Sieben Jahre Knast für Maja

Heute, am 30. September 2026, wurde Maja in Budapest in der zweiten Instanz rechtskräftig zu 7 Jahren Haft verurteilt. Das Berufungsgericht hat damit das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts von 8 Jahren Haft unter verschärften Bedingungen zwar leicht abgemildert, den Schauprozess der ersten Instanz aber grundsätzlich legitimiert.

Das Berufungsgericht hat heute nicht nur über den weiteren Lebensweg und die Freiheit von Maja entschieden, sondern auch von Majas Mitangeklagten Anna und Gabriele. Sie beiden haben unveränderte bzw. ebenfalls leicht abgemildert Strafen von 6 Jahren Haft bzw. 2 Jahre Haft ausgesetzt auf Bewährung erhalten. Wir denken heute voller Solidarität und Freundschaft auch an Anna und Gabriele.

Als Solidaritätskomitee für Maja, als die Familie und die Freund:innen von Maja fordern wir die sofortige Freilassung von Maja. Denn mit zwei Jahren und neun Monaten Untersuchungshaft, davon ein Jahr unter strengster Isolation, mit der verfassungswidrigen Auslieferung, mit dem politischen Schauprozess vor dem erstinstanzlichen Gericht ist Maja bereits mit voller Härte abgestraft worden – und das bei einer durchaus dürftigen Beweislage.

Wenn Maja nicht entlassen wird, stellt sich die Frage nach der Rücküberstellung nach Deutschland. Es gibt trotz der Zusicherungen Ungarns im Auslieferungsverfahren 2024 keine Garantie dafür, dass Maja zeitnah nach Deutschland zurückgebracht wird. Im Gegenteil, wir haben zuletzt, u.a. aus Äußerungen der deutschen Botschaft, den Eindruck erhalten, dass das Rücküberstellungsverfahren eine lange Zeit in Anspruch nehmen könnte. Es wird sich im Oktober abzeichnen, ob wir mit vereinten Kräften für die Rücküberstellung von Maja kämpfen müssen.

Dieses rechtskräftige Urteil steht nicht für sich. Schon das Budapester Gericht im Verfahren gegen Tobias, das OLG Dresden im Verfahren gegen Lina und ihre drei Mitangeklagten und das OLG München im Verfahren gegen Hanna trafen ähnliche Entscheidungen. Sie verurteilten Antifaschist:innen, denen Angriffe auf Neonazis vorgeworfen werden, nicht nur wegen der Körperverletzungsdelikte, sondern auch aufgrund der Mitgliedschaft in einer angeblichen kriminellen Vereinigung. Eine solche Entscheidungen ist auch in den laufenden Großverfahren gegen Antifaschist:innen vor den OLG Düsseldorf und Dresden zu erwarten. Die Verfolgung unserer Bewegung als kriminelle Organisation nach § 129 des deutschen Strafgesetzbuches macht es dem Staat möglich, uns massiv zu überwachen und ein höheres Strafmaß zu verhängen.

Dieser repressive Umgang des Staates trifft auch andere Bewegungen. Den Ulm 5, die ein Gebäude des Rüstungsunternehmens Elbit sabotiert haben, wird aktuell vorm OLG Stuttgart-Stammheim der Prozess gemacht. Gegen die ehemalige Letzte Generation laufen vier Ermittlungsverfahren. Auch in diesen Fällen behaupten die Staatsanwaltschaften, die sozialen Bewegungen seien kriminelle Organisationen.

Heute erwarten wir auch die Entscheidung des Pariser Gerichts im Auslieferungsverfahren von Gino. Gino war aus Finnland nach Frankreich geflüchtet, um der beschlossenen Auslieferung nach Ungarn zu entgehen. Nun fordert Deutschland, dass Gino nach Deutschland ausgeliefert wird, um ihm hier den Prozess zu machen. Gino ist nicht der einzige Antifaschist, der in Paris im Exil lebt. Auch gegen Zaid aus Nürnberg läuft vorm Pariser Gericht ein Auslieferungsverfahren. Er soll nach Ungarn ausgeliefert werden. Wir sagen ganz klar: Es darf keine weiteren Auslieferungen von Antifaschist:innen geben! Diese Hetzjagd muss ein Ende haben.

Unser ganzer Dank gilt der Solidaritätsbewegung für die unglaublichen Bemühungen der letzten fast drei Jahre. Zum heutigen Verhandlungstermin in Budapest machten sich gestern Abend fast 50 Unterstützer*innen aus Deutschland mit dem Solibus auf. Sie wurden an der deutsch-tschechischen Grenze von der deutschen Bundespolizei gezielt über Stunden festgehalten und mit Kontrollen schikaniert. Drei Personen durften nicht ausreisen, da sie angeblich das Ansehen Deutschlands im Ausland gefährden könnten. Die Bundespolizei ließ der ungarischen Polizei anschließend eine Liste aller 40 Personen im Bus zukommen, welche den Bus dann kurz vor Budapest erneut stoppte. Alle Unterstützer*innen wurden durchsucht, abgetastet und gefilmt. Über solche repressiven Maßnahmen arbeiten die Staaten gemeinsam daran, unsere grenzüberschreitende Solidarität zu verhindern.

Wir bereiten uns jetzt darauf vor, Maja weiter im Knast zu unterstützen und für die Freilassung und Rückkehr von Maja nach Deutschland zu kämpfen. Wir freuen uns über alle Menschen, die dabei an unserer Seite sind.

Solidaritätskomitee für Maja, 30. September 2026