2026.04.20 / 38. Prozesstag / Antifa-Ost-Komplex

Wir spiegeln an dieser Stelle den Prozessbericht von Thomas. Ihr findet ihn unter https://de.indymedia.org/node/730233.

„Macht alles keinen Sinn!“- Kronzeuge im Antifa-Prozess wird weiter befragt!

Am mittlerweile 38. Prozesstag vor dem Oberlandesgericht Dresden, wurde heute der Kronzeuge der Anklage, Johannes Domhöver, weiter befragt, nachdem er schon an Prozesstagen zuvor zahlreiche Fragen zu beantworten hatte.

Das Mammutverfahren

Seit dem 25.11.2025 stehen in Dresden sieben Antifaschist:innen vor Gericht, weil ihnen der Generalbundesanwalt vorwirft, „als Mitglieder oder Unterstützer – (..) einer spätestens Ende 2017/Anfang 2018 in und um Leipzig gegründeten Vereinigung, deren Mitglieder eine militante linksextremistische Ideologie teilten“, Neonazis körperlich angegriffen zu haben. Kennzeichend für diese „Vereinigung“ und deren Mitglieder:innen sei aus der Sicht der Bundesanwaltschaft „die Ablehnung des bestehenden demokratischen Rechtsstaates, des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung sowie des staatlichen Gewaltmonopols ein. (…) Die Aktionen wurden in der Regel intensiv vorbereitet. Sie schlossen etwa im Vorfeld die Ausspähung der Lebensgewohnheiten der ausgewählten Tatopfer ein.“

Der Kronzeuge: Johannes Domhöver

Domhöver war schon im ersten Antifa-Ost-Verfahren, das 2023 mit langjährigen Haftstrafen für verschiedene Antifaschist:innen endete, der Kronzeuge der Anklage. Nachdem im Rahmen eines Outcalls im Oktober 2021 informiert wurde, dass Domöver „sowohl sexualisiert als auch psychisch und körperlich gewalttätig“ gewesen sei, ging dieser alsbald eine Kooperation mit den deutschen Sicherheitsbehörden ein und erklärte sich bereit, gegen seine ehemaligen Freund:innen und Genoss:innen aussagen zu wollen.

Zwei Nazis stehen vor dem OLG-Gebäude

Am Tag als Domhöver nun im zweiten „Antifa-Ost-Verfahren“ weiter vernommen werden sollte, stehen zwei Nazis vor dem Gerichtsgebäude und halten ein Plakat mit „Antifa nach Guantanamo“ vor der Brust. Sie hatten die Kundgebung brav angemeldet. Nach ihrer „Kundgebung“, zu der sie selbst nicht mehr als zwei Personen erwartet hatten, saßen sie einige Stunden mit im Gerichtssaal, in Gesellschaft mit dem Neonazi Robin Schmiemann, einem Combat-18-Aktivisten und Brieffreund von Beate Zschäpe, der gemeinsam mit der Szeneanwältin Nicole Schneiders, im PKW zur Prozessbeobachtung anreiste.

Die Vernehmung am 20. April

Begleitet von einem Rechtsanwalt als Zeugenbeistand, wiederholt Domhöver in vielem, nahezu wortgleich, was er schon im ersten Antifa-Ost-Verfahren ausgesagt hatte, weshalb sich der Neuigkeitswert in sehr engen Grenzen hielt. Immer wieder nannte er, auch ohne danach gefragt worden zu sein, zahlreiche Namen ehemaliger Freund:innen und Genoss:innen,m die er beschuldigte, an Sporttrainings, zur Vorbereitung von Angriffen auf Neonazis, beteiligt gewesen zu sein. Auf einer Luftaufnahme von Google-Maps markierte er ein Gebäude in Leipzig, in welchem angeblich solche Trainings stattgefunden haben sollen.

Mal fällt er dem Richter ins Wort, aber die meiste Zeit wirkt er eher devot und überbemüht, alle Fragen zur Zufriedenheit des Gerichts zu beantworten- sein Aussageverhalten dürfte vermutlich auch davon motiviert werden, dass er nur so seinen Schutzstatus als angeblich gefährdete Person behält. Fünf maskierte und bewaffnete Polizeibeamte geben ihm Geleitschutz, setzen sich in seiner Nähe, zwischen ihn und die angeklagten Antifaschist:innen.

Zu seiner politischen Sozialisation befragt, fällt ihm ein, dass vieles damals „wirr“ gewesen sei, von Event- und Erlebniskultur geprägt. Ja, er habe sich für die NS-Zeit interessiert, aber „ist ja auch völlig geisteskrank“, dass er damals dann anfing Straftaten zu begehen. Sein undefinierter Hass auf Autoritäten und der Glaube, das Recht zu haben, Gewalt auszuüben. Heute käme er nichtmal auf die Idee gegen die Sicherheitskonferenz der NATO zu demonstrieren, damals aber, da hätte für ihn alles miteinander zusammengehangen.

Auf die Frage welche finanziellen Leistungen er im Rahmen des Zeuenschutzprogrammes erhalte, gab Domhöver an, man ersetze ihm den durch den Verlust der Arbeitsstelle in Polen entgehenden Lohn, von 1.500 €/Monat.

Heute waren rund 30 Menschen im Zuschauer:innenbereich, mehr als an vielen Tagen sonst. Die angeklagten Antifaschist:innen werden mit Applaus begrüßt, wenn sie in den Gerichtssaal geführt werden. Einige der Aussagen wurden mit leisem Lachen oder wütenden Bemerkungen kommentiert.

Der Ton wird rauher

Immer wieder kommt es zu kleinen Scharmützeln, zwischen Verteidiger:innen und dem Senatsvorsitzenden Kubista, beispielsweise, als diese dessen sehr suggestive Fragetechnik beanstanden, denn immer wieder gibt Kubista die gewünschten Antworten vor. Einmal fährt er einer der Verteidigerinnen ganz unverblümt über den Mund, sagt, er habe ihr nicht das Recht gegeben, hier „dazwischen zu quatschen“, jetzt rede er. Prozessbeobachter:innen erzählen in einer der Sitzungspausen, dass er besonders den Rechtsanwältinnen gegenüber so arrogant auftrete.

Intermezzo: ein Antrag zu einem Polizeizeugen

Nach einer Sitzungspause stellt eine der Anwältinnen zu einem noch zu vernehmenden Polizeizeugen (PKZ 50) den Antrag, dass der Vorsitzende auf eine Vernehmung von „PKZ 50“ nur nach offengelegter Identität und ohne Maskierung hinwirken möge, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Justizministerin. Der Ermittlungsbeamte des „MEK Staatsschutz LKA Sachsen“ soll nach bisheriger Planung vollständig anonym und mit Tarnung seines Aussehens an einem der noch zahlreichen und bis 2027 terminierten Verhandlungstage vernommen werden. Die Anwältin verweist in ihrem Antrag unter anderem auf den Skandal um das MEK (Mobiles Einsatzkommando) Dresden, als sich 2021 herausstellte, dass Munition verschwunden war und auch Bezüge zu der Gruppe von Rechtsextremen, die als „Nordkreuz“ bekannt wurde, bestanden.

Hier bedürfe es also ganz besonders gründlicher Prüfung der Glaubhaftigkeit der Aussagen des Polizeizeugen, das gehe nicht, wenn er vollständig anonym auftrete.

Bundesanwältin Alexandra Geilhorn tritt dem Antrag vehement entgegen und verwahrte sich gegen die angeblich haltlosen Unterstellungen, der Polizeizeuge könnte unglaubwürdig sein.

Der Tag neigt sich seinem Ende zu – Wünsche Dir ein möglichst schlechtes Leben!

Nach der Verlesung des Antrages wird der Kronzeuge Domhöver noch rund eine halbe Stunde befragt, und berichtet wieder, mit wem er trainiert habe und andere Details, die er schon früher mehrfach ausgesagt hatte. Immer wieder das gleich Spiel: Vorhalt aus den Akten, und dann der Kronzeuge: wenn ich das damals so gesagt habe, dann ist das so gewesen.

Um kurz vor 16 Uhr darf Domhöver, mit seiner Entourage, gehen- nächstes Wiedersehen mit ihm im Mai. Eine Zuschauerin ruft ihm noch laut hinterher: „Domhöver, ich wünsch Dir ein möglichst schlechtes Leben!“ bevor alle den Saal verlassen.

ergänzender Prozessbericht

Vonadmina 22/04/2026

Thomas hat sich dankenswerterweise schon die Mühe gemacht und einen Bericht vom 38. Prozesstag auf Indymedia veröffentlicht (https://de.indymedia.org/node/730233). Wir finden den super und haben ihn bei uns gespiegelt (https://www.antifaostkomplex.org/2026-04-20-prozesstag-38-antifa-ost-komplex-gespiegelter-prozessbericht/). Wir wollen ihn an dieser Stelle um ein paar Aspekte ergänzen.

Da der Vorsitzende Kubista am 33. Prozesstag entschieden hatte, dass die Befragung von Vergewaltiger und Verräter Johannes Domhöver (J.D.) in folgender Reihenfolge stattzufinden habe:

1. En Bloc Befragung durch den Vorsitzende
2. Befragung durch den Rest des Strafsenats
3. Befragung durch die GBA
4. Befragung durch die Nebenklage
5. Befragung durch die Verteidigung

Befragte dieser J.D. bis in den dritten Tag seiner Vernehmung am 20.04.2026 (38. Prozesstag) vor dem sächsischen OLG in Dresden. Nachdem er seine letzte Frage gestellt hatte und J.D. einmal mehr angebliche Jabber-Accountnamen von einigen Angeklagten sowie einer weiteren Person aufgezählt hatte, ging das Fragerecht an Richter Sven Andreae über.

Befragung durch Richter Sven Andreae

Andreae kündigte an, noch einmal ganz an den Anfang zurückgehen zu wollen. Er befragte J.D. vor allem nochmal zu dessen vermeintlichen politischen Werdegang sowie dessen Verständnis antifaschistischer Politik – zu der Zeit, als er noch aktiv gewesen sei. Militanter Antifaschismus war für Andreae insofern interessant, als dass er u.a. wissen wollte, wann J.D. das erste Mal mit den angeklagten Antifaschist*innen unterwegs gewesen sei und wann er das erste mal an einer sog. „Ausfahrt“ (nach J.D. und Bullendefinition: Fahrten vornehmlich zu Bahnhöfen, um nach Events der extremen Rechten ggf. Teilnehmer*innen anzugreifen) dabei gewesen sei. Zwar erzählte er nichts Neues, behauptete aber schon weit vor dem angenommenen „Gründungszeitraum“ der verfolgten „Kriminellen Vereinigung“ auf diese Art und mit einzelnen Angeklagten aktiv gewesen zu sein.

Die Verteidigung intervenierte, als Andreae anfing J.D. in Hinblick auf die Möglichkeit des Jugendstrafrechts für zwei der angeklagten Antifaschist*innen zu befragen. Er wollte wissen, wie J.D. die Angeklagten wahrgenommen habe, als er diese kennengelernt habe. Denn J.D. könne keineswegs als Sachverständiger o.ä. in dieser Frage angesehen werden. Ausführungen zu dieser Frage durch J.D. seien aufgrund der möglichen Tragweite nicht angebracht. Das Gericht bzw. der Vorsitzende Kubista wischte – wie immer – die Intervention der Verteidigung beiseite – aber nicht ohne diese anzupampen: Er habe der Verteidigerin nicht das Recht eingeräumt „dazwischen zu quatschen“ (siehe auch Bericht von Thomas). Er führte kurzerhand die Befragung fort und übergab dann wieder an Andreae.

Befragung durch Richter Frey

Auf Andreae folgte Richter Frey, der mit einigen wenigen Nachfragen weitermachte. Er fragte vor allem zu angeblichen Trainings und zu der Zeit um den Outcall gegen J.D. Als aber auch er nochmal auf ein angebliches Gespräch im Nachgang des Angriffs auf die Nazikneipe Bullseye in Eisenach zu sprechen kam, intervenierte die Verteidigung erneut. Er stelle Wiederholungsfragen und versuche J.D., trotz dessen vorheriger Aussage, er könne nicht mehr daran erinnern warum man sich getroffen habe und was neben Eisenach 1 noch Thema gewesen sei, zu weiteren spekulativen Antworten zu bewegen. Auch auf diese Intervention wurde durch den Senat mit einem Wechsel in der Rolle der befragenden Person reagiert. So übernahm kurzzeitig Richterin Sandra David die Befragung.

Der Prozesstag endete kurz nach 16 Uhr.