Vor dem Gericht
Ab 9.30 Uhr wird von Majas Vater und Martin Schirdewan vor dem Gericht eine Pressekonferenz abgehalten. Anwesend sind einige Pressevertreter:innen sowie circa 30 solidarische Personen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite versammeln sich circa 20 Nazis. Einige filmen penetrant.
Im Gericht
Vom Gericht gibt es vergleichsweise strenge Ausweiskontrollen der angemeldeten Unterstützer:innen. Trotzdem sind mit Familie, Freunden und Unterstützer:innen circa 30 solidarische Personen im Saal. Außerdem ist sehr viel Presse anwesend. Circa 25 Vertrer:innen von ungarischer, deutscher und italienischer Presse. Die Stimmung ist angespannt.
Die Verhandlung
Die Verhandlung beginnt um 9.40 Uhr. Inhalte der Verhandlung sind: medizinisches Gutachten, Plädoyer des Verteidigers der 5. Angeklagten Person, Majas Rede zum Prozessende, Urteilsverkündung, Begründung des Urteils, Berufung.
Maja wird unter lautem Klatschen in den Saal geführt. Dann wird die Verhandlung eröffnet. Pressevertreter:inne sind gebeten, Kameras auf eine feste Position einzustellen. Das wird von einigen ungarischen Pressevertreter:innen ignoriert indem sie unangenehm und direkt in die Gesichter der Zuschauenden filmen.
Dann werden Teile des medizinischen Gutachtens verlesen. Es geht um Majas physischen und psychischen Gesundheitszustand. Die Inhalte und Formulierungen des Gutachtens sind zum Großteil herablassend und schwer ernst zu nehmen. Dazu ist anzumerken, dass für die Erstellung des Gutachtens unter anderem zwei sehr fragliche Testverfahren – Szondi und Rorschach Test – genutzt wurden. Diese sind veraltet und in ihrer Aussagekraft sehr umstritten. Es ist unangemessen und gruselig, dass das Gerichtsgutachten auf Grundlage dieser Tests eine Gültigkeit hat.
Majas Verteidigung ergänzt zum Gutachten, dass Maja den Inhalt des Gutachtens nicht kennt und das Gutachten weder auf ungarisch noch auf deutsch erhalten hat. Darin sehe er das Recht auf Verteidigung verletzt. Maja wird gefragt, ob Maja zum verlesenen Teil des Gutachtens etwas sagen möchte. Darauf antwortete Maja, dass Maja das Gutachten gerne gelesen hätte. Weitere Anmerkungen habe Maja nicht.
Anschließend verliest die Verteidigung der 5. angeklagten Person das Plädoyer. Es beginnt mit dem Argument, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verhandlung im laufenden Verfahren nicht gegeben sind. Laut Vorschrift könne das Verfahren in Abwesenheit der angeklagten Person nur geführt werden, wenn die angeklagte Person die Möglichkeit hat in Präsenz oder per Telekommunikation an der Verhandlung teilzunehmen. Das sei nicht der Fall. Die angeklagte Person habe lediglich eine Einladung per E-Mail zur Verhandlung bekommen, ohne die Möglichkeit einer Teilnahme durch Online-Tools. Des weiteren wird hervorgehoben, dass eine Verurteilung nur dann legitim sei, wenn sich das Gericht über die Schuld einer Person zweifelsfrei versichert hat. In diesem Verfahren sei das nicht der Fall. Das Gericht urteile auf Grundlage eines einfachen Verdachtes. Das liege, insbesondere im Vergleich zu anderen Verfahren, sehr weit von der zu erwartenden Gewissheit entfernt. Das Gericht müsse sich davon überzeugen, ob es andere Möglichkeiten zur Begründung der Tat gebe. Es sei unzulänglich ein Urteil zu sprechen, solange darüber keine Gewissheit bestehe.
Bezüglich der Tatbegehung fordert die Verteidigung, dass die Analysen der deutschen Ermittlungsbehörden nicht als Beweisgrundlage verwendet werden, da die angeklagte Person kein deutscher Staatsbürger ist und somit der deutsche Staat nicht zuständig ist. Außerdem wird das Fehlen eines fachlichen, anthropologischen Sachverständigen in der Auswertung der Kameraaufnahmen benannt. Diese sei ausschließlich über die Polizei erfolgt. Dabei könne es zu schwerwiegenden Fehlern kommen. Das sei in diesem Verfahren gleich zu Beginn passiert, als eine ungarische Staatsbürgerin für zwei Wochen in Untersuchungshaft genommen wurde, später jedoch klar geworden sei, dass sie nichts mit dem Verfahren zu tun gehabt hatte. Außerdem sei die Qualität der Bilder und Kameraaufnahmen, die als Beweismittel genutzt wurden sehr schlecht und damit als Beweismittel auszuschließen.
Dann bezieht sich die Verteidigung auf die in der Anklageschrift detailliert beschriebene Methode der „Antifa-Angriffe“. Dabei sei immer von leitenden und beobachtenden Personen gesprochen worden. Es gibt also Personen, die nicht an den Angriffen beteiligt waren. Da eine Identifizierung der einzelnen Täter:innen nicht möglich ist, wisse man nicht, wer an den Angriffen teilgenommen hat und wer eine beobachtende Rolle eingenommen hat.
Auch wird auf die Anklage der schweren Körperverletzung eingegangen. Wenn man sich auf die Annahme der Staatsanwaltschaft beziehe, dass die Angriffe im Vorhinein geübt worden sind, dann hätten die Täter:innen gewusst, wie viel Kraft sie ausüben müssen um schwere Verletzungen zu verursachen. Es sei also bewusst gewesen, dass keine schweren geschweige denn lebensgefährlichen Verletzungen entstanden sind. Somit gab es keine Absicht der schweren Körperverletzung. Im Laufe des Verfahrens habe man nicht feststellen können, dass der Mandant an vorgeworfenenTaten teilgenommen habe. Eine Schuld sei höchstens als Tatgehilfe festzustellen.
Dann wird noch die Anklage der kriminellen Organisation thematisiert. Es gebe keine Grundlage um anzunehmen, dass es sich bei der in Deutschland gegründeten kriminellen Organisation um dieselbe handelt die vermeintlich in Ungarn für die Angriffe verantwortlich gewesen ist. Es sei nicht klar, welche kriminelle Organisation wann und wo existiert und wer dazu gehört. Außerdem unterscheide sich die Definition einer kriminellen Organisation in Ungarn von der in Deutschland. In Ungarn sind die zwei Hauptmerkmale, das Bestehen über einen längeren Zeitraum und das Aufzeigen einer hierarchischen Struktur. Das ist in Deutschland nicht der Fall. Deutschland betone sogar, dass es keine Hierarchie in der Gruppe gibt, sondern nur den Umständen entsprechende Aufgabenteilungen. Hierzu verliest die Verteidigung einige Zitate aus der deutschen Ermittlungsakte. Auch die ungarische Polizei notierte unter der Ermittlungsakten, dass die Gruppe über keine hierarchische Struktur verfüge. Daraus schliesst die Verteidigung, dass wenn die Organisation aus Deutschland mit den Angriffen in Verbindung gebracht wird, es sich nach ungarischem Gesetz nicht um eine kriminelle Organisation handelt. Auch das längere Bestehen der Gruppe, sei nicht nachweisbar. So gebe es zum Beispiel keine Beweise für den Vorwurf, dass die Angeklagten die Angriffe im Sommer 2022 bereits geplant hatten.
Die Anklage im Allgemeinen enthalte Übertreibungen und es gehe lediglich darum, das Konzept der Staatsanwaltschaft zu bekräftigen. Ein Beispiel dafür sei, dass in der Anklage geschrieben wird, dass die Täter:innen „die im Darknet zur Verfügung stehende App Jabber genutzt haben“. Jabber habe aber nichts mit dem Darknet zu tun und könne genauso wie WhatsApp im AppleStore herunter geladen werden. Das sei ein Beispiel von vielen unbelegten Absätzen in der Anklage.
Die Verteidigung beantragt Freispruch für seinen Mandanten. Der sekundäre Antrag ist das Absehen von der Verurteilung wegen lebensgefährlicher Verletzung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation. Mildernd zu beachten sei das unbestrafte Vorleben und das junge Alter des Mandanten sowie, dass seit dem Tatvorwurf viel Zeit verstrichen ist.
Zum Schluss appelliert die Verteidigung an die Verantwortung des Gerichtes: das machthabende Politiker ins Gericht rein reden wollen, sei nicht neu. Es sei noch nicht so weit, dass Politiker schriftlich vorschreiben, was im Gericht entschieden werden soll. Dennoch könne man nicht ignorieren, was für ein politischer Druck auf dem Verfahren liege. Unter diesen Umständen sei es schwer, ein unvoreingenommenes Urteil zu sprechen. Genau das fordere und erwarte die Verteidigung aber vom Gericht.
Im Anschluss verliest Maja eine Rede zum Prozessende: „[…] Und ich werde zurückkommen, als handelndes Subjekt. Sie werden mich nie zu einem verwaltbaren Objekt degradieren können. Denn jeden Tag erfahre ich die wärmende Solidarität vieler Menschen und finde unter ihnen Vorbilder, die mir Mut geben. Sie zeigen mir, wir haben sie, die eigene Wahl, so schmerzhaft sie auch sei. Und sie zeigen mir auch, dass ein gerechteres, friedvolleres Zusammensein möglich ist. Nein, ich bin nicht naiv. Ich sehe die Kraft dazu im Schimmern und Glänzen eurer Augen. Ich bin so dankbar für all eure Arme, die sich fest um mich schließen, wenn es finster und kalt wird.“
Die komplette Rede ist auch auf basc veröffentlicht: https://www.basc.news/kein-letztes-wort-majas-rede-zum-prozessende/
Um 13.05 Uhr ist Mittagspause. In der Mittagspause zieht sich das Gericht zur Urteilsvorbereitung zurück.
Das Urteil
Um 13.40 Uhr wird der Prozess mit der Urteilsverkündung fortgesetzt. Die Urteile lauten:
Die 3. Angeklagte Person wird schuldig gesprochen Teil einer kriminellen Organisation gewesen zu sein, bestraft mit einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren ausgesetzt zu 5 Jahren auf Bewährung. Die Angeklagte wird für 5 Jahre das Landes verwiesen und kann frühstens nach 2/3 der Bewährung frei gesprochen werden.
Die 4. Angeklagte Person Maja wird schuldig gesprochen wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation und der versuchten Körperverletzung in drei Fällen (in 2 Fällen als „Gehilf:in“, in einem Fall als „Mittäter:in“). Zu verhängen sei eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren, abzusitzen im Zuchthaus (Gefängnis in Ungarn für schwere Verbrechen, üblicherweise verschärfte Haftform). Die Angeklagte Person wird für 8 Jahre des Landes verwiesen. Die Haftstrafe kann nicht verkürzt werden. Die in U-Haft abgesessene Zeit wird auf die Dauer der Haftstrafe angerechnet.
5. Angeklagte Person wird schuldig gesprochen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation und der versuchten Körperverletzung in drei Fällen. Dafür sei eine Freiheitsstrafe von 7 Jahren zu verhängen, abzusitzen im Zuchthaus. Die Angeklagte Person wird für 7 Jahre des Landes verwiesen und kann nicht auf Bewährung entlassen werden. Die in U-Haft abgesessene Zeit wird auf die Dauer der Haftstrafe angerechnet.
Gegenstände, die im Strafverfahren beschlagnahmt oder sonst in amtliche Verwahrung genommen worden sind, werden teilweise aufgehoben, vernichtet oder an bestimmte Personen ausgegeben.
Die Verfahrenskosten belaufen sich auf circa 207 Tausend Euro. Circa 40 Tausend Euro sollen von Maja übernommen werden.
Begründung des Urteils
In der Begründung soll auf Aspekte der Plädoyers der Verteidigung und auf das Vorgehen der Beweisführung von Seiten des Gerichts eingegangen werden.
Das Gericht betont, dass sich um einen schnellen und fairen Prozess bemüht wurde. Es wird der Vorwurf widerlegt, dass Majas Recht auf ein Verfahren in Muttersprache verletzt wurde. Das wird mit der Feststellung begründet, dass 80 % der Ermittlungsakten auf deutscher Sprache zugeschickt worden seien. Auf die schlechte Qualität der Übersetzung während der Verhandlung wird nicht eingegangen. Auf die Kritik an Majas Haftbedingungen wird nicht weiter eingegangen, diese seien nicht Gegenstand des Prozesses. Auch hinsichtlich der rechtswidrigen Auslieferung weist das Gericht seine Verantwortung von sich. Entscheidungen vom Verfassungsgericht in Deutschland würden Ungarn nicht betreffen. Majas Aussage, dass Maja Teil eines bereits entschiedenen Prozesses ist und vorverurteilt wurde, wird benannt aber nicht weiter erörtert.
Zu der zuvor von der Verteidigung benannten Unzulässigkeit des Verfahrens gegen die fünte angeklagte Person kam das Gericht zu dem Schluss, dass das Verfahren zulässig sei, da eine E-Mail gesendet wurde.
Dann geht das Gericht einzeln auf die Tatkomplexe ein. Vor allem wird nochmal die Brutalität der Angriffe betont. Die Urteilsbegründung stützt sich dabei besonders auf Aussagen der angegriffenen FaschistInnen. Deren Interesse, an der Verurteilung der ihrem Feindbild entsprechenden Antifaschist:innen und dem Interesse dem Gericht genau die Aussagen zu liefern, die es hören will, wird nicht eingeordnet oder in die Wertung einbezogen. Für die konkreten Zuweisungen von Tatbeteilligungen zu den Angeklagten gelten dem Gericht die Videoaufnahmen als vollkommen ausreichend. Zu mehreren Fehlern in der Beweisführung, die die Verteidigung immer wieder hervorgehoben hatte und die zeigten, dass eine Identifizierung häufig schlichtweg erfunden ist, nimmt das Gericht keine Stellung.
Aussagen von Zeug:innen, die dem Gericht nich passen werden währenddessen diskreditiert: Ein Zeuge, der den Angriff auf László Dudog gesehen hatte, hatte vor Gericht ausgesagt, dass er diesen aufgrund von SS-Symbolen direkt als Nazi erkannt hatte und er als Jude diese Ideologie verurteilt. Das Gericht stellt in der Urteilsbegründung klar, dass die Aussage des Zeugen nicht akzeptiert wird weil keine SS-Symbolik auf anderen Videoaufnahmen zu erkennen sei. Das ist schlichweg gelogen und konnte auch schon im Prozess von Hanna in München von der Prozessbegleitung dokumentiert werden (https://alleantifa.noblogs.org/post/2025/03/22/18-03-2025-bericht-vom-5-prozesstag/). Andere Aussagen des Zeugen, die dem Gericht nicht passen, werden einfach so umgedreht: So hatte der Zeuge die Auseinandersetzung mehrfach als klassische “Fußballschlägerei” bezeichnet, das Gericht beruft sich heute aber darauf, der Zeuge hätte gesagt, es hätte sich um einen organisierten Angriff gehandelt. Hier zeigt sich wie wichtig die Rolle von kritischer Prozessbeobachtung und Protokollen ist.
Das Gericht sieht als bewiesen an, dass die Taten im Rahmen einer kriminellen Organisation ausgeübt wurden. Ein Hauptstützpfeiler in dieser Behauptung geht auf die zweifelhaften Aussagen des Verräters Johannes Domhöver zurück, der den hierarchischen Aufbau der Vereinigung beteuert.
Trotz der Tatsache, dass keiner der Faschos lebensbedrohlich verletzt wurde, wird nochmal betont, dass die Verletzungen tödlich hätten sein können.
Als strafmildernd zählt das Gericht die lange Verfahrensdauer (allerdings auch das nur zum Teil), für zwei der Angeklagten, dass sie keine Vorstrafen haben und das junge Alter. Mildernd kommt für Maja hinzu, dass Maja sich lediglich als “Tatgehilfe” schuldig gemacht haben soll.
Das Gericht sei zugunsten der Angeklagten ausgehend von dem Deal der Staatsanwaltschaft von den 14 Jahren runtergegangen. Aufgrund der Schwere der Tat soll die Strafe im Falle von Maja und einem weiteren Angeklagten im Zuchthaus verbüßt werden und es gibt keine Möglichkeit der Bewährung. Alle drei erhalten ein Einreiseverbot für Ungarn in unterschiedlicher Länge.
Direkt im Anschluss an die Urteilsbegründung werden die Verfahrensbeteilligten zur Revision bzw. Berufung befragt. Die Staatsanwaltschaft legt in allen drei Fällen Berufung ein und fordert für eine Angeklagte ebenfalls eine Zuchthausstrafe und im Falle der anderen zwei eine härtere Freiheitsstrafe sowie längere Ausweisung. Auch die Verteidigungen aller Angeklagten legen aufgrund einer irrtümlichen Rechtsauslegung Berufung ein. Es wird ein Freispruch und alternativ eine Herabsetzung der Strafe gefordert.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Weiterführung der Untersuchungsfaft von Maja aufgrunddessen, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und Fluchtgefahr bestünde. Die Verteidung beantragt die Aufhebung dieser, bzw. die Verlegung in den Hausarrest. Das Gericht entscheidet, dass die Untersuchungshaft weiter aufrecht erhalten wird, mindestens bis zum zweitinstanzlichen Urteil. Die Verteidigung legt dagegen Beschwerde ein.
In der ersten Reihe erheben sich mehrere Personen. Auf ihren Shirts sind Buchstaben zu sehen. Zusammen ergeben sie das Wort “Schauprozess”. Dieser ist damit hier und heute erst einmal beendet. In den hinteren Reihen werden Banner gezeigt und die Besucher:innen verabschieden Maja mit “Free Maja”-Rufen.
