Wir spiegeln den Artikel vom 09.06.2026 im nd – Neues Deutschland: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1200253.antifaschismus-antifa-ost-angeklagter-schildert-entwuerdigende-haft-in-ungarn.html
Betroffener berichtet von Willkür, Gewalt und fehlender Hygiene. Ende Juni soll Lina E. im Dresdner Prozess als Zeugin vernommen werden.
Der Satz wurde mit Stolz geäußert: »Das ist nicht die EU, das ist Ungarn.« Der deutsche Antifaschist Tobias E. bekam ihn immer wieder von Justizbeamten zu hören, während er in verschiedenen Gefängnissen des Landes insgesamt 22 Monate in Haft verbrachte. Die Wachleute wollten damit zum Ausdruck bringen: An menschenrechtliche Standards, wie sie in Europa eigentlich gelten, fühlt man sich in Ungarn nicht gebunden. Vielmehr, sagte E., sei es das Ziel des dortigen Strafvollzugs, die »Idee der Menschenwürde gezielt zu verletzen«.
E. steht derzeit als einer von sieben Angeklagten in Dresden vor Gericht: im zweiten sogenannten Antifa-Ost-Verfahren, in denen sich Antifaschisten wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie für gewalttätige Angriffe auf tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten verantworten müssen. Im Mai 2023 waren in einem ersten Prozess Lina E. und drei Mitangeklagte vom Oberlandesgericht (OLG) Dresden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden.
Zu diesem Zeitpunkt saß E. seit knapp einem Vierteljahr in einem ungarischen Gefängnis, nachdem er sich im Umfeld des rechten Szenetreffs »Tag der Ehre« in Budapest Ende Januar 2023 an Übergriffen auf Neonazis beteiligt hatte. Ein Jahr später wurde der geständige Deutsche dafür von einem ungarischen Gericht verurteilt. Im Dezember 2024 wurde er entlassen und sitzt seither in deutschen Justizvollzugsanstalten.
Am 49. Prozesstag des seit November 2025 laufenden und noch bis 2027 terminierten aktuellen Dresdner Verfahrens schilderte er in einer persönlichen Erklärung seine Erlebnisse in den ungarischen Gefängnissen. Diese könnten sich später bei einer Verurteilung durch das OLG auf das Strafmaß auswirken. Er berichtete von entwürdigen hygienischen Zuständen sowie einem System von Willkür und permanenter Gewalt, in dem er »vollkommene Schutzlosigkeit und Ohnmachtsgefühle« empfunden habe. Der mehrstündige Vortrag sorgte im Saal nicht nur bei vielen der rund 50 eigens angereisten Unterstützer für Fassungslosigkeit und Bestürzung.
»Den Himmel habe ich 16 Monate nicht gesehen.« Tobias E.
Angeklagter Antifaschist
E. verbrachte den Großteil seiner Haftzeit in einem Untersuchungsgefängnis, in dem für jeden einzelnen Häftling in den mit drei Gefangenen belegten Zellen rechnerisch nur je gut drei Quadratmeter zur Verfügung gestanden hätten. Im Sommer habe man unter »unerträglicher Hitze« gelitten, in der lange Hosen und langärmlige Oberbekleidung getragen werden mussten, im Winter sei es kalt und feucht gewesen: »Wir saßen mit Jacke und Mütze in den Zellen.« In völlig verschmutzten Sanitärräumen durfte bestenfalls einmal wöchentlich für fünf Minuten geduscht werden. Im Gegenzug wurde an solchen Tagen die Stromversorgung in der Zelle gekappt, wodurch weder Wasserkocher noch Fernseher zu betreiben waren. Ungeziefer wie Bettwanzen gehörten zum Alltag.
Die Häftlinge mussten die Tage bis auf eine Stunde Freigang tatenlos in den Zellen verbringen. Er fand auf einem überdachten Areal auf dem Dach des Haftgebäudes statt. »Den Himmel habe ich 16 Monate nicht gesehen«, sagte E. Eine Tagesstruktur gab es nicht; zudem mussten die Gefangenen jederzeit mit Kontrollen rechnen. E. sprach von einem »quälenden Hangeln von Tag zu Tag« und einer psychisch extrem belastenden Situation: »Es ist aus deutscher Perspektive schwer vorstellbar, wie sehr einen das verrückt macht.«
Kontakt zur Außenwelt habe er »über lange Zeiträume« nicht gehabt. Telefonate mit den Eltern wurden nach Gutdünken gewährt, vertrauliche Gespräche mit seinem Verteidiger seien in den hellhörigen und mit Glaswänden abgeteilten Besuchszellen nicht möglich gewesen.
Das Wachpersonal in den ungarischen Gefängnissen erlebte E. als »in erschreckendem Maße« rassistisch und ausländerfeindlich. Gewalt durch Wärter sei »allgegenwärtig« gewesen; teils hätten diese zudem andere Insassen zu Übergriffen angestachelt. Jede Situation habe das Potenzial zur Eskalation gehabt. Teil des »entwürdigenden« Kontrollregimes seien auch umfassende Körperkontrollen gewesen.
Während seiner Haftzeit seien mindestens drei Mitgefangene zu Tode gekommen, darunter einer infolge körperlicher Misshandlung. Die medizinische Betreuung sei äußerst mangelhaft gewesen. Er selbst habe keine Schmerzmittel gegen seine Migräne erhalten, wodurch diese chronisch geworden sei.
Dass er nicht selbst Opfer von körperlicher Gewalt geworden sei, schreibt E. nur glücklichen Umständen und äußerster Vorsicht zu, die freilich sein Verhalten nachteilig geprägt habe. Seelisch habe er ohnehin stark gelitten. Er merkte an, dass nicht umsonst »auch die Androhung von Folter als Folter gilt«. Sein Fazit lautete, dass er »die Haft nicht einfach überstanden, sondern überlebt« habe.
Der Prozess wurde danach mit der Vernehmung von Ermittlungsbeamten fortgesetzt. Für den 30. Juni ist eine mit besonderer Spannung erwartete Zeugenvernehmung vorgesehen. Geladen ist dann Lina E., die im ersten Verfahren Hauptangeklagte war. Die mittlerweile 31-Jährige, die seit November 2020 in Untersuchungshaft gesessen hatte und am Ende ihres fast 100 Prozesstage dauernden Verfahrens zu fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden war, wurde im Mai aus der Haft entlassen; ihre Reststrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Sie soll laut einem Bericht der »Sächsischen Zeitung« vom OLG zu den Taten gehört werden, für die sie 2023 verurteilt wurde und bei denen sie deshalb kein Zeugnisverweigerungsrecht mehr hat. Es ist eine für sie äußerst heikle Situation. Im März war mit Jannis R. einer ihrer damaligen Mitangeklagten als Zeuge gehört worden. Er hatte zu dem Zeitpunkt in Berlin im offenen Vollzug gesessen. In Dresden verweigerte er die Aussage. Das Gericht verhängte daraufhin Beugehaft gegen ihn und ließ ihn in Handschellen aus dem Saal führen.
