Seit 07.00 Uhr versammeln sich wieder Menschen vor dem Revisionsgericht in Budapest um ihre Solidarität mit Maja zu zeigen.
Die geplante Solibus Anreise verspätet sich, weil sie auf ihrer Fahrt von Deutschland nach Budapest kurz von der tschechischen Grenze von den Bullen raus gezogen und in einer komplett überzogenen Aktion kontrolliert wurden. Die Begründung lautete, dass die Fahrt nach Budapest bekannt sei und es dort Straftaten und Krawalle geben solle. Drei Personen wurden in Rahmen der Maßnahme an der Ausreise gehindert.
Im Gerichtssaal ist zahlreiche Presse anwesend. Die Zuschauer*innenplätze sind mit ca. 50 solidarischen Personen gefüllt.
09.02 wird die Verhandlung eröffnet, es werden wieder alle anwesenden und abwesenden juristischen Personen vorgestellt.
Es wird festgestellt, dass eine große Anzahl an Zuhörer*innen anwesend ist. Diese werden angehalten sich an die Ordnung zu halten, sonst erfolge eine Verweisung aus dem Saal.
Dann sollen sich alle erheben und der Richter Verkündet das Urteil.
Die Urteile aus der 1. Instanz werden bei Maja von 8 zu 7 Jahren und bei Gabri von 7 auf 6 Jahre herabgesetzt. Majas U-Haft in Ungarn wird 1:1 angerechnet. Der Hausarrest in dem sich Gabri befindet wird 1:5 angerechnet. Wegen der schlecht verständlichen Übersetzung ist zunächst unklar wie das Revisionsgericht über Anna urteilt. Im Verlauf der Begründung stellt sich heraus, dass das Urteil aus der 1. Instanz übernommen wird.
Dann werden die Kosten der Strafsache verlesen und verkündet das einige Asservate nun nicht mehr benötigt werden und abgeholt werden können bzw. vernichtet werden.
Gegen die Angeklagten wird ansonsten das Urteil der 1. Instanz bestätigt. Berichtigt wird nur, dass Majas U-Haft in die Strafe eingerechnet wird.
Anschließend verliest der Richter eine kurze Begründung des Urteils:
Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt und eine Verschärfung gefordert, wohingegen die Verteidigung auf Freispruch bzw. Strafmilderung plädierte. Die Verteidigung hat Punkte angebracht wie, dass die Anrechnung der U-Haft und die Verrechnung der Kosten geprüft werde. Dadurch das auf Freispruch plädiert wurde musste das Revisionsgericht den gesamten Prozess jedoch ohnehin erneut prüfen. Ob es etwaige Verfahrensfehler gab, ob die Handlungen richtig bewertet wurden und ob die Strafen der Strafzumessung entsprechend festgelegt worden sind. Es musste geprüft werden ob das Urteil der 1. Instanz unter geeigneten Bedingungen erfolgte und ob es geeignet ist geprüft zu werden.
Majas Verteidigung plädierte auf Freispruch mit der Begründung, das die Bedingungen unter denen Maja festgehalten wird nicht rechtmäßig sind, Verhandlungen die während des Hungerstreiks durchgeführt wurden und die Akten nicht ausreichend übersetzt wurden. Weitere Punkte waren die fragliche Verwendung der Zeugenaussagen von Domhöver, auf denen die Konstruktion der kriminellen Vereinigung basiert.
Vom Revisionsgericht wird das als nicht ausreichend begründet befunden um einen Freispruch zu erwirken.
Gabris Verteidigung hatte die Berufung unter anderem damit begründet, dass Gabri die Teilnahme am Prozess aus der Ferne z.B. durch fristgerechte Einladung oder Zuschaltung per Video nicht gewährleistet wurde.
Der Richter befindet das Verfahren gegen Gabri jedoch für rechtmäßig.
Von Majas Verteidigung wurde beanstandet, dass Maja trotz Hungerstreik zu Verhandlungen vorgeführt wurde und plädierte u.a. deswegen auf Freispruch.
Der Richter sagte dazu, dass jeder das Recht auf eine wirksame Verteidigung habe. Dass Maja einen Hungerstreik gemacht hat, sei zwar Majas gutes Recht, aber in diese Situation der eingeschränkten Verteidigungsfähigkeit hat sich Maja selber gebracht. Er vergleicht es damit, dass wenn sich jemand berauscht und dann trotzdem an einer Verhandlung teilnimmt, die Person das selbst zu verantworten habe und damit eine bestimmte Art der Verteidigung wählt. Das Gericht in 1. Instanz habe somit nicht gegen Regeln verstoßen, im Gegenteil, sie hätten die Situation gut betreut, es waren Rettungssanitäter*innen anwesend und die Verhandlungen wurden teilweise abgebrochen.
Zu dem Punkt der fraglichen Beweisführung erklärt der Richter, dass die Beweisführung komplett rechtmäßig abgelaufen ist. Es wurden Zeug*innen geladen, Videos geschaut, das einbringen von Anträgen ermöglicht und Gutachter bestellt. Es gab internationale Rechtshilfegesuche die darauf ausgelegt waren Akten von Verfahren gegen Tobi und Johann einzuholen. Also von Ermittlungen, die noch vor ungarischen Ermittlungen entstanden sind. Diese Unterlagen wurden rechtmäßig eingeholt und konnten als Urkunden verwendet werden.
Das die deutschen Behörden keine Ermittlung gegen Gabri hätten führen dürfen, sie dies aber trotzdem gemacht haben und diese Akten dann auch in Ungarn verwendet wurden, wird damit begründet, dass neben Gabri auch noch andere Personen an dem Angriff beteiligt waren gegen die Ermittelt wurde und somit sei es zulässig.
Anna, Gabri und Maja waren sich laut Richter dessen bewusst was sie tun, auf den Kameraaufnahmen sei ersichtlich, wie sie sich bewegen und laufen.
Nun geht es um ein Video, in dem zu sehen sein soll, wie Maja der Gruppe hinterherläuft und nicht an dem Angriff beteiligt ist. Es wird somit der Verteidigung recht gegeben. Es sei aber in dem Video auch zu sehen wie Maja einer Person hinterherläuft und in deren Richtung tritt und stößt, sie jedoch nicht erreicht. So hätten Körperverletzungen entstehen können, aber juristisch ist hier keine Körperverletzung passiert.
In Bezug auf Gabri sei die Mittäterschaft bei dem Angriff auf Robert Fischer aufgrund der Videos eindeutig festzustellen. Bei Sabrina Brinkmann ist das etwas komplizierter, sie wird nicht von allen Personen auf dem Video angegriffen, somit kann nicht festgestellt werden ob Gabri konkret daran beteiligt war. Eine Mittäterschaft könne aber festgestellt werden.
Bei dem Angriff auf Dudog und Fabian gäbe es täuschende Ähnlichkeit zu dem Angriff auf Fischer und Brinkmann. Dudog soll von allen, außer einer weiblichen „leitenden“ Person, angegriffen worden sein. Deshalb kann man sagen, dass Maja an der Angriff auf Dudog beteiligt gewesen wäre. Bei Fabian kann man es allerdings nicht mit Sicherheit sagen ob Maja beteiligt war, da nicht alle am Angriff beteiligt waren. Eine Mittäterschaft wird Maja aber beigemessen.
Zur vermeintlichen Existenz der kriminellen Organisation hatte die Verteidigung bemängelt das sie ausschließlich auf Aussagen von Domhöver, die noch 1-2 Jahre vor Einleitung des Strafverfahrens in Ungarn getätigt wurden, basiert.
Der Richter erklärt dazu: Domhöver beschreibt wie die Vereinigung organisiert war und das es Absprachen gab. Domhöver beschreibt leitende Personen, die so auch in Budapest zu sehen waren. Das bescheinigt eindeutig das verfolgte Ziel. Bei den Teilnehmern einer kriminellen Vereinigung ist betonend anzuführen, dass sich einer KV anzuschließen und auch nur eine Handlung in diesem Rahmen durchzuführen, eine Mitgliedschaft bedeutet.
Dass die Taten in einer kriminellen Vereinigung begangen wurden wird bei Gabri und Maja als erwiesen angesehen. Bei Anna nicht, ihr wird aber eine Beihilfe zugemessen.
Dann geht es um die eventuell lebensgefährlichen Verletzungen. Laut Richter sind Fragen offen inwiefern es absehbar war, dass eine Lebensgefahr entsteht, wie die Werkzeuge ausgesucht und eingesetzt wurden.
Die Täter hätten sich laut Domhövers Drehbuch darauf vorbereitet möglichst schwere aber keine Lebensgefährliche Verletzungen zu verursachen. Jedoch ist die Krafteinwirkung nicht Unbedingt übereinstimmend mit der Kraftausübung. Ein Schlag kann z.B. Durch eine Mütze oder geflochtene Haare gedämpft werden. Also lässt sich die eventuelle Absicht lebensgefährliche Verletzungen hervorzurufen nicht aus dem Gutachten der Verletzungen ableiten.
Es wurde vor allem gegen den Kopf mit Werkzeugen von hinten vorgegangen, deshalb könne man bei einem Angriff den Versuch einer lebensgefährlichen Verletzung erkennen.
Es wird weiter über die Verletzungen referiert, das Revisionsgericht stimmt aber mit allen Punkten aus der 1. Instanz überein.
Der Richter erklärt; dass die Straftaten teilweise nicht komplett wie geplant durchgeführt wurden wirkt sich eher mildernd aus.
Das die Taten Passanten oder als rechtsextrem vermutete Personen betreffen, dass die Beschuldigten aus mehreren Ländern anreisen, Sachen buchen und den Ablauf der Tat vorher planen, sozusagen plenieren, und dann die Taten auf offener Straße bei Tage begehen wirkt sich verschärfend aus.
Außerdem ist keine Reue zu sehen. Die Beschönigung der eigenen Ideologie wäre im Laufe des Verfahrens sogar mehrmals anhand von Majas Reden zu sehen gewesen. Deswegen muss die Strafe mit besonderer härte durchgeführt werden. Es ist egal ob es Rechts,-oder Linksextremisten sind, aber politisch andersdenkende dürfe man nicht angreifen.
Für weitere Strafmilderung gab es keinen Anlass.
Dann wird erneut das Urteil verkündet. Eine bedingte Entlassung von Maja wird ausgeschlossen.
Damit ist um 11.30 Uhr nach guten 3 Stunden die Urteilsverkündung beendet, es folgt eine kurze nicht-öffentliche Sitzung in der Maja beantragen kann die Strafe in einem anderen EU Mitgliedsstaat abzusitzen.
Der Solibus trifft Aufgrund einer weiteren Polizeikontrolle und Schikanen ca. 6km vor Budapest erst ein, kurz bevor Majas in einem Gefangenentransporter weg gefahren wird. Mit vielen Transparenten und lauten Rufen können wir Maja noch gemeinsam kraftvoll verabschieden.
Im Rahmen der Solidaritätskundgebung kommt es dann noch zu einer Festnahme durch ungarische Bullen. Eine Person soll sich vermummt haben. Nach mehr als 5 Stunden Gewahrsam wird die Person am Abend wieder frei gelassen.
