31. Verhandlungstag – 14.07.2026 – 2. Teil

Nach den – politisch durchaus diskutierten – Erklärungen der Angeklagten folgte am Dienstag die Vernehmung der beiden ungarischen Neonazis László Dudog und seiner Partnerin Orsolya Fabian, die in Budapest angegriffen wurden. Dabei zeigte sich zum einen, wie sich deutsch-ungarische Prozessführung in diesem Verfahren praktisch ausgestaltet, zum anderen wurde deutlich, warum diese Zeug*innen wohl Ziel eines antifaschistischen Angriffs sein könnten. Während beide offensichtlich bemüht waren, ihre eigene Rolle in der rechtsextremen Szene kleinzureden und die Folgen des Angriffs möglichst dramatisch darzustellen, verwickelten sie sich wiederholt in Widersprüche und leugneten selbst offensichtliche Tatsachen.

Zu Beginn scheitert ein Antrag der Verteidigung, die Vernehmung wegen fehlerhafter Übersetzungen ungarischer Akten zu verschieben. Die Zeug*innen werden per Video aus einem Budapester Gericht zugeschaltet. Orsolya Fabian macht schnell deutlich, wohin die Reise gehen würde: Auf die simple Frage, welches Konzert sie vor dem Angriff besucht hatte, antwortet sie minutenlang nicht. Stattdessen wiederholt sie mantraartig, es habe sich um eine „öffentliche“ und „legale“ Veranstaltung gehandelt.

Eine beispielhafte Konversation der folgenden Stunden:

Vorsitzender Richter Bachler: „Welche Kneipe haben Sie besucht?“
Fabian: „Das war ein öffentliches Lokal, eine legale Lokalität im 11. Bezirk. Ich möchte betonen, ich bin nicht die Angeklagte, sondern die Geschädigte.“

Bachler: „Das war keine Antwort. In der Akte steht, da fand ein Konzert statt, welches?“

Fabian: „Das war ein öffentliches, legales Konzert von Schweizern und Ungarn. Das war keine geschlossene Veranstaltung, sondern legal. Ich habe dort keine Straftaten geplant und auch danach keine Straftat begangen.“

Bachler: „Es gehört ja vielleicht dazu, zu wissen, welches Konzert das war. Ohne das zu bewerten.“

Fabian: „Ein öffentliches. Es ist offensichtlich, dass dies mit ihrem Geschmack nicht übereinstimmt, aber ich wollte hingehen und habe niemanden verletzt.“

Selbst die Aufforderung des Richters: „Ich schlage vor, dass Sie meine Fragen beantworten“ änderte daran nichts.

Ob das Konzert von Blood & Honour organisiert worden sei? Wisse sie nicht. Habe sie nicht interessiert.

Auch beim eigentlichen Tatgeschehen gerät ihre Aussage zunehmend ins Surreale. Widersprüche zu ihren früheren Aussagen, zu Zeug*innen und zu objektiv überprüfbaren Tatsachen häufen sich im Minutentakt.

Kurz nach dem Angriff hatte sie noch angegeben, bereits zu Beginn mit einer Flüssigkeit besprüht worden zu sein. Nun bestreitet sie das entschieden. Stattdessen will sie erst am Ende, und dafür mit Lösungsmittel oder Klebstoff übergossen worden sein. Aus einer angeblichen Bewusstlosigkeit wird irgendwann ein: „vielleicht hatte ich auch nur die Augen geschlossen“. Die zunächst beschriebenen Faustschläge seien nun doch wohl Schläge mit Gegenständen gewesen, gesehen habe sie diese allerdings nie, sondern gespürt.

Neu hinzu kommt eine angebliche Stichverletzung, auf die sie im Krankenhaus hingewiesen, die dort aber nicht behandelt worden sein soll, daher tauche sie auch nicht in den Akten auf. Stattdessen will Fabian später einen Waffenexperten aufgesucht haben, der die Wunde zweifelsfrei einem Palmstick zugeordnet habe. Wer bis dahin noch an der Glaubwürdigkeit der Aussage festhalten wollte, brauchte spätestens an dieser Stelle einiges an Fantasie.

Die Widersprüche erklärt sie damit, dass sie heute, über 3 Jahre später, alles viel klarer sehe, da sie damals noch verwirrt vom Angriff gewesen sei.

Passend dazu berichtet sie von einer mysteriöse Zeugin mit Hund, die zehn Angreifer*innen, darunter mehrere Frauen und einen Kanister voller Lösungsmittel gesehen haben soll. Nur: Die Polizei konnte diese Zeugin nie ausfindig machen. Offenbar ahnt Fabian selbst, wie unglaubwürdig ihre Geschichte klingt, da alle anderen Zeug*innen diese Aussagen nicht bestätigten. Sie betont immer wieder ungefragt, sie mache „keine Falschaussagen“.

Rund 45 Minuten nach Beginn der Befragung kommt es nochmal zu Unruhe im Saal: Es geht um Dudog. Fabian gibt sich alle Mühe zu betonen, dass er „sehr, sehr schwer verletzt“ worden war.

Auf die Frage, ob Fabian und Dudog sich bereits vor dem Tag der Ehre 2022 kannten, meldet sich plötzlich die Dolmetscherin zu Wort. Sichtlich irritiert erklärt sie, sie habe den Eindruck, Fabian spreche sich während ihrer Aussage mit Dudog ab. Dass dies mit einer unbeeinflussten Zeugenvernehmung wenig zu tun hat, war selbst für juristische Laien im Zuschauerraum unschwer zu erkennen.

Auf Nachfrage erklärte Fabian, Dudog sei erst seit fünf bis zehn Minuten im Raum, unabhängig davon habe sie die Wahrheit gesagt. Vor Beginn der Vernehmung war allerdings bereits angekündigt worden, er werde „in zehn Minuten da sein“.

Nun schaltet sich der Vorsitzende Richter Bachler ein und lässt daraufhin den ungarischen Richter bitten, Dudog aus dem Raum zu schicken. Dieser kommt der Aufforderung zwar nach, erklärt aber zugleich, er sehe das Problem ohnehin nicht. Fabian trage schließlich Kopfhörer und könne die Fragen an Dudog nicht hören. Der Gedanke, dass nicht die Fragen, sondern die darauf folgenden Antworten das Problem einer Zeugenbeeinflussung darstellen könnten, scheint in diesem Moment nicht bis Budapest vorgedrungen zu sein. Der Verteidigung genügt das nicht. Sie fragt nach, ob zumindest die Tür geschlossen worden sei. Antwort: Nein. Erst danach wird sie, laut Richter, geschlossen.

Bachler kommentiert trocken: „Ich bin fast versucht, ihn unter den Tisch gucken zu lassen.“ Treffender lässt sich kaum zusammenfassen, wie ernst die Sicherung einer unbeeinflussten Zeugenaussage an diesem Nachmittag genommen wurde.

Nach einer Verhandlungspause beschließen alle Verfahrensbeteiligten, auch die polizeiliche Vernehmung von Fabian aus dem Februar 2023 ins Verfahren einzubringen. So wird auf die vollkommen unglaubwürdige Aussage der Zeugin und den beschriebenen Vorfall im Gericht reagiert.

Die Verteidigung hat allerdings noch weitere Fragen an Fabian zu Dudogs Vergangenheit. Seine Mitgliedschaften in einschlägig bekannten rechtsextremen Bands fallen Fabian immer erst dann wieder ein, wenn die Verteidigung ihr die Namen vorsagt. Fabian antwortet weiter mit halben Romanen. Mitten in der Vernehmung meint sie, als Zeugin ein „letztes Wort“ zu haben, die Verteidigung unterbricht sie jedoch.

Außer einem Ku-Klux-Clan Tattoo hat Dudog ein mit Ehrenkranz versehenes 88-Tattoo auf der Brust. Fabians Erklärung dafür dürfte in die Chronik kreativer Schutzbehauptungen eingehen: Die Zahl stehe selbstverständlich nicht für den bekannten Neonazicode, sondern lediglich für das Geburtsdatum seines unehelichen Kindes.

Um 14.30 wird Fabian entlassen. Man könnte fast meinen, die Vernehmung sei weniger geeignet gewesen, Zweifel auszuräumen, als die eine oder andere zuschauende Person in ihrer politischen Haltung zu bestärken.

Um Dudog heute auch vernehmen zu können, wird die Mittagspause ausgelassen. Auch Dudog knüpft nahezu nahtlos an den Eindruck an, den seine Partnerin hinterlassen hatte. Zwar beantwortete er gelegentlich die gestellten Fragen, glaubwürdiger werden seine Aussagen dadurch allerdings nicht.

An den Angriff selbst könne er sich nicht mehr erinnern. Nach der Tat habe er sich über Monate unwohl gefühlt, wenn jemand hinter ihm gelaufen sei. Er habe sich das Jochbein gebrochen, ein ungarischer Gutachter habe ihm zudem bescheinigt, möglicherweise eine dauerhafte Lähmung zurückzubehalten.

Auch Dudog tut sich schwer, das Blood&Honor-Konzert zu beschreiben, das beide besucht hatten – obwohl er im Vorjahr noch selbst dort aufgetreten war. Es sei ein Rockkonzert gewesen. Auch, um zu erinnern. Auf die Nachfrage, woran erinnert werden sollte, meinte er: „Ich weiß nicht, es war ein öffentliches Konzert“. Er wird auf seine Kleidung angesprochen. Der aufgestickte SS-Totenkopf auf seiner Strickmütze sei „ein normaler Totenkopf, frei verkäuflich“.

Zunächst fällt ihm keine rechtsextremen Band ein, in der er die letzten Jahre gespielt habe. Da muss ihm die Verteidigung auf die Sprünge helfen. In den rechtsextremen Bands Divine Hate und Divizio Hungária, sei er immer nur auf Nachfrage Aushilfe gewesen. Geld hätte er dafür allerdings nicht bekommen, sondern „aus Gefälligkeit“ ausgeholfen. Er bemüht sich darum, seine Mitgliedschaften dort möglichst kleinzureden. Auch Studioaufnahmen mit ihnen bestreitet er. Die Presse habe zusätzlich zwar auch eine Verbindung zwischen ihm und der Band Divízió 88 hergestellt, dabei handele es sich jedoch um Falschinformationen.

Auch er selbst wird auf sein mit Ehrenkreuz umrandetes 88 Tattoo angesprochen. Die Antwort klingt erstaunlich wortgetreu: „Ja, ich weiß woran sie denken. Das ist ein Zufall. Das ist das Geburtsdatum meines unehelichen Kindes.“

Dudog erklärt, er sei zu dem Konzert eingeladen worden. Von wem, will er nicht sagen. Als ihn die Verteidigung darauf hinweist, dass er zur Aussage verpflichtet sei, ändert er seine Geschichte plötzlich: Er habe die Veranstaltung doch auf Facebook gesehen. Er sei inzwischen „aus der Sache ausgestiegen“. Auf mehrfache Nachfrage präzisiert er, damit seien „rechtsgerichtete Sachen“ gemeint.

Dudog leugnet selbst offensichtliche Fakten. So erklärt er, sich sicher zu sein, nie vor einer Blood&Honor Flagge posiert zu haben. Wer sich selbst davon überzeugen will, dass dies gelogen ist, kann das Foto auf der Website der Genoss*innen von BASC (link) machen.

Zum Ende der Befragung wird nochmal ein Bild von Dudog am Tag der Ehre 2023, vor besagter Bar und mit ebenjener SS-Totenkopf-Mütze gezeigt, daraufhin wird Dudog entlassen.

Die Verteidigung erklärt, die Zeug*innen hätten offensichtlich mit einer Bestimmung ausgesagt: Die Strafen für die 6 Antifaschist*innen möglichst hoch zu treiben. Sie hätte in mehreren Punkten gelogen, man könnte nicht trennen, wo ein Verfolgungs- und Bestrafungswille vorgeherrscht und wo es eine Bemühung um eine wahrheitsgetreue Aussage gegeben habe. Gerade bei Fabian sei mit Blick auf das rund eine Seite lange Vernehmungsprotokoll der ungarischen Polizei „atemberaubend, wie viele Widersprüche“ es gegeben hatte. In wesentlichen Teilen stimmen ihre eigenen Aussagen nicht überein. Was sie sagt, kann einer Verurteilung so nicht zu Grunde gelegt werden.

Wer nach diesem Verhandlungstag noch behaupten wollte, die Bedenken der Verteidigung gegen die ungarischen Online-Vernehmungen seien bloße Prozessstrategie, müsste erhebliche Teile des Nachmittags ausgeblendet haben. Zwischen sich widersprechenden Zeug*innen, die auf manche Fragen gar keine Antworten geben wollten, offensichtlich abgesprochenen Antworten und einem ungarischen Richter, der daran nichts Problematisches erkennen wollte, wirkte der Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren zeitweise eher wie eine lose Empfehlung als eine verbindliche Voraussetzung.