33. Verhandlungstag – 17.08.2026

Am heutigen Tag haben wir wieder einige Videos aus Überwachungskameras der Busse und Bahnen von Budapest geschaut. Weiterhin wurden aus diversen LKA-Gutachten Screenshots aus Videos zahlreicher Überwachungskameras gezeigt und mit erkennungsdienstlichen Fotos der Angeklagten abgeglichen, ein Sachverständiger äußerte sich zum Nachweis von Rippenbrüchen des Nazis Toth, und es ging um DNA und Samba-Sneaker.

Nach der Ankündigung des Auftritts des Sachverständigengutachtens zu den angeblichen Rippenbrüchen von Toth heute um 13 Uhr erklärt der VR außerdem, dass der Rechtsmediziner Prof. Eisenmenger, der für morgen auf dem Programm steht, auch die Verletzungen der Nazis Fischer und Brinkmann begutachtet hat. Der Richter schlägt für die Straffung des Prozesses vor, den Nazi Tamás Pál Lipták nicht anzuhören, sondern seine Aussagen verlesen zu lassen, da bei ihm nur geringe Verletzungen vorliegen und dieser bislang zu keiner Ladung erschien. Weiterhin könnte eine E-Mail der Verteidigung Dietrich/Eder von Emmi vom 12.5.26 zum Sachverständigen Labudde auf Vorschlag des Vorsitzenden Richters nur verlesen werden. Der Vorsitzende Richter kündigt außerdem an, dass es eine Antwort des LKA Thüringen gibt zu den Samba-Sneakers der Marke Adidas: Es geht um die Höhe der Sohlen. Die Antwort soll später verlesen werden.

Die Verteidigung von Paula (Lukas Bastisch) und von Luca (Anna Busl) geben dann Erklärungen zu Videos ab, die in der Hauptverhandlung am 16. Juni 2026 gezeigt worden sind. So sei Paula am 10.2.23 zwar in einem grauen Mantel am Bahnhof Szell Kalman gewesen, habe aber offensichtlich den Nazi Toth nicht ausgespäht, wie das Videomaterial ergibt. Anna Busl erklärt anschließend, dass auch Luca – auf den Videos dort in grüner Jacke und heller Mütze – nicht in der Nähe des später attackierten Nazis Toth zu sehen ist.

Es werden dann unkommentiert zwölf Videos aus einer Liste des LKA Sachsen abgespielt. Die Videos sind jeweils nur wenige Sekunden bis mehrere Minuten lang und zeigen das Innere von Bahnen und Bussen in der Budapester Innenstadt in den Abenden des 8. bis 10. Februar 2023. Die eintönigen Fahrten werden regelmäßig unterbrochen vom Ein- und Aussteigen diverser Passagiere an Haltestellen. Einige Dateinamen lassen darauf schließen, dass das LKA auf dem Video Angeklagte erkannt haben will. Bei Datei-Namen wie “GS verlässt Bus” wird klar, dass dort die später attackierten Nazis zu sehen sein sollen.

Nach der Mittagspause erscheint ein Sachverständiger aus der Duisburg Unfallklinik mit Schwerpunkt Röntgen/Radiologie. Er soll bewerten, ob die Aussage des Nazis Zoltan Toth medizinisch nachweisbar sei, dass er als Folge des Angriffs später Rippenbrüche diagnostiziert bekommen habe. Der Facharzt gibt an, dass sich die Symptomatik von Rippenprellung und Rippenbruch nicht unterscheidet. Mit hoher Wahrscheinlichkeit lassen sich Rippenbrüche durch Röntgenbilder feststellen. Sollte ein Rippenbruch radiologisch fehldiagnostiziert worden sein, würde man auch einen bereits verheilten Rippenbruch mit einem CT noch feststellen können. Auf den aktuellen Röntgenbildern sei kein Rippenbruch feststellbar. Claras Verteidiger Wisbar stellt daher im Anschluss noch einmal fest, dass nun belegt sei, dass Zoltan Toth bei seinen Verletzungen übertrieben habe.

Als nächstes auf der Tagesordnung stehen mehrere Gutachten des LKA Sachsen und LKA Bayern. Eines enthält Gruppenfotos von einem gemeinsamen Boxtraining in Thailand, auf denen einige der Angeklagten zu sehen sind. Die weiteren Gutachten enthalten zahlreiche Screenshots von den Videos der unzähligen Überwachungskameras um die diversen Tatorte, im ÖPNV, in einer Kneipe und von der Ferienwohnung der Angeklagten in Budapest. Diese Bilder werden den erkennungsdienstlichen Fotos der Angeklagten gegenübergestellt. Akribisch sind in den Gutachten einzelne Bekleidungsbestandteile markiert und beschriftet und ausführlich beschrieben, die die Angeklagten an den einzelnen Tagen in Budapest trugen, so wie sie die Kameras erfasst haben. Farben und Typen der getragenen Mützen, Jacken, Hosen, Schals und Taschen sind pro angeklagte Person dokumentiert. Die Ferienunterkunft besaß eine Kamera in der Haustür, die Porträtaufnahmen erstellte, im Treppenhaus gab es offenbar zwei weitere Kameras, wie die Aufnahmen verraten. Emsige LKA-Beamt*innen stellten anhand der Überwachungsvideos überaus fleißig minutiöse Übersichten ganzer Februartage in Budapest zusammen, wann wer welche Bekleidungen trug bzw. wechselte.

Dann geht es um das Gutachten zum DNA-Abstrich von einem Gummihammer, der vom LKA Sachsen von Frau Dr. Lea Vinzi (phonetisch) untersucht worden ist. Die Rohdaten stammen vom Forschungszentrum in Budapest. Es sollte herausgefunden werden, inwiefern die dort aufgefundene DNA der Angeklagten Paula zugewiesen werden kann. Es wird gesagt, es handele sich um ein Mischprofil von mindestens drei Personen, es folgt zudem eine ganze Tabelle mit Markern. Die Werte werden allen Ernstes von einem der Richter vollständig mit allen Nachkommastellen vorgelesen. Im Ergebnis blieb offen, ob Paula als Mitverursacherin der DNA-Probe gelten kann.

Zum Schluss wird der Antrag von Emmis Verteidigung auf Ladung von Rechtsanwalt Oliver Niessing abgewiesen. Der Zeuge sollte seine Adidas-Sneaker Typ Samba mitbringen, um zu bezeugen, dass die Abnutzungen seiner Turnschuhe durch den normalen Gebrauch zustande gekommen sind. Statt dessen werden Lichtbilder seiner Schuhe gezeigt: Seine Adidas-Sneaker Typ Samba weisen dieselben Verschleißspuren an der Innenseite auf wie bei Millionen anderen.