Richter gibt die Tagesordnungspunkte für die Verhandlung an. Diese sind:
1. Zeugenvernehmung
2. Verlesung von Dokumenten zu Gabri und Sichtung zugehöriger Kameraaufnahmen
3. Entscheidung über neuen Antrag bezüglich Majas U-Haft
Teil 1: Zeugenvernehmung
László Dudog, seine Frau (hier Fr. D. genannt) und ein anderer Zeuge Tamas (hier T genannt) werden vorgeladen, um noch einmal das Geschehen zu beschreiben. Der Grund dafür ist, dass ihre Aussagen widersprüchlich bezüglich zweier Punkte sind:
• Kleidung von Dudog während des Angriffs
• Betroffenheit von Fr. D.
Kleidung:
Zeuge T. hat bei vergangener Aussage gesagt, dass er sich an einen SS-Aufnäher erinnerte, der auf der Jacke von Dudog zu sehen war. Dudog & Fr. D. leugnen das, präsentieren die Jacke und berichten von einem Polizeibesuch zwei Tage nach dem Angriff, wo die Jacke bereits untersucht wurde und kein Aufnäher gefunden wurde. Zeuge T. korrigiert sich, er meint, dass das Zeichen ein SS-Totenkopf war und es auch auf der Mütze gewesen sein könnte. Dies wird von einem Foto von einer Überwachungskamera bestätigt.
Betroffenheit Fr. D.
Zeuge T. sagte in letzter Aussage aus, dass Fr. D. nicht angegriffen wurde, was gegen die Aussage Fr. Ds spricht. Fr. D. bleibt dabei, dass sie angegriffen wurde, Schläge gespürt habe, die Besinnung verloren habe und später im Krankenhaus von einer Stichwunde am Bein erfahren habe, die sie zu dem Zeitpunkt nicht gespürt habe. Sie erinnere sich auch daran, mit einer auffällig riechenden Flüssigkeit übergossen worden zu sein. Außerdem wirft sie Zeuge T. Befangenheit vor aufgrund seiner politischen Einstellungen.
Zeuge T. wiederholt seine Aussage, dass er nicht gesehen habe, dass Fr. D. angegriffen und verletzt wurde. Er schließe aber nicht aus, dass dies passiert sei. Frau D. sei bei Besinnung gewesen, er sei bis zur Rettung vor Ort geblieben und habe sich als Zeuge zur Verfügung gestellt. Außerdem sagt er, dass er trotz seiner politischen Einstellungen zur Hilfe gekommen sei und als Zeuge aussage. Er habe er keine besonderen Gerüche wahrgenommen.
Staatsanwältinnen führen Befragung fort
Befragen Zeuge T. erneut zu dem gleichen Ereignis und dem Zustand von Frau D. Frau D. befragen sie zu der Flüssigkeit, die über sie gegossen wurde, den genauen Ablauf der Situation.
Richter verliest Krankenhausbericht zu Frau D.: bei Bewusstsein, lange Risswunde im Gesicht, keine Angaben zu Stichverletzung am Bein, wie sie später behauptete.
Rechtsanwalt führt Befragung fort
Zeuge T. soll erklären, wieso er nicht ausschließen kann, dass Frau D. etwas angetan wurde, obwohl er die ganze Zeit dabei war und dies nicht beobachtet habe. Zeuge T. meint, es ging sehr schnell und war chaotisch, daher wolle er es nicht ausschließen.
Teil 2: Verlesung Dokument zu Gabri und zugehörige Kameraaufnahmen
11.02. Vica Utza 1 im Rahmen der Angriffe am Tag der Ehre. Überwachungskameras von Straßenbahnen vom 10./11.02. in unmittelbarer Nähe zum Tatkomplex. Auf Karte Übersicht Tatort, Gehzeit Haltestellen zum Tatort. Verschiedene Kameraaufnahmen. Aus der Presse hat Gericht erfahren, dass Immunität Ilaria nicht aufgehoben wurde. Deshalb werden Beweismittel bzgl. ihr nicht bekannt gegeben.
Standbilder von Gabri am Vorabend bei Betreten von Bar und in der Straßenbahn. Danach Standbilder noch nicht identifizierte Person in Bar und Straßenbahn. Verdächtige steigen separat in Bahn ein. Personen sprechen miteinander. Danach an der Haltestelle.
Rechtanwalt wirft ein dass Gabri auf diesen Aufnahmen nicht zu erkennen ist.
Weitere Aufnahmen der Überwachungskamera in der Bahn auf denen Tatverdächtige zu erkennen sein sollen werden angeschaut. Aus den Aufnahmen wird geschlussfolgert, dass alle Tatverdächtigen sich in derselben Straßenbahn befunden haben, in der Nähe des Tatortes und die Bahn gemeinsam 00:55 Uhr verließen, in der Nähe der gemeinsam genutzten Wohnung.
Pause
11.02. 00:26 Uhr Video einer Überwachungskamera. Ein Tatverdächtiger und weibliche unbekannte Person bewegen sich anfangs spazierend dann im Laufschritt Richtung Südbahnhof.
Rechtsanwalt wirft ein dass die Tatverdächtigen auf den Aufnahmen nicht zu erkennen seien.
Bekleidung der Personen wird beschrieben.
Rechtsanwalt bemerkt erneut, dass Tatverdächtige nicht zu erkennen seien.
Zwei weitere tatverdächtige Personen kommen dazu. Bekleidung weiterer Tatverdächtiger wird beschrieben.
11.02. 00:19 Aufnahmen einer Überwachungskamera in einer Straßenbahn zeigen Geschädigte Brinkmann und Fischer. Fischer trägt „Thor Steinar“. Tatverdächtige Personen betreten die Bahn in der die Geschädigten Brinkmann und Fischer sitzen. Guntermann und weitere Person betreten die Bahn ebenfalls.
Rechtsanwalt bemerkt, dass Personen auf den Aufnahmen nicht zu erkennen seien.
Geschädigte stehen auf um Straßenbahn zu verlassen. Ein Kartenausschnitt des Tatorts wird gezeigt und die geschätzte Gehzeit von der Straßenbahnhaltestelle an dem Tatverdächtige und Geschädigte die Bahn verlassen bis zum Tatort (3min).
Zur Identifikation der Tatverdächtigen die am 11.02. an der Tat beteiligt gewesen sein sollen wird erneut die Kleidung beschrieben. Aufnahmen einer Straßenbahnaußenkamera zeigen eine Person in roter Jacke und eine Person in grauer Jacke werden. Kameraaufnahmen sollen zeigen dass dieselben Personen vorher die Unterkunft der Tatverdächtigen verlassen haben.
Weitere Aufnahmen, oft von Straßenbahnfahrten oder Pub Besuchen werden gesichtet und Beschuldigte sollen identifiziert werden. Der Richter zieht am Ende das Fazit, dass nun alle Kameraaufnahmen ausgewertet wurden. Die deutschen Anklageschriften und Urteile werden in den nächsten Verhandlungen verlesen werden. Er setzt vier Verhandlungstage an, am 14., 16., 19, und 22. Januar. Das Gericht plane die Beweisaufnahme in diesen Verhandlungen abzuschließen und ein Urteil am 22. Januar zu treffen. Alles wird im großen Saal stattfinden.
Teil 3: Entscheidung über neuen Antrag bezüglich Untersuchungshaft
Majas Rechtsanwalt beantragt mildernde Zwangsmaßnahmen und die Aufgabe der U-Haft. Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Ablehnung des Antrages mit der Schwere der Tat. Weitere beschuldigte Personen befinden sich auf der Flucht und würden versuchen sich dem ungarischen Prozess zu entziehen. Auch die bereits angeklagten Personen würden versuchen sich dem ungarischen Prozess durch z.B. den Hungerstreik zu entziehen. Es bestünde weiterhin Fluchtgefahr. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Zwangsmaßnahme weiterhin aufrechtzuerhalten. Fünf weitere Mitglieder stehen noch nicht unter Anklage, weshalb Potenzial für Strafwiederholung besteht. Bzgl. der objektiven Milderung der Zwangsmaßnahme (Hausarrest), äußert die Staatsanwaltschaft, dass sie die gegenseitige Unterstützung unter Angehörigen der beschuldigten Personen für bedenklich hält. Die beantragte Immobilie für mildernde Zwangsmaßnahme gehöre einem Mitglied der Angehörigen. Die Voraussetzung für eine Anwendung der Fußfessel seien nicht gegeben, da sich die Immobilie165km von Budapest entfernt befände. Eine Flucht von dort sei nicht zu verhindern. Zudem gäbe es keine durchgängige Versorgung mit Strom und Internet, was eine Flucht erleichtern könnte.
Majas Anwalt argumentiert, dass aus dem Verhalten weiterer Beschuldigter keine Schlüsse über das Verhalten von Maja gezogen werden sollten. Maja befinde sich nun seit 18 Monaten in U-Haft in Ungarn und alle Regeln ohne Tadel befolgt. Hungerstreik sei aus Verzweiflung entstanden. Maja hat auch gegenwärtig mit Bedingungen zu kämpfen. Für Angehörige ist Anmietung einer Immobilie von Deutschland aus schwierig. Kontrolle und Verhinderung von Flucht kann im ländlichen Gebiet leichter gewährleistet werden als in Großstadt. Maja wünscht sich längere Zeit im Freien aufzuhalten.
Der Richter weißt schließlich den Antrag des Anwalts ab. Dieser gleiche früheren Anträgen. Die Dauer der U-Haft sei auf 21 Monate angestiegen – eine Verlängerung und Dauer der Gefangenschaft sei kein Grund für Veränderung der Entscheidung, zumal die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der U-Haft bis heute fortbestehen würden. An der Argumentation für Flucht und Verwährungsgefahr hätte sich bis heute nichts geändert. Hungerstreik müsse berücksichtigt werden. Auch Majas Hungerstreik hänge mit der Infragestellung der ungarischen Justiz zusammen. Dieser wurde initiiert, um die U-Haft zu verlassen. Die Schwere der Schuld der angeklagten Person müsse betont werden – es bestünden Zusammenhänge mit der antifaschistischen Vereinigung. Auch die Demonstrationsserie während der Verhandlungen untermauern dies. Der Name der angeklagten Person wurde oft gerufen. Im Dezember erfolgt die Überprüfung der U-Haft. Darüber entscheide das OLG.
Am Ende des Prozesses darf Maja kurz Familienangehörige sehen.
