Am heutigen Verhandlungstag waren zwei Zeugen geladen, ein Ermittler der SOKO Linx und eine Augenzeugin des Angriffs auf die beiden Erfurter Nazis im Januar 2023. Sehr interessant waren die Beweisanträge und Erklärungen der Verteidigung, die wir deshalb ausführlich dokumentieren.
Die Vernehmung des inzwischen zum Kriminalhauptkommissar beim LKA Sachsen aufgestiegenen Herrn Neugebauer begann als Farce, er weigerte sich nämlich, seinen Vornamen zu nennen. Der Senatsvorsitzende ließ ihm das durchgehen, obwohl er eine konkrete Gefährdungslage nicht belegen konnte. Letztendlich hat Neugebauer dann viel darüber geredet, was er alles gemacht hat, ohne etwas zur Aufklärung beitragen zu können. Er habe monatelang Videos zu drei Tatkomplexen in Budapest gesichtet, ob darauf jemand zu erkennen sei. Er habe längliche Gegenstände, aber keine konkreten Tatausführungen erkennen können. Nur die Fluchtvideos seien von besserer Qualität gewesen. Dann hat er einen 79 Seiten langen Bericht erstellt, als ob er eine wissenschaftliche Arbeit hätte vorlegen müssen.
Auf eine Nachfrage von Rechtsanwalt Matthias Wisbar von Clara rutscht dem Beamten heraus, dass er mit seiner Kollegin, die in der vorherigen Prozesswoche als Zeugin im Prozess ausgesagt hatte, darüber gesprochen hatte, den Vornamen vor Gericht nicht zu nennen. Was genau dabei besprochen wurde, will er nicht sagen. Das sei nicht von der Aussagegenehmigung gedeckt. Claras Anwalt weist vergeblich daraufhin, dass es eine unzulässige Absprache unter den beiden Zeugen gegeben haben könnte, der Vorsitzende Richter will davon nichts wissen.
Es folgen zwei Beweisanträge der Verteidigung von Emmi in Sachen Erfurt. Es wird beantragt, Herrn Dr. Heinrichs, Anstaltsarzt in Dinslaken, als Zeugen zu laden. Er habe Emmi im Juli in der JVA Dinslaken wegen einer Brandverletzung untersucht und dabei auch vermessen. Dabei habe Emmi weder Schuhe noch Kopfbedeckung getragen und siehe da, ihre Körpergröße betrug 1,73 m. So steht es nun schwarz auf weiß in der Krankenakte. Die beantragte Beweiserhebung ist für die Schuldfrage tatsächlich von erheblicher Bedeutung, weil das Messergebnis erheblich von den Angaben des Sachverständigen Prof. Labudde und der Kripo abweichen: nämlich um mindesten 6,63 cm.
Emmis Verteidigung hatte an den letzten Verhandlungstagen immer wieder darauf hingewiesen, dass ihr Mandantin als Verdächtige in Sachen Erfurt vor vornherein hätte ausgeschlossen werden müssen. Doch die Bundesanwaltschaft stilisierte sie bei der Verlesung der Anklage im Januar vor dem OLG Düsseldorf als Hauptbeschuldigte.
Außerdem beantragt Emmis Verteidigung, Kriminalhauptkommissarin Jünemann von der Kripo Jena als Zeugin zu laden. Es soll damit gezeigt werden, dass Emmis Körpergröße auch bei einer ED-Behandlung im März 2025 1,73 m betragen hat. Diejenige Person von den Tatvideos aus dem Thor Steinar Laden in Erfurt – laut Anklage Emmi – wurde laut Polizeibericht im 3D-Messverfahren jedoch mit 1,6781 m gemessen. Das ist ein eklatanter Widerspruch und wir können gespannt sein, wie der Staatsschutzsenat damit bei der Beweiswürdigung umgeht. Die GBA wollt dazu noch nicht Stellung nehmen.
Es folgt ein Beweisantrag von Ercan Zünbül und Sebastian Scharmer, den Verteidigern von Moritz. Sie beantragen, einen Arte-Beitrag vom 8.April 2026 in Augenschein zu nehmen. Unter dem Titel „RE: Ungarns Hetze gegen Antifaschisten” werde darin u.a. berichtet, dass Zoltan Moys, einer der Hauptorganisatoren des „Tag der Ehre“, der Schwiegersohn des von 2006 bis zum Ende der Ära Orbán 2026 amtierenden stellvertretenden Parlamentspräsidenten ist und das Nazi-Treffen mit Fördergeldern von umgerechnet 190.000 Euro durch die ungarische Regierung bezuschusst wurde.
Sie beantragen ferner, vier Artikel aus dem Ungarischen übersetzen und in der Hauptverhandlung verlesen zu lassen. Aus denen soll hervorgehen, dass im Jahr 2023 zudem ein Zuschuss von 70 Millionen ungarische Forint seitens der Fidez-Regierung an die Organisatoren des Naziaufmarsches vergeben wurde. Außerdem sei darin dokumentiert, dass Zoltan Moys der Gründer der Stiftung „Geschützte Gesellschaft“ ist, die wiederum von rechtsextremen Akteuren gegründet wurde, und die seit 2020 operative Unterstützung von der Fidez-Regierung erhalten habe. Zoltan Moys habe 2023 das „Ritterkreuz des ungarischen Verdienstordens“ vom ungarischen Innenministerium erhalten. Moys, der in Deutschland wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorbestraft ist, habe in einer von ihm für das ungarische Fernsehen produzierten Serie Adolf Hitler glorifiziert, was wir hier nicht im Einzelnen wiedergeben wollen.
Außerdem beantragte Moritz Verteidigung die offizielle Website des „Tag der Ehre“ „kitorestura.hu. Aus dem dort gezeigten Bildmaterial werde deutlich, welche NS-Devotionalien bei der von der ungarischen Regierung gesponserten Veranstaltung zur Verherrlichung des Nationalsozialismus zur Schau gestellt wurden.
In ihren Erklärungen hätten alle Beschuldigten Bezug auf den so genannten „Tag der Ehre“ genommen. Das sei keine Kostümparty für Neonazis, sondern ein internationales Vernetzungstreffen von Faschisten, das von staatlichen ungarischen Stellen finanziell und organisatorisch unterstützt wurde. Die Behauptung der Anklage, die Beschuldigten hätten „in Ablehnung des Rechtsstaates“ agiert“, sei unzutreffend. Dabei gehe es nicht um eine juristische Rechtfertigung, sondern um die Frage, ob den Beschuldigten strafverschärfend vorgeworfen werden könne, Ungarn als demokratischen Rechtsstaat beschädigt zu haben, was angesichts der oben genannten Tatsachen grotesk sei.
Es folgt ein Senatsbeschluss zur Verlesung der Aufstellung der Aufgabenverteilung bei der Erstellung der Sachverständigengutachtens von Prof Labudde und dessen Verlesung, da alle Prozess-Beteiligten zugestimmt haben. Sowie ein weiterer Senatsbeschluss: Der Antrag der Verteidigung auf Ladung des Zeugen Tenner, Mitarbeiter bei Prof. Labudde, wird abgelehnt, weil die Tatsachen schon erwiesen sind (Durch die gerade erfolgte Verlesung).
Nun die zweite Zeugin des Tages, Frau Eva K., ehemalige Schülerin. Sie hatte den Angriff auf die beiden Neonazis Raßbach und Beuthe im Januar 2023 in Erfurt beobachtet. Es seien nach ihrer ersten Vernehmung noch zwei, drei Fragen offen, erklärte der Vorsitzende eingangs. Mit ihrer Hilfe war ein Phantombild erstellt worden und da stellte sich die Frage, ob sie das Bild aus Emmis Kinderausweis, das in der BILD-Zeitung veröffentlicht worden war, vor Erstellung des Phantombildes schon einmal gesehen habe? „Nein.“
Auf die Frage ob sie jemanden bei der Wahlbildvorlage erkannt habe antwortet sie uneindeutig mit „Ein Bild war dabei“ Sie war sich nicht hundertprozentig sicher, ob sie jemanden wiedererkannt hat, erklärt sie. Als der Vorsitzende ihr vorhält, dass sie bei der Wahllichtbildvorlage der Polizei mit „Ich bin mir ziemlich sicher“ zitiert wurde, interveniert Emmis Rechtsanwältin Britta Eder. Ihr Kollege, Rechtsanwalt Nils Dietrich fragt, ob sie im Vorfeld gelegentlich Bild-Zeitung gelesen habe?
“Nein.” Sie habe das Bild, das ihr bei der Polizei vorgelegt wurde, vorher aus der Bild-Zeitung nicht gekannt.
Es soll damals einen Klassenchat gegeben haben, fragt Emmis Rechtsanwalt. „Gab es darin eine Kommunikation über die Sache?“ Sie bejaht die Frage, verneint aber die Nachfrage, ob dort auch Artikel gepostet wurden. Rechtsanwältin Britta Eder kommt nochmal auf die besagte Bildvorlage zu sprechen: „Gab es andere Bilder, die grob mit diesem Bild (aus dem Schülerausweis) übereinstimmten?“ Sie könne sich nur an dieses Bild erinnern.
Die Nachfrage der Verteidigerin, ob sie noch eine Erinnerung daran habe, bejaht sie, aber sie könne sich nicht mehr an die einzelnen Personen erinnern.
Nun folgt auf den Bildschirmen die Inaugenscheinnahme verschiedener Posts mit Übersetzung ins Deutsche der drei polnischen Nazis (Rafal Robert Baran, Justyna Malgorzata Baran und Bartlomiej Fabian Maksymilian Wilk) sowie ein Facebook Post der polnischen Nazis mit Nazi-Plakat und der Aufschrift: „Allpolnische Jugend, Nationale Initiative “Ruch Narodowy”, ein weiterer Instagram-Post der polnischen Nazis vom 5. März 2023 sowie ein weiterer Post mit Bartlomiej Fabian Maksymilian Wilk und dem Ruch Narodowy Politiker Michał Piotr Urbaniak. Außerdem zwei nicht weiter erwähnenswerte Senatsbeschlüsse.
Bevor die Sitzung geschlossen wird, folgt eine für die weitere Terminplanung interessante Ankündigung des Senats, nämlich dass der geschädigte Nazi Tamas Liptak am 13. Oktober vernommen wird. Da er der Ladung schon einmal nicht nachgekommen ist, werde Kontakt mit den ungarischen Stellen aufgenommen, um eine Vernehmung per Video zu gewährleisten.
