Der Termin wurde aus organisatorischen Gründen als Kurztermin eingeschoben, um die gesetzliche 21-Tages-Frist zu wahren, innerhalb der eine Hauptverhandlung fortgesetzt werden muss.
So saßen nur eine Handvoll Zuschauer im Saal und der Großteil der Anwält*innen war nicht da.
Auf Antrag der Verteidigung verlas der Vorsitzende Richter mehrere Zeitungsartikel und Fernsehberichte zum so genannnten “Tag der Ehre” in Budapest. Außerdem wurden Dokumente des US-State Departrnent zur Einordnung der Antifa als terroristische Vereinigung und zu US-Sanktionen ins Verfahren eingebracht.
Der Prozesstag endete nach einer Stunde.
