Wir spiegeln an dieser Stelle den Prozessbericht von Thomas. Ihr findet ihn unter https://de.indymedia.org/node/730459.
Da sitzt er, Joachim Kubista, im bayrischen Augsburg geboren, knapp 62 Jahre alt und erst seit einem halben Jahr Vorsitzender des Staatsschutzsenats am OLG Dresden- und dann gleich mit dem Großverfahren „Antifa-Ost-2“ betraut. Am 37. Verhandlungstag zeigte er sich erneut von seiner selbstgefälligen Seite.
Ein Tag mit vielen Pausen
Am 21. April 2026 begann die mündliche Verhandlung fast schon pünktlich, als die Richter:innen des Oberlandesgerichts (OLG) gegen 09:34 Uhr, mit nur vier Minuten „Verspätung“ den Saal betraten. Wie jeden der 38 Prozesstage zuvor, waren die in Haft befindlichen Angeklagten mit viel Blaulicht aus ihren jeweiligen Haftanstalten nach Dresden gefahren worden.
Heute saßen nur sechs Menschen im Publikum, darunter ein Journalist und erneut der Neonazi Robin Schmiemann, der in Begleitung von Neonazi-Verteidigerin Nicole Schneiders anreiste, die ein angebliches Tatopfer als Nebenklägerin im Antifa-Ost-Verfahren vertritt. Beide sind, auch außerhalb von Gerichtsverhandlungen, immer wieder als Duo unterwegs.
Das Befangenheitsgesuch
Der Prozesstag begann mit einem Befangenheitsantrag gegen eine der Richterinnen, denn es gebe Zweifel anderen Unvoreingenommenheit. Am Vortag habe, die Richterin Sandra David in einer Vernehmung des Kronzeugen Domhöver das Wörtchen „wieder“ verwendet. Domhöver sagt von sich selbst, dass er als Teil der als „Antifa-Ost“ bezeichneten Gruppierung, Neonazis ausgespäht und angegriffen habe. In diesem Zusammenhang fragte ihn die Richterin, ob es seinerzeit Überlegungen gegeben habe, den angeklagten J. „wieder“ zu einer Aktion gegen Neonazis mitzunehmen.
Durch das „wieder“ entstehe für seinen Mandanten der Eindruck, so der Anwalt, die Richterin habe sich schon unumstößlich festgelegt, denn dieses Wörtchen bringe zum Ausdruck, dass sie der Ansicht ist, Herr J. habe zuvor schon an einer Aktion teilgenommen.
Die Bearbeitung des Befangenheitsantrages wird zurückgestellt.
Ablehnung von Anträgen
Bevor dann um 09:47 Uhr die erste von diversen Pausen angeordnet wurde, werden einige Anträge abgelehnt. In einem Fall ging es um PKZ-50, so tritt ein Polizeibeamter des „MEK Staatsschutz“ des LKA Sachsen auf, also von einem Mobilen Einsatzkommando des Landeskriminalamtes, welches u.a. Observationen durchführt. Die Verteidiger:innen hatten gefordert, dass er unter Klarnamen und ohne Maskerade erscheine, nur so könne seine Glaubhaftigkeit auch entsprechend geprüft werden. Dies lehnt der Vorsitzende Kubista ab, denn es bestünde konkrete Gefahr für Leib und Leben! Auf indymedia sei am 24.02.2026 ein Text erschienen, unter dem Namen „Antifa United“, in welches es heiße, auch „Bullen haben Namen und Adressen“ oder dürfe „sich sicher fühlen“. Eine der Verteidigerinnen beanstandet dies und möchte einen Gerichtsbeschluss, also wird erstmals unterbrochen.
Antrag auf Freilassung von Nanuk
Nach dreißig Minuten geht es weiter und eine Anwältin von Nanuk beantragt, ihren Mandanten aus der Untersuchungshaft zu entlassen, da die Vernehmung des Kronzeugen Domhöver an nunmehr schon drei Verhandlungstagen nichts für ihren Mandanten rechtlich relevantes ergeben habe. Der Haftbefehl stütze sich ausschließlich auf frühere Aussagen des Kronzeugen, diese seien aber ungeeignet einen Tatverdacht zu stützen. Selbst wenn in einem Fall ein etwaiger Vorwurf, er habe an einem Sporttraining teilgenommen und dadurch die Gruppierung unterstützt, rechtfertige dies nach nunmehr über 1 ½ Jahren Untersuchungshaft keine Fluchtgefahr.
Der erste Polizeizeuge
Es ist schon kurz vor elf Uhr, als ein 37-jähriger Polizist befragt wird. Er war im 08. Juni 2020 eingesetzt, um den angeblich gefährdeten, damals noch angehenden Juristen Brian Engelmann nach einer Prüfung nach Hause zu eskortieren. Engelmann ist ein berüchtigter Neonazi, der in Sachsen mit obergerichtlicher Billigung ,sein Referendariat als Jurist beenden durfte, obwohl er zu einer Bewährungsstrafe wegen der Beteiligung an den schweren Neonazi-Krawallen 2016 in Leipzig verurteilt worden war.
Die knapp einstündige Vernehmung trägt wenig relevantes bei. Im Grunde will der Polizist nicht wirklich gewusst haben, worum es geht, sondern nur, dass es eine Schutzperson gebe, die man nach Hause eskortieren solle, das hatten er und sein Kollege getan, besondere Vorkommnisse habe es keine gegeben. Man sei dem Auto des Engelmann bis zu dessen Zuhause nachgefahren, denn dieser habe mit Bekannten die 20 Minuten bis dorthin mit diesen zurücklegen wollen.
Die zweite Polizeizeugin und Mittagspause
Um 11:33 Uhr folgt zehnminütiger Kurzauftritt einer uniformierte Polizistin, welche ebenfalls an jenem Sommertag im Juni 2020 im Einsatz war. Ihr Job sei es gewesen „Präsenz“ zu zeigen, also mit einem erkennbaren Polizeiauto. Mehr Hintergrundwissen habe sie nicht gehabt. Womöglich sei dann noch vor dem Wohnhaus von Engelmann eine Unfallaufnahme fingiert worden, in der Absicht, dort durch Anwesenheit eines Polizeiautos Präsenz zu zeigen. Hier sei sie sich jedoch nicht gewiss, ob das an diesem Tag gewesen sei.
Bevor es dann in eine einstündige Mittagspause geht, gibt einer der Verteidiger ein Statement zu den Fingerknöcheln des Neonazis Pierre Beuthe ab, der am 01.04.2026 vor dem Gericht aussagte und Runen auf den Knöcheln trägt die strafbaren Inhalts sind.
Dritter Polizeizeuge des Tages
Es ist kurz nach 13 Uhr, als ein Polizeihauptmeister als Zeuge vernommen wird. Er ist der Kollege der Zeugin vom Vormittag und kann nichts neues zu dem „Präsenz-Zeigen“ beitragen, so dass er rund 10 Minuten später schon gehen darf. Da der nachfolgende Zeuge noch nicht da ist, wird bis 14 Uhr pausiert.
Vierter Polizeizeizeuge: der geheimnisvolle PKZ 50 tritt auf
In Begleitung von Rechtsanwalt Hirschmann als Zeugenbeistand betritt ein mit langhaariger Perücke, Bart, Brille und mutmaßlich künstlicher Nase und Stirn verkleideter, Polizist des „MEK Staatsschutz“ des LKA Sachsen in den Zeugenstand. Er war im Juni 2020 Einsatzleiter, als „drei Zielpersonen“ (Zitat) observiert werden sollten und darf unter dem Pseudonym PKZ-50 verkleidet auftreten. PKZ bedeutet „Personenkennzahl“ und auch in vielen der Prozessakten stehen keine Namen der eingesetzten Polizeibeamt:innen, sondern lediglich PKZ-Angaben. Schon im ersten Antifa-Ost-Verfahren war PKZ-50 Zeuge.
Sogleich wird dem Zeugen ein Foto einer Observation vorgelegt, auf dem eine Angeklagte aus dem ersten „Antifa-Ost“-Verfahren zu sehen ist. Das führt schnell zu einem Disput zwischen Verteidigung und Vorsitzenden. Der wird fahrig und schnauzt ein Verteidigern an, ihr „dauerendes Dazwischenquatschen ist nervig“. Schon am Vortag hat er sich ihr und anderen Verteidigerinnen gegenüber ähnlich verhalten. Dabei hatte die Rechtsanwältin lediglich, was ihr Recht und ihr Pflicht ist, das Vorgehen des Vorsitzenden förmlich beanstandet. Dann folgt eine 8-mintütige Pause, in der das Gericht berät und anschließend die Beanstandung zurückweist.
Regelmäßige Prozessbesucher:innen erzählen in der Pause, dass er sich immer wieder abwertend und barsch gegenüber Anwältinnen verhalte, aber nicht gegenüber Anwälten.
Danach werden zahlreiche Observationsphotos in Augenschein genommen und es fällt auf, wie detailliert die Aufnahmen sind und augenscheinlich niemand der so fotografierten Betroffenen davon etwas mitbekommen hat. Im Park, auf der Straße, vor einer DHL-Paketstation. Es ist noch nicht mal 15 Uhr, da folgt wieder eine Pause, diesmal von 20 Minuten, nachdem eine Anwältin eine kurze Unterbrechung beantragte, um einen kurzen Antrag auf wörtliche Protokollierung vorbereiten zu können. Eine Aussage des PKZ-50 sei womöglich strafrechtlich relevant, sei geeignet eine etwaige Falschaussage dieses Zeugen zu dokumentieren.
Nach der Pause kann die Anwältin ihren Antrag stellen. Aber mit dem Vorsitzenden und dem Anwalt des Zeugen, gibt es weitere Diskussionen, sowie sarkastische, die juristische Kompetenz einer der Anwältinnen abwertenden Bemerkungen.
Um 15:30 Uhr die nächste Pause, denn das Gericht will sich beraten.
„Ich habe keine Aussagegenehmigung“- Lieblingssatz des PKZ-50
Er habe keine Aussagegenehmigung ist der wohl meist gebrauchte Satz des PKZ-50 an diesem Tag. Wer hat die Observationsfotos gemacht? Keine Aussagegenehmigung! Wer hat an der Observation teilgenommen? Keine Aussagegenehmigung! Hat er die Observationsfotos vom 06.06.2020 selbst gefertigt? Keine Aussagegenehmigung! So geht es in einem Unterlass.
20 Minuten später wieder eine Unterbrechung in der das Gericht sich berät und anschließend eine Anordnung des Vorsitzenden, wonach der Zeuge eine Frage nicht beantworten brauche, bestätigt. Der Zeuge wird schließlich entlassen.
Als nun eine Anwältin um eine kurze Pause bittet, um einen Widerspruch gegen die Verwertung der Lichtbilder und der Zeugenaussage des PKZ-50 zu formulieren, wird der Vorsitzende Kubista erneut recht unwirsch, würgt eine andere Anwältin ab und verkündet, man mache jetzt 50 Minuten Pause. Basta! Und verlässt mit rotem Kopf zügigen Schritts den Saal.
Schlussakt am Dienstag
Kurz nach 17 Uhr kann die Anwältin ihren Widerspruch begründen, verweist auf Artikel 6 EMRK, wonach jeder Angeklagte ein Recht auf ein faires Verfahren habe. Dies sei hier nicht gegeben, da ein anonymisierter Zeuge nicht den menschenrechtlichen Standards entspreche. Die Observation selbst sei zu dem angegeben Zeitpunkt zudem illegal gewesen. In einer Erklärung stellt sie dann noch fest, diie Lichtbilder seien unverwertbar, da garnicht sicher sei, ob diese überhaupt von Polizeibeamt:innen aufgenommen worden seien.
Der Sitzungstag ist zuende, fast acht Stunden nachdem er begonnen hat.
Ausblick
Für den [26. und (Anmerkung AOK)] 27. April 2026 geladen ist Professor Labudde, ein gelinde gesagt umstrittener Professor aus Sachsen, der von sich behauptet mit „wissenschaftlichen“ Methoden Video-/Bildaufnahmen maskierter oder sonst unkenntlicher Personen, realen Menschen anhand des Skeletts zuordnen zu können. Am 28. April soll dann nochmal der Neonazi Brian Engelmann vernommen werden.
Wieder werden jene Angeklagten die in Haft sitzen an den Händen gefesselt, an einen der Wärter der SGJ Sachsen gefesselt, die SGJ ist eine Spezialeinheit von Gefängnisbeamt:innen, die „regelmäßig Kontrollen und Durchsuchungen in den Anstalten“ durchführen und „für den Transport von gefährlichen Gefangenen“ zuständig sind. Dann werden sie mit Blaulicht in ihre jeweiligen Haftanstalten gefahren.
ergänzender Prozessbericht
Thomas hat sich dankenswerterweise schon die Mühe gemacht und einen Bericht vom 39. Prozesstag auf Indymedia veröffentlicht. Wir finden den super und haben ihn bei uns gespiegelt. Wir wollen ihn an dieser Stelle um ein paar Aspekte ergänzen.
Am heutigen Prozesstag waren eine Hand voll solidarischer Besucher*innen und wie schon am Vortag der Combat18-Aktivist Robin Schmiemann im Zuschauer*innen-Bereich. Für die Nebenklage waren Nicole Schneiders, Susann Wipper und ab der Mittagspause Hagen Karisch anwesend.Wie schon am Vortag waren Schneiders und Robin Schmiemann gemeinsam angereist.
Der Verhandlungstag begann mit dem Antrag der Verteidigung, die Richterin Sandra David wegen Befangenheit abzulehnen. Begründet wurde das vor allen Dingen mit der Art und Weise, wie diese am Vortag den vermeintlichen Kronzeugen J.D. befragt hatte. So hatte die Richterin J.D. gefragt, ob der Mandant der Verteidigung angefragt worden wäre, sich „wieder“ an einen Angriff auf Neonazis in Eisenach zu beteiligen. Dies würde voraussetzen, dass die Richterin bereits von der Beteiligung des Angeklagten am ersten Angriff in Eisenach überzeugt sei – anders wäre das Einsetzen des Wortes „wieder“ sprachlich nicht erklärbar. Darüber hinaus wurde in dem Antrag bemängelt, dass ein ungestörter Austausch des Angeklagten mit seinen Verteidiger*innen nach dem gestrigen HVT nicht ermöglicht wurde. Nach wenigen Minuten hätten die Justizbeamt*innen das Gespräch beendet und den Angeklagten in „seine“ Haftanstalt verbracht.
Im Anschluss verkündete der vorsitzende Richter einen Beschluss zu einem anderen Antrag der Verteidigung. Die Verteidigung beantragte, jene Verhandlungstage, die auf einen Mittwoch fallen, über einen Zeitraum von sechs Wochen bereits um 13:00 Uhr zu beenden. Das Gericht wies diesen Antrag zurück. Begründet wurde das mit dem Beschleunigungsgebot. Die Gründe des Antrags – Maßnahmen zur Gesundheitsversorgung des Angeklagten – seien hier nachrangig. Außerdem würde ein Beenden der HVT um 13:00 Uhr notwendig machen, einige Zeug*innen gegebenenfalls mehrmals zu laden – sinngemäß weil die Verteidigung exorbitant viele Fragen stellen würde. Als eine Anwältin diese Begründung schriftlich verlangte, fiel ihr der Richter ins Wort und meinte, dass sie der Antrag doch nichts angehen würde, da es nicht um ihren Mandanten gehen würde. Die Verteidigerin wies darauf hin, dass in der Begründung des Richters ja die Verteidigung insgesamt adressiert wäre, was der Richter mit „dafür sind ja auch Sie verantwortlich“ bestätigte. Gemeint war hier wohl das vermeintlich exzessive Frageverhalten der Verteidiger*innen.
Im nächsten Rutsch wies der Richter einen Antrag der Verteidigung vom Vortrag beiseite: Hierin war gefordert, dass der Polizeibeamte „PKZ 50“, welcher am heutigen HVT geladen war, seine Identität offen legen müsse und sich nicht verkleiden dürfe. Der Richter begründete seine Zurückweisung damit, dass für den Polizeibeamten sehr wohl eine Gefahr für Leib und Leben bestehe. Zur „Untermauerung“ dieser Behauptung zitierte er aus einer Indymedia-Veröffentlichung, in welcher Polizeibeamt*innen aufgrund der Repression gegen Antifaschist*innen gedroht worden wäre. Diese Verfügung wird seitens der Verteidigung beanstandet, die schriftliche Begründung eingefordert und ein Gerichtsbeschluss beantragt.
Nach einer Pause bestätigt der Richter seinen Entscheidung von zuvor bezüglich PKZ 50 „aus zutreffenden Gründen“ – ohne diese auszuführen.
Als nächstes folgt ein Antrag der Verteidigung, den Haftbefehl eines Angeklagten außer Vollzug zu setzen. In der ausführlichen Begründung wurde argumentiert, dass der vermeintlich dringende Tatverdacht spätestens in den letzten Verhandlungstagen entfallen sei. Im Detail werden hierzu noch Zitate aus dem Wortlautprotokoll der Verteidiger*innen von vorherigen HVT zitiert und diese zu den Darstellungen des Haftbefehls ins Verhältnis gesetzt. Im Haftbefehl würden die Aussagen zur Begründung des dringenden Tatverdachtes und des damit einhergehenden Fluchtrisikos „überinterpretiert“.
Nachdem alle Anträge gestellt und/oder abgelehnt waren, betrat der erste geladene Zeuge den Saal. Polizeimeister Schweigler sollte als Zeuge im Tatkomplex rund um den vermeintlich geplanten, aber nicht stattgefundenen Angriff auf den Neonazi Brian Engelmann aussagen. Schweigler sei im Juni 2020 an einer Maßnahme im Rahmen der Gefahrenabwehr im Einsatz gewesen. Er habe den Auftrag erhalten, Engelmann von einer Prüfung im Leipziger Westen abzuholen und nach Hause zu begleiten. Worin genau die Gefahrenlage für Engelmann bestanden habe, hätte er nicht gewusst. Er sei im Foyer des Gebäudes auf Engelmann getroffen und habe ihm die Lage geschildert. Dieser hätte ruhig, aber leicht überrascht reagiert und erklärt, lieber mit Freunden nach Hause zu fahren. Daraufhin habe der Beamte Engelmann zum Auto von dessen Freunden gebracht, diese wären losgefahren und die Beamten wären unter andauerndem Sichtkontakt bis zu Engelmanns Wohnadresse gefolgt. Im Verlaufe der Befragung stellte sich noch eine Unklarheit darüber heraus, von wie vielen Freunden Engelmann abgeholt wurde – was sich auch in der weiteren Vernehmung nicht aufklären ließ. Nach ein paar wenigen Nachfragen, die wenig Neues zu Tage förderten, wurde der Zeuge entlassen.
Anschließend wurden POMin Hobusch und POM Helm nacheinander vernommen. Beide waren an dem Prüfungstag von Engelmann als Besatzung eines Streifenwagens im Einsatz. Ihre Aussagen glichen sich sowohl in den Details, als auch in ihrer Lückenhaftigkeit bezüglich des Erinnerungsvermögens, sodass sie hier zusammengefasst werden können: Sie hätten den Auftrag bekommen, am Prüfungsort des Engelmann „polizeiliche Präsenz“ zu zeigen – weder hätten sie gewusst, um wen es geht, noch die konkrete Lage mitgeteilt bekommen. Außerdem habe es den Auftrag gegeben, im Anschluss irgendwo hinzufahren und die Aufnahme eines Verkehrsunfalles zu fingieren, um „kucken zu können“ – ob sie das taten, ob das in Verbindung mit Engelmann oder etwas ganz Anderem gestanden habe könne, das wusste keine*r der beiden.
Zwischen den Aussagen der beiden beanstandete ein Verteidiger noch einen Beschluss des Vorsitzenden Richters betreffend des HVTs am 01.04.26, als der Neonazi Pierre Beuthe aussagte. Konkret ging es um eine Situation, in welcher die Tättowierungen auf den Fingern des Zeugen thematisiert wurden. Der Verteidiger beantragte damals eine Wortlautprotokollierung, da der Zeuge womöglich eine Falschaussage getätigt habe. So sei er gefragt worden, was er auf den Fingern tättowiert habe, da es sich möglicherweise um eine strafrechtlich relevante Losung handeln würde. Beuthe habe damals angegeben, dass auf seinen Fingern „Ruhm & Ehre“ stehen würde. Hierauf habe der Nebenklageverträter und rechte Szene-Anwalt Steffen Hammer gefragt, was denn an „Ruhm & Ehre“ strafbar sei. Durch eine Betrachtung von Fotos der Tättowierungen des Zeugen wäre jedoch deutlich geworden, dass dieser die Worte „Blut & Ehre“ tättowiert habe – was die Losung der Hitlerjungend zur Zeit des NS war und somit strafbar sei.
Bei der nächsten Ladung geht es um verdeckte Observationsmaßnahmen gegen verschiedene Zielpersonen aus dem Juni 2020: Der Zeuge ist der oben bereits erwähnte „Einsatzleiter PKZ 50“, dieser betrat in Begleitung seines Zeugenbeistandes RechtsanwaltHirschfeld und optisch stark verfremdet den Verhandlungssaal – vermutlich unter anderem mit Perrücke, falschem Bart und Brille. „Herr 50“ berichtete, dass sie ein Ersuchen um Amtshilfe aus Gotha erhielten, verdeckte Observationsmaßnahmen gegen drei Zielpersonen durchzuführen. Seine Aufgabe sei es, die ihm geschilderten Beobachtungen zu dokumentieren und mittels Bildern zu untermauern und diese anschließend in einem Obersvationsbericht zusammenzustellen. Gemeint seien hier „rein objektive Beobachtungen“ ohne Deutung. Anschließend wurden im Gerichtssaal verschiedene Observationsbilder in Augenschein genommen, wobei der Beamte jeweils aussagte, wen er dort zu erkennen wüsste.
Spätestens mit der Befragung durch die Verteidigung begann dann ein äußerst zähes Prozedere: Die Verteidigung wollte wissen, ob er die zuvor gezeigten Bilder selbst angefertigt habe. Das könne er nicht sagen, da es nicht von seiner Aussagenehmigung umfasst sei, da es Rückschlüsse über Taktiken & Vorgehensweise der Einheit zulassen würde. Eine Verteidigerin pochte darauf, das aber zu beantworten, da bereits aus der Akte hervorgehen würde, wer die Bilder gemacht habe – vom Entstehen einer Gefährdung könne daher keine Rede sein, da die Information ja bereits aktenkundig wären. Darauf folgten einige Wortgefechte zwischen dem Vorsitzenden Richter Kubista, dem Zeugenbeistand und einigen Verteidiger*innen. Im Zuge dessen ließ sich Kubista zu einer verbalen Schelte gegenüber der gesamten Verteidigung hinreissen: So sei es „hier mitunter schwer juristisch zu argumentieren“ – mit Blick in Richtung einiger Verteidiger*innen, nur um die Einwände einer Verteidigerin wenig später mit „Ihr dauerndes Dazwischenquatschen ist nervig“ beiseite zu wischen. Die Verteidiger*innen pochten weiter darauf, dass PZK 50 beantworten müsse, welche anderen PZK die Bilder angefertigt haben, um diese gegebenenfalls ebenfalls als Zeug*innen hören zu können. Jedoch blieb Kubista weiterhin der Auffassung, dass die Antwort hierauf nicht von der Aussagegenehmigung des Beamten umfasst wäre.
Nachdem der Zeuge schließlich entlassen wurde, erklärte eine Verteidigerin noch den mehrmals angekündigten Antrag stellen zu wollen, dass die Oberservationsmaßnahmen als rechtswidrig anerkannt werden und somit nicht als Beweismittel verwendet werden dürfen – sie brauche nur noch kurz für die Begründung. Daraufhin unterbrach der Richter erneut für 45 Minuten. Nach dieser Pause verlas die Verteidigung ihren Antrag, der vor allen Dingen auf jenen Gerichtsbeschluss einging, der die Observationsmaßnahmen der Einheit von PZK 50 ermöglichte. Dieser war verlängert worden. Außerdem hob sie noch einmal die Unzulässigkeit der Anonymisierungsmaßnahmen (Verkleidung) des Zeugen hervor.
Abschließend teilte der Richter mit, dass er nun Brian Engelmann für den 28.04.26 auf 14:00 Uhr erneut geladen habe, um seine Befragung fortsetzen zu können – damit endete der Prozesstag gegen 17:30 Uhr.
