ärztliche Untersuchung gab, jedoch kein persönliches Gespräch mit einem Arzt und trotzdem über den gesundheitlichen Zustand von Maja entschieden, dass ein weiterer Prozesstag zumutbar sei. Maja schildert, dass die Beamten auf den Arzt eingeredet hätten, dass dieser Maja zur Verhandlung schicken soll, da ja die physikalischen Werte okay seien. Daraufhin fordert Maja eine erneute Überprüfung des Gesundheitszustandes.

Der Richter antwortet, dass die ärztlichen Befunde am 16.06. an die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung gesandt wurden, in denen berichtet wurde, dass Majas Wohlbefinden am 13.06. entsprechend okay eingestuft wurde und es keinerlei Beschwerden gäbe, Maja hätte besser geschlafen als die Tage zuvor und die Vitalwerte sein ebenfalls okay. Bei einer Gewichtsabfrage wurde lediglich ein Gewichtsverlust von 0,8 kg vom 11.06. bis 12.06. notiert. Majas Gewicht betrug am 13.06. 73,1 kg. Weiter schildert der Richter, Maja befände sich nicht in einem Ausnahmezustand, da weitere Werte von Majas Gewicht nicht besorgniserregend sind. Weiter führt der Richter an, dass ihm ein Befund der JVA vom 17.06. um 8:11 Uhr vorliegt, in dem steht, dass Maja keine Beschwerden aufweist und die Vitalwerte okay sind. Es wird ein Gewicht von 72,5 kg genannt, was einen Verlust von 0,7 kg bedeutet. Maja hatte angegeben nur Wasser und Saft zu sich zu nehmen. Des weiteren wurde keine psychologische Betreuung beantragt. Auf Antrag der Verteidigung wurde ein Schreiben von der JVA an das Gericht übersandt, in dem der Beginn des Hungerstreiks auf den 06.06. datiert wurde.

Der Richter verliest Majas gemessenes Gewicht von jedem Tag seit dem Beginn des Hungerstreiks. Der Arzt der JVA untersuche Maja täglich und das medizinische Personal sei bei jeder Verhandlung anwesend. Am 11.06. und 13.06. gab es eine psychologische Anhörung von Maja. Am 12.06. hätte Maja zwei Päckchen Tütensuppe und Zigaretten gekauft. Es findet täglich eine Überprüfung der Lebensmittel in der Zelle statt, hier gibt es aktuell noch keinen Bericht. Es stehen des weiteren keine Kameraaufzeichnungen zur Verfügung.

Maja nimmt nur Speisewürze, Zitrone, Ingwer und Vitamine und Wasser zu sich.

Das Gericht beschließt, dass Maja erneut einer medizinischen Dokumentation unterzogen werden soll.

Majas Anwalt Bayaki fragt nach den nicht vorhandenen Unterlagen (vermutlich die Fotos der JVA von Majas Essen und den ambulanten Berichten vom 07.06.- 09.06.). Des weiteren führt er an, dass Maja klar gesagt hat, dass Maja nicht verhandlungsfähig ist. Außerdem hatte Maja einen Rollstuhl beantragt, aber keinen bekommen.

Der Richter fragt, ob Maja jetzt selber hergelaufen ist, dies wird mit ja beantwortet.

Die JVA stellt die geforderten ärztlichen Gutachten vom 07.06. bis 09.06. nicht zur Verfügung. Andere Unterlagen wurden erst gestern Abend gegen 22 Uhr übermittelt. Weiter führt Bayaki an, dass Maja laut dem Bericht vom 15.06. die Nahrungsaufnahme seit 10 Tagen verweigere und diverse andere Blätter berichten davon, dass Maja sich im Hungerstreik befindet. Er zitiert eine Aussage von der JVA vom 06.06. auf dessen Grundlage die Tatsache widerlegt wird, dass Maja nicht im Hungerstreik wäre.

Hier erfolgt der Hinweis, dass die JVA widersprüchliche Aussagen tätigt und keine Konsequenzen erfolgen. Weiter wird festgehalten, dass der ambulante Bericht vom 10.06. widerlegt, dass die angeklagte Person Lebensmittel zu sich genommen hat.

Weiter steht in einem ambulanten Bericht, dass Maja am Gottesdienst teilnimmt. Außerdem hat Maja weiterhin Insektenstiche am Körper. Wenn die Verhandlung nun fortgesetzt wird, dann wird Majas Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Die letzte Verhandlung wurde bereits durch gesundheitliche Beschwerden frühzeitig abgebrochen, warum sollte Maja dann heute verhandlungsfähig sein?!

Vor den Untersuchungen durch den Sachverständigen (Pfleger) sollen alle verwendeten Geräte der Behandlung zu Protokoll gegeben werden. Des weiteren wird die Aussetzung des Verfahrens beantragt. Der Bericht vom 17.06. zeigt auf, dass immer noch Insektenbisse zu sehen sind, weshalb geschlussfolgert wird, das sich immer noch Ungeziefer in der Zelle von Maja befindet.

Maja äußert sich zu den Gewichtsangaben. Als Maja am 05.06. gewogen wurde, wurde Maja ohne Kleidung gewogen, danach erfolgte das Wiegen immer mit Kleidung, weshalb die Gewichtsangaben verfälscht sind. Maja merkt noch an, dass Maja seit dem Hungerstreik zunehmend friert, weshalb Maja auch bei hohen Temperaturen T-Shirt und Pullover trägt.

Staatsanwalt antwortet auf den Antrag von Bayaki, dass die Richtigkeit der ambulanten Berichten von Maja nicht Gegenstand der Verhandlung sind. Außerdem argumentiert er, die Verhandlung könne fortgeführt werden, selbst wenn Maja im Hungerstreik ist, da Maja das selbst verschuldet. Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung soll außerdem in Betracht gezogen werden Maja ggf. stationär zu behandeln.

Der Richter fragt den Sachverständigen, ob dieser irgendwelche Geräte bei sich hat: Blutmesser, Stetoskop, Arzttasche, etc.

Um 9:38 Uhr stehen Maja und die Bullen auf. Maja werden erneut Handschellen angelegt, sie verlassen den Saal und gehen in einen Nebenraum, damit Maja erneut ärztlich untersucht wird.

Währenddessen unterhalten sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Richter.

Um 10:09 Uhr wird Maja wieder in den Gerichtssaal geführt.

Der Richter fragt den Sachverständiger zur Untersuchung.

Der Sachverständiger schildert, dass er die Person untersucht hat. Es wurden der Blutdruck an beiden Armen, Herzfrequenz, Sauerstoffgehalt Blut, Blutzucker, etc. gemessen. Laut der Untersuchung hat Maja Kopfschmerzen und Tinitus auf beiden Ohren, außerdem Schmerzen in den Augen, jedoch keine chronischen Krankheiten. Aus der physikalischen Untersuchung geht hervor, dass die Zunge eingetrocknet ist, weitere grobe neurologische Abweichungen konnten jedoch nicht festgestellt werden. Der Blutdruck bewege sich im einem akzeptablen Bereich. Das Gewicht von Der BMI sei im normalen Bereich. Heute morgen gab es ebenfalls in der JVA eine Untersuchung mit ähnlichen Feststellungen, keine körperlichen Veränderungen oder Beschädigungen der Sinnesorgane sind zu verzeichnen; keine akuten Krankheiten, die Bettlägrigkeit erfordern würden sowie keine problematischen Zustände die das Leben gefährden würden. Wenn Maja wieder normal essen würde, dann würde es Maja auch wieder gut gehen. Maja trinke Wasser und Saft und würde Suppe zu sich nehmen, wenn das weiterhin so bleibt, dann könnte sich langfristig der Zustand verschlechter. Dies hätte Auswirkungen auf die Muskulatur, Fettablagerungen und die Leber. Jedoch liegt für ihn nur ein schlechter Zustand vor, wenn 1/3 der Muskulatur beschädigt ist, er sieht somit keine Hindernisse, warum Maja nicht an der Verhandlung teilnehmen sollte.

Bayaki fragt nach der Einschränkung der Konzentrationsfähigkeit.

Der Sachverständiger sagt, dass Maja alle Fragen beantworten konnte und Blutzucker okay ist. Außerdem ist dies objektiv schwer messbar. Anhand des Gutachten liegen keine Einschränkungen vor.

Bayaki hakt nach, ob Maja in der Lage sei, die nächsten Stunden an der Verhandlung teilzunehmen.

Der Sachverständiger führt erneut den gemessenen Blutzuckerwert an und sagt, dass dieser Wert vollkommen normal ist. Anhand seiner Untersuchungen ergeben sich keine Gründe für eine Verhandlungsunfähigkeit von Maja.

Maja wird gefragt, ob es Fragen gibt. Maja verneint.

Der Richter lehnt nun den Antrag auf die Vertagung der Verhandlung ab, da der Sachverständiger Maja für prozessfähig erklärt hat. Er lädt den Sachverständiger zum nächsten Prozesstermin am 20.06. erneut ein, Maja um 8:30 Uhr zu untersuchen.

Es wird viel auf ungarisch erzählt. Währenddessen dreht sich Maja um und lächelt die Angehörigen an.

Befragung des Sachverständigen bzgl. Verletzungen unterschiedlicher Geschädigten

Bayaki geht nun auf den Geschädigten Fabian ein (Prellung im Nacken). Aus dem Bericht gehen keine Tatsachen hervor, die zur Identifizierung der Tatwaffe führen könnten. Es kann nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden das die Verletzung durch einen Schlagstock verursacht wurden.

Bayaki fragt, ob im Falle eines Sturzes auch lebensgefährliche Verletzungen vorliegen können.

Der Sachverständige antwortet, dass ein Sturz ggf. schwere Verletzungen hervorrufen kann, aber hier ist durch die Krafteinwirkung die Prellung entstanden. Bei einer größeren Kraft hätte es schwerere Verletzungen geben können. Bei einem Mechanismus, bei dem jemand stürzt und sich in der Nackengegend stößt, kann dieser Sturz auch schwere Verletzungen hervorrufen. Laut den Daten ist die Prellung mit einer Schwellung entstanden, welche durch die Dokumentation der RTW die Verletzung an der Schädeldecke festgestellt hat. Konkret wird an der Schädeldecke eine Schwellung ohne Blutung festgestellt. Zuerst wird eine Schädelverletzung, dann eine Nackenverletzung angegeben. Die Einwirkung war höchstens mittlerer Schwere, da die Verletzung innerhalb von 8 Tagen verheilt.

Bayaki fordert erneut eine Antwort auf seine vorhergehende Frage, da es keine Antwort darauf gab.

Der Sachverständiger antwortet, dass eine schwerere Verletzung nicht zu erwarten gewesen wäre.

Bayaki geht weiter auf die Verletzung der Finger ein, die durch den Aufprall auf eine dumpfe Fläche oder durch einen dumpfen Gegenstand entstanden sein sollen. Er fragt den Sachverständigen wie das konkret festgestellt werden konnte.

Dieser: Die Verletzungen an den unteren Extremitäten seine Verteidigungswunden. Es kann hier nicht ausgeschlossen werden das ein Gegenstand im Spiel war. Die Finger können durch einen Aufprall oder einen Schlag unterschiedlich brechen. Der Bruch der zwei Fingerkuppen könnte durch den Aufprall passiert sein, es ist aber eher auf eine Schlagverletzung zurückzuführen.

Bayaki fragt, ob es durch Röntgenaufnahmen untersucht wurde.

Der Sachverständiger verneint und sagt, dass diese nicht erneut ausgewertet wurden. Sie haben das Gutachten des Radiologen aus dem Krankenhaus akzeptiert. Bezüglich der Verletzung ist von einer höheren Stärke des Bruches zu rechnen.

Bayaki fragt, ob er annehme, dass dies aus der Verteidigung heraus entstanden ist.

Sachverständiger: Ja dies entspricht der Verteidigung. Eher noch Verteidigung, könnten aber auch andere Aspekte sein, sicherlich Folgen stumpfer Krafteinwirkung.

Bayaki: Wie ist es ihrer Meinung nach möglich, dass bei einer Verteidigung mit dieser Krafteinwirkung nur diese beiden Finger zu Bruch gegangen sind?

Sachverständiger: Das sei vorstellbar. Sie lagen auf einer Fläche auf und dann durch die stumpfe Krafteinwirkung sind sie gebrochen. Genaueres kann ich aber nicht sagen, weil keine spezifischen Schäden vorliegen.

Bayaki: Liegt ihnen das Blatt nicht vollständig vor?

Sachverständiger: Nein. Im Krankenhaus wurden nach ganz anderen Dingen gesucht, als bei der Sachverständigung. Die Verletzungen haben keine medizinischen Folgen. Sie wurdenliegen nicht genau vor. Wie bei einer typischen Oberflächenverletzung (Knie, o.ä.), weil es klinisch unwichtig erschien. Die Lage der Verletzung, Ablauf, Art und Weise der Wundränder und andere Abweichungen, Verschmutzungen, Glassplitter oder was auch immer würden helfen, liegt hier aber nicht vor. Die Aufgabe im Nachhinein ist es mit dem zu arbeiten was da ist, je weniger Informationen vorliegen, desto schwerer ist eine konkrete Aussage zu treffen. Sprich, es ist eher spekulativ.

Bayaki: Das verstehe ich, aber im vorherigen Fall gab es ein ergänzendes Gutachten. Auch im Fall von Baran Rafael sagte das Gutachten anfangs, dass Aufprall oder Schlag die Ursache sein könnten. Bei der Ergänzung der Sachverständigung wird sich vorrangig auf den Teleskopschlagstock bezogen. Im Fall Rafael könnten Verletzungen Folge von dumpfen mittleren Schlägen sein. Wie kann es sein, dass keine schwereren Verletzungen aufgetreten sind?

Sachverständiger: Sie denken an die Frage 3, wo mit dem Schlagstock eingewirkt wurde. Ich habe gesagt, dass das eine Ursache sein könnte, weil das die Frage war. Sowas kann durch einen Schlagstock entstehen. Ich habe nicht gesagt, dass dieser angewandt wurde, aber die Frage wurde so gestellt. Warum keine anderen schwereren Verletzungen auftraten, kann ich ihnen nicht sagen. Die Umstände sind mir nicht bekannt.

Bayaki: Seite […] behauptet die Tatsache, dass die Verletzung durch einen Teleskopschlagstock auftrat. Vorher bestand nur die Möglichkeit, dort steht eine Tatsache. (Er liest die Stelle selber vor).

Sachverständiger: Weil die Frage so gestellt wurde.

Bayaki: Ich verstehe also richtig, dass die Frage als Tatsache gestellt wurde. Aber kann man das als Sachverständiger so als Tatsache aussagen?

Sachverständiger: Ich habe nie gesagt..

Bayaki: (zitiert Stelle erneut)

Sachverständiger: Anhand der Unterlagen hat sich das ergeben. Sollte durch das ärztliche Gutachten die Verwendung eines Schlagstockes festgehalten werden, dann kann gesagt werden, dass dieser für die Schwere der Verletzungen geeignet gewesen wäre. Angesichts des Werkzeugs und des angegriffenen Bereichs. Bei entsprechender Kraft hätten auch – was hier nicht der Fall ist – lebensgefährliche Verletzungen entstehen können. Auf die bestimmten Körperregionen wurde dafür nicht die nötige Kraft ausgeübt. Warum dies nicht geschehen ist, kann ich aus ärztlicher Sicht nicht sagen. Aber wenn es sich um eine Verteidigungshandlung des Geschädigten handelte, dann kann man sagen, dass diese schwerere Verletzungen verhinderte.

Bayaki: Ich verstehe, aber aus ihrer Sicht kann ich keine geeignete Antwort erhalten. Da nur nach ärztlichen Schreiben gehandelt wurde. Kann also aus ärztlicher Sicht die Anwendung eines Teleskopschlagstocks festgestellt werden?

Sachverständiger: Wie wir schon besprochen haben, gibt es keine Merkmale dafür, dass die Verletzung ausschließlich durch einen Schlagstock entstanden sind. Die genaue Auswahl des Werkzeuges anhand der vorliegenden Merkmale ist nicht möglich. Ich wurde gefragt, wenn dieses Werkzeug verwendet wurde, welche Verletzungen hätten entstehen könnten. Diese Folgen habe ich dargelegt. Falls das Gutachten uneindeutig war, so habe ich es hiermit erklärt.

Bayaki: Nun zur zweiten Verletzung von Rafael: die Platzwunde im Nacken. Wenn man von dem Gesagten der Sachverständigung ausgeht, wie die Fingerbrüche entstehen konnten, muss demzufolge davon ausgegangen werden, dass das Opfer auf dem Rücken lag und sich verteidigt hat.

Sachverständiger: Anhand der Verletzungen im Nacken gehe ich von mindestens zwei aus.

Bayaki: Bezüglich der Verletzungen wurde dargelegt, dass diese entweder durch einen Schlag oder Aufprall entstanden sind. Ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass er während der Verteidigung mit der Hand auf den Boden gestützt war?

Sachverständiger: Nein, dies ist nicht auszuschließen anhand der Verletzungen.

Bayaki: Nun einer der letzten Geschädigten: Bartolomey. Im Falle eines Aufpralls bestand die Möglichkeit einer schwereren Verletzung.

Sachverständiger: Bei Rafael weiß ich nicht was die richtige Perspektive ist. Aus Sicht der Sachverständigung ist die Verletzung über dem Schädel für einen Schlag typisch, die Verletzung im Nacken eher für einen Aufprall oder Sturz. Das bedeutet aber nicht, dass nicht er nicht stürzte und dadurch Schädeldecke verletzt wurde. Hierfür müssten Ort und Umstände bekannt sein. Anhand der Verletzung lässt sich nur mutmaßen. Da wo die Kopfhaut aufgeplatzt war, die über Rissfestigkeit hinausgegangen war, aber nicht groß genug für Knochenfraktur war. Das war Kraftmechanismus, den wir häufig haben, falls wer auf den Nacken stürzt und dabei auch Schädelverletzungen erleidet. Bei Teleskopschlagstock auch. Kann geeignet sein, aber ggf. mit mehr Krafteinwirkung. Sowohl Aufprall als auch Schlag sind möglich.

Bayaki: Sie haben in diesem Bericht nur den Nacken angegeben, den Schädel haben sie nicht untersucht.

Sachverständiger: Ja. Das ist auch in der Dokumentation der Rettung enthalten. Deshalb nehme ich das als Grundlage für den Befund. Ich kann den Widerspruch nicht auflösen.

Bayaki: 2023 haben Sie den Widerspruch nicht angesprochen, der gewisse Dinge auch ausschließen kann.

Sachverständiger: Ich nehme den ärztlichen Befund als Grundlage. Die Nackenverletzung kann in der Rettung im akuten Fall auch als Schädelverletzung erscheinen. Deshalb sollte besser etwas Genaueres verwendet werden.

Bayaki: Ist die Verortung der Kopfverletzung nicht genauer möglich?

Sachverständiger: Mit genauer Sicherheit kann ich in beiden Unterlagen nirgendwo genaueres vermerken. Befunde sind allgemeine Verfahren: sie sind ncht falsch, aber für mich fehlen wichtige Hinweise. Genaueres kann ich nicht sagen.

Bayaki: Seien sie mir nicht böse, aber die Verletzungen haben sich nicht zweifelsfrei darstellen lassen, wobei bei dem Schlagstock auch schwerere Verletzungen hätten auftreten können?

Sachverständiger: Wenn es eine genauere Verortung gegeben hätte, ich hätte gleiches Gutachten erstellt.

– Unterlagen werden gesucht –

Bayaki: In diesem Fall gibt es zwei Verletzungen: rechte Schläfe und linker Unterarm Trümmerbruch mit Platzwunde, beides Ursache von schweren Verletzungen.

Sachverständiger: Der Unterarmtrümmerbruch ist schwer. Aber damit gibt es keine lebensgefährliche Verletzung. Wir können hier annehmen, dass Mechanismen dies hervorgerufen haben. Ich kann nur genaueres sagen, wenn ich weiß, wie diese aussehen, aber so ist es nicht lebensgefährlich.

Bayaki: Die Verletzungen sollen durch die oben angeführten Geräte verursacht wurden. Es wird dargelegt, welches geeignet ist. Bei dem Unterarm könnte das auch ein Sturz sein?

Sachverständiger: Könnte, aber es ist eher für eine Verteidigung typisch – mit größerer Wahrscheinlichkeit.

Bayaki: Bei der Kopfverletzung auch oder eher Sturz?

Sachverständiger: Wenn es beschrieben wäre, dann könnte ich genauer sagen, ob es ein Sturz oder Schlag mit stumpfen Werkzeug war.

Bayaki: Hier steht aber durch einen Sturz.

Sachverständiger: In meiner Ausführung habe ich angeführt, welche Parameter ausschlaggebend sind. Ich kann nichts genaueres erstellen, ich kann nur sagen, dass es eher der Aufprall auf etwas stumpfes war. Wahrscheinlich auf rauen Boden aufgekommen, so sehen die Hautfrakturen aus. Es wird aber nur gesagt, dass da eine Verletzung da ist. Ich kann nicht sagen, wie er sich entscheiden soll. Es gibt zu wenige Details bei der medizinischen Untersuchung. Die Verletzung am Unterarm sind typisch für eine Verteidigung, sie kann aber auch durch einen Sturz hervortreten.

Bayaki: Welche Größe hatte diese Verletzung?

Sachverständiger: Es ist nicht genau beschrieben, welche Größe die Verletzung hatte.

Bayaki: Im Befund ist nur so viel angeführt. Wie kann auf dumpfen Gegenstand geschlossen werden?

Sachverständiger: 1-2 cm ist beschrieben, sonst ist nichts genaueres gemessen wurden. Ich habe den Inhalt des Befundes als Grundlage genommen, als Beispiel habe ich 2 cm genommen. Wenn drumherum Aufschürfungen entstanden sind, dann könnte es von einem Sturz resultieren. Dies wird hier nicht beschrieben, aber kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, ob es ein Schlag oder Aufprall war.

Bayaki: …

Sachverständiger: Die Beschreibung der Schäden wäre hilfreich, um den Hergang so gut wie möglich zu beschreiben. Je genauer dies beschrieben wird, desto größer ist die Hilfe und ich kann sagen, ob es gut und genau beschrieben ist, aber das kann ich nicht kontrollieren.

Bayaki: Ich habe nicht gesagt, dass das schlecht ist.

Sachverständiger: Es lässt sich der Zustand nur mutmaßen. Die Platzwunde ist als Platzwunde beschrieben, mehr weiß ich nicht. (Er macht Bespiele für genauere Beschreibung). Der Befund enthält keine dieser Dinge. Von den Sachen die sie mit uns teilen gibt es nur diese Befunde. Bei anderen Informationen wäre das anders. Es ist nicht auszuschließen, dass eine Risswunde oder Platzwunde aufgetreten ist, etc.

Bayaki: Ihr Urteil ist objektiv. Es ist keine Veränderung angeführt, dass es lebensgefährlich war. Trotzdem gibt es ein zusätzliches Gutachten.. was ist der genaue Grund dafür?

Sachverständiger: Ob bei dieser Verletzung ein Teleskopschlagstock verwendet – diese Verletzungen können damit verursacht werden. In den Verletzungen sind keine typischen Parameter, kann er also nicht sagen. Ich habe nicht gesagt, dass ich das gesagt habe, sondern da konnte. Darauf zielte Frage ab.

(?????)

Bayaki: Nun zu Fabian Ursula.

Es ist 11:37 Uhr und der Richter läutete zur Pause bis 12 Uhr.

Um 12:04 Uhr kommt der Richter wieder und sagt, dass heutige Verhandlung bis 13:30 Uhr geht.

Bayaki: Nun zu Fabians Verletzungen; Platzwunde auf rechter Schläfe, eher oberflächlich. Kann es sein, dass diese durch einen Sturz oder einen Schlag verursacht wurde? Auf Seite 15 ist vermerkt, dass diese durch einen Schlag mit der Faust entstanden ist, kann es sein, dass diese Verletzung durch eine Faust resultiert?

Sachverständiger: Ja, diese kann auch durch einen Faustschlag entstehen, wie es formuliert wurde. In an Anbetracht dessen, dass es keine Schürfungen gibt, muss es vermutlich eine glatte Oberfläche gewesen sein. Bei einem Faustschlag entstehen eher nicht solche Platzwunden. Es ist eher unwahrscheinlich oder es war ein glatter Gegenstand. Kann auch durch den Aufprall auf eine glatte Oberfläche auftreten. Damit hängen aber meist Hautabschürfungen zusammen, diese sind jedoch nicht beschrieben.

Bayaki: Sie können aber nicht mit Sicherheit sagen, dass es ein Schlag war?

Sachverständiger: Nein.

Bayaki: Wenn es ein Schlag war, dann treten doch Schwellungen oder Rötungen auf oder?

Sachverständiger: Diese müssen nicht auftreten, tun es im Allgemeinen allerdings schon.

Bayaki: Eine Anschwellung ist auch beschrieben, jedoch lediglich eine kleine.

Sachverständiger: Ich kann es nur so sagen, wie es beschrieben wurde. Was groß war oder klein kann ich nicht sagen. Wenn es ein Aufprall auf den Boden war, dann eher mit Aufschürfungen in der rechten Gesichtshälfte, dies ist jedoch nicht genau beschrieben. Welche Bereiche der Hälfte wissen wir, dass in diesem Fall die Region durch den Fall oder Sturz eher betroffen ist (Wange/Schläfe). Andere Bereiche sind dann auch betroffen, aber dort ist es am wahrscheinlichsten, dass dann dort auch eine Platzwunde auftritt.

Bayaki: Ich habe keine Fragen mehr.

Richter: Hat die Staatsanwaltschaft noch fragen?

Sichtung Kameraufnahmen

Der Richter entlässt den Sachverständigen. Er soll am Freitag morgen Maja erneut untersuchen. Nun informiert er Maja darüber. Er sagt, dass wir die nächste Stunde wieder Kameraaufnahmen von der Markthalle anschauen werden.

Aufnahme: Man sieht die Hauptzeile der Markthalle und den Geschädigten. Der Richter kreist mit Curser um 3 Personen, die aus der Halle gehen. Eine Person schlendert hinterher, beobachtet. Es soll zu sehen sein, dass die Person telefoniert und dann den Opfern in Richtung Ausgang folgt. Es ist eine Person mit Maske zu sehen, eine andere Person setzt diese auf.

Aufnahme: Markthalle außen zu sehen; Vogelperspektive. Der Richter skippt wie wild durch das Video, findet aber schon wieder nicht das, was er sucht und beschreibt dann was passieren soll. Die Geschädigten gehen durch das Bild. Eine Minute später ist der Täter zu sehen, eine Frau telefoniert. Es ist bisschen unklar, wer in der Menschenmenge wen darstellen soll. Zwei Täter mit Maske gehen durch, einer telefoniert.

Aufnahme: Markthalle Ausgang von oben. Fünf Personen gehen eilig an dem Ausgang der Markthalle vorbei. Täter laufen durch das Bild, haben Masken auf. Der Richter beschreibt die Kleidung der Täter. Dann weitere drei Männer zu sehen.

Aufnahme: Letzte Aufnahme der Markthalle; es ist der Eingangsbereich der Markthalle in der Vogelperspektive zu sehen. Fünf Personen laufen durch das Bild. Dahinter drei weitere Personen, aber alle eher aufgeteilt. Keine weiteren Personen folgen von der Markthalle.

Der Richter zeigt Gutachten/ Auswertung der Videoaufnahmen. Scrollt schnell durch. Es sind vergrößerte Screenshots zu sehen, die zur Identifikation dienen. Laut den Kameraaufnahmen gehen die Menschen von der einen Richtung in diese Richtung. Es ist davon auszugehen, dass die Täter den Geschädigten die ganze Zeit gefolgt sind. Die Route der Täter ist rot markiert; die der Geschädigten in gelb (Grafik). Er meldet, dass aus dem keine Erkenntnisse über Identität der Täter gemacht werden kann, wegen der Qualität und den Klamotten der Täter, es kann also nicht damit in Verbindung gebracht werden.

Richter: Kommen wir nun zum Tatort.

– Macht winziges Videofenster auf und muss dieses vergrößern, damit überhaupt etwas zu sehen ist-

Aufnahme: Es ist der Café Außenbereich zu sehen. Laut Bericht sind die Aufnahmen zeitlich nicht gleich. Die Aufnahme stammt von installierten Kamera auf der Terrasse des Anna Cafés. Die Aufnahmen sind leicht verwischt. Die Geschädigten erscheinen in linker Ecke und gehen in Richtung Straße. Der Richter beschreibt die Opferkleidung: zwei Personen tragen eine Mütze, alle haben Jacken an. Sie bleiben stehen und schauen sich die Speisekarte an. 12:26 Uhr kommen zehn Personen aus der selben Richtung geeilt, trennen sich und gehen den Geschädigten hinterher. Keine Waffen sind zu sehen. Dann erreichen die Geschädigten ein Souvenirgeschäft. Dann schlagen die Täter:innen mit Stöcken auf die Geschädigten ein. Zwei Männer liegen auf dem Boden, auf sie wird weiter mit Stöcken eingeschlagen. Bald hören sie auf und eilen davon. (Der Richter beschreibt dieses Szenario und spielt dann das Video ab, die Stelle wo die Schläge fallen ist sehr schwer erkennbar).

Dann folgt eine neue Aufnahme: Feste Position der Kamera und nimmt so andere Perspektive auf, tendenziell eher in der Mitte. Die Geschädigten studieren die Speisekarte usw., der Richter sagt, dass er den Ablauf nicht nochmal beschreibe. Aber er spricht wieder davon, dass Füße und Beine zu sehen sein soll, wobei auch ganze Körper der Täter:innen zu sehen sind und Stöcke die sie bei sich tragen. Die Schlägerei passiert außerhalb der Kamera, aber man sieht erschreckte Passanten. Dann einen Mann der in Richtung Annas Café geht, dann aber umkehrt und mit erhobenen Stock wieder zum Tatort geht.

Nun wird der Bericht zu den Aufnahmen gezeigt und verlesen: Die Kameraaufnahmen beschreiben wieder, was zu sehen ist. Siehe weiter oben. Es sind Bildaufnahmen mit Leuten zu sehen, die rot umkreist wurden. (Die Staatsanwälte reden miteinander, eine verzieht das Gesicht und schüttelt den Kopf). Wieder wird die Kleidung zur Identifikation der Täter:innen beschrieben. Die Straftat im Video ist nicht gut zu sehen, aber eindeutig zu sehen, dass zwei Täter:innen erst die polnische Frau schlagen und dann neun Mal auf den Mann einschlagen, der auf dem Boden liegt. Außerdem ist der Gegenstand zu sehen mit dem auf ihn geschlagen wird. Wiederholt wird betont, dass durch die Aufnahmen nicht der genaue Tathergang erkennbar ist. Aber es ist zu sehen, dass eine Person noch auf die Geschädigten boxt, während andere Täter am flüchten sind. Die Aufnahmen beziehen sich auf die Person, deren Verfahren ausgesetzt ist.

Bayaki (zu den beiden Aufnahmen): Da es die Aufgabe ist das Gesamtverhalten zu beweisen bezüglich der jetzt gezeigten Aufnahmen – Geschädigter Robert ist in Folge des zweiten Schlages zu Boden geraten. Die erste angeklagte Person und die Komplizen schlugen weiter mit Stöcken auf den am Boden liegenden Mann ein. Die Anklage soll jedoch bitte sagen, wen der Personen sie als Maja identifizieren wollen.

Staatsanwaltschaft: Wer welche Person ist wird erst später im Polizeibericht dargelegt. Dazu gibt es einen separaten Bericht und wo sich die Behauptungen der Anlage auf den Kameraaufnahmen befinden. Die Perspektive welche die Terrasse aufnimmt zeigt die Misshandlung in der Ecke. Ich beantrage diese Aufnahme später zu vergrößern und in Zeitlupe abspielen zu lassen.

Richter fängt an etwas zu sagen, Bayaki unterbricht: Ich weiß nicht wie das ablaufen soll? Sollen wir das jetzt anschauen und dann den Polizeibericht? Ich beantrage, dass das zusammen mit dem Bericht nochmal gesichtet wird. Solange die Anklage sich nicht erklärt, dass eine bestimmte Person als Maja zu erkennen ist, sind die gesichteten „Beweise“ nicht geeignet.

Richter: Das Gericht wird so vorgehen: Es werden erst alle Videoaufnahmen gezeigt und danach der Polizeibericht. Sie können aber gewisse Teile der Videos nochmal ansehen.

Er fährt fort mit Aufnahme: Straße. Die Täter:innen laufen schnell in eine Richtung, sie betreten einen Park, die Gesichter sind nicht sichtbar, sie sind nur von hinten zu sehen. Der Richter beschreibt nun wieder was angeblich zu sehen ist: 4 Männer, 3 Frauen. Sie gehen alle in die gleiche Richtung, eine Person macht das Schlusslicht.

Nun wird der Bericht verlesen: Kurz vor Anfang 13:05 Uhr, ein Bulle redet mit Maja, Verwirrung beim Richter zu erkennen. Es wird fortgefahren.

Es erfolgt eine erneute Beschreibung der zu sehenden Dinge auf der Kamera. Es sind Bildaufnahmen zu sehen mit Kreisen, etc.

– Maja kommuniziert per Handzeichen mit dem Anwalt –

Maja klagt über Augenschmerzen. Der Anwalt wirkt besorgt, der Bulle mit dem Maja vorher gesprochen hat, hat dies auch auf dem Schirm.

Richter: Maja hat mitgeteilt, dass es Maja nicht gut geht. Die Verhandlung wird hiermit unterbrochen und am 20.06. vorgeführt. Es geht Freitag weiter, zwischen 8:30 und 9 Uhr wird die Untersuchung des Sachverständigen erneut stattfinden. Ab morgen wird die Verhandlung von Gabriel dazugelegt werden, so wie es vorbereitet wurde. Zwei deutsche Zeugen werden verhört werden.

Staatsanwaltschaft: Ich weiß nicht, ob es noch dazu passt, aber wegen dem Verteidiger beantragen wir diese Aufnahmen mit dem Bericht nochmal anzuschauen und ob diese Beweismittel aus der Verhandlung ausgeschlossen werden sollen.

Die Verhandlung wird um 13:10 Uhr geschlossen. Der Bulle gibt ein Schreiben an den Richter; Familie und Freunde können so kurz mit Maja sprechen.