32. Verhandlungstag – 15.07.2026

Im Mittelpunkt des 32. Verhandlungstages stand die Aussage eines Tatzeugen, der den Angriff auf den Rechtsrocker László Dudog und seine Partnerin Oszolya Fabian am so genannten „Tag der Ehre“ in Budapest 2023 völlig anders erinnert als die beiden ungarischen Nazis. Außerdem deutete der Senat an, dass die Beweisführung aufgrund der „Geständnisse“ der beschuldigten Antifaschist*innen abgekürzt werden könne.

Zunächst beantragte die Verteidigung von Emmi, Rechtsanwalt Niessing als Zeugen zu vernehmen: Die Vernehmung werde ergeben, dass die Abnutzungserscheinungen von Adidas Samba Turnschuhen durch normale Abnutzungen verursacht wurden. Das klingt banal, kann für die Beweisführung in Sachen Pestalozzistraße Erfurt gegen ihre Mandantin Emmi von entscheidender Bedeutung sein. Laut Labudde handele es sich bei der unter UP1 geführten Tatverdächtigen mit blauer Jacke wahrscheinlich um die Beschuldigte Emmi. Diese Hypothese stützt sich außer auf dem zweifelhaften Gutachten Labuddes zudem auf eine verdeckten Observation in Gera, bei der Emmi Turnschuhe der Marke Adidas Samba trug, die an der rechten Ferse dieselben Abnutzungsspuren aufweisen, wie die von UP1 bei der Flucht aus der Pestalozzistraße getragenen Samba-Turnschuhe.

Der erste Zeuge war ein 41-jähriger Mann aus Budapest. Er hatte bereits beim Prozess gegen Maja in Budapest und gegen Hanna in München ausgesagt. Er wollte an dem Abend mit dem Taxi nach Hause fahren. Als er auf die Straße kam, um zu schauen, ob sein Taxi schon da ist, sah er auf der anderen Straßenseite, wie zwei Personen von einer Gruppe attackiert wurden. Obwohl er den am Boden liegenden Mann mit seiner Totenkopfmütze und Bomberjacke als rechten Skinhead wahrnahm, folgte er einem Impuls und kam dazu, um den beiden zu helfen. In dem Moment rannte die Gruppe von drei bis vier Angreifenden davon. Der Verletzte habe sich aufgesetzt und seinen Kopf gehalten. Der Zeuge habe sich ein Bild von den Verletzungen gemacht und die beiden angesprochen: Die Frau habe aufgelöst gewirkt, habe zuvor um Hilfe geschrien, geweint und bedeutet, unverletzt zu sein. Der Mann habe am Kopf geblutet. Die Verletzung erschien dem Zeugen als nicht besonders schwerwiegend, der Verletzte sei definitiv bei Bewusstsein gewesen. Der Zeuge habe den unverwechselbaren Geruch von Pfefferspray wahrgenommen. Als er sich überzeugt hatte, dass die beiden okay waren und eine andere Zeugin den Notruf anrief, kam zwei Minuten später ein Rettungswagen. Bevor er in sein Taxi stieg und davonfuhr, habe er dem Verletzten noch seine Visitenkarte gegeben.

Dann wollte der Senat unbedingt wissen, woran der Zeuge erkannt habe, dass die beiden Rechtsextreme waren. Er habe seit seiner Kindheit mit der „gegensätzlichen Seite“ sympathisiert, sei dafür sensibel, habe aber immer versucht, sich von denen fernzuhalten. Er haben schon von Weitem gesehen, dass die Person einem weißen Totenkopf, das Zeichen “SS-Subkultur” trug. Er sei sich sehr sicher, dass er bei Bewusstsein war: „Er lag auf dem Boden“ und als er auf die gegenüber liegender Straßenseite kam, habe sich der Verletzte aufgesetzt, seinen Kopf gehalten, geflucht und seine Freundin zu beruhigt, die immerfort geschrieben habe. „Ich habe ihm ein Taschentuch gegeben und meine Visitenkarte. Eine bewusstlose Person würde man nicht einfach allein lassen.“ „Wie wurden Sie dann überhaupt kontaktiert?“, fragte ihn eine Richterin. Die Polizei habe ihn über die Nummer auf der Visitenkarte kontaktiert, antwortete er prompt. Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft möchte nun die Verletzungen haargenau beschrieben haben. Er habe zwar keine ärztliche Ausbildung, aber er habe gesehen, dass die Verletzungen nicht schwerwiegend waren. Auf den Fotos von dem Opfer, die ihm später gezeigt wurden, habe das schwerwiegender ausgesehen als in der Situation selbst. Kein Wunder, schließlich bildeten sich Hämatome erst später heraus, erklärte er.

Im zweiten Teil des Tages hörten wir ein Sachverständigengutachten zur Übersetzung des gerichtsmedizinischen Gutachtens und der Vernehmungsprotokolle aus dem Ungarischen, das die Verteidigung beantragt hatte. Die Gutachterin wies auf zahlreiche Übersetzungsfehler im gerichtsmedizinischen Gutachten hin. So steht in der Übersetzung des medizinischen Berichts zum Beispiel als Diagnose „Blutergüsse“. Das habe sie korrigieren müssen und entsprechend vermerkt. Tatsächlich müsse es „Prellungen“ heißen. Die Zeugin wird schnell wieder entlassen.

Danach ging es um die prozessualen Folgen der Erklärungen der Beschuldigten zum Mordvorwurf der Bundesanwaltschaft: „Wir sind nun in der komfortablen Lage, dass wir die Beweisführung abkürzen können“, erklärt der Vorsitzende Bachler: „Der Bundesgerichtshof verlangt in diesem Fall, dass ein Geständnis in der gebotenen Sorgfalt überprüft werden muss, ob die Aussagen der Wahrheit entsprechen. Wir werden die entsprechenden Dokumente zusammenstellen. Da sind viele Bilder drin enthalten, die wir uns ansehen werden und im Selbstleseverfahren einführen werden. Das wird voraussichtlich Anfang September eingeführt. Dann sehen wir Licht am Ende des Tunnels.“

Es folgt ein Beschluss des Senats zur Verlesung des polizeilichen Vernehmungsprotokolls der Zeugin Fabian beim Polizeipräsidium Budapest. Dem hatten alle Prozessbeteiligten zugestimmt. Der Vorsitzende liest vor. Auf Seite 4 des Protokolls heißt es auszugsweise: „Mein Partner und ich kamen vom Bus, als von hinten Leute angelaufen kamen, die auf uns einschlugen. Mein Partner fiel zu Boden und wurde geschlagen. Es waren auch andere Menschen auf der Straße, die das aber nicht interessierte.“

„Auch ich lag am Boden und habe versucht, die Polizei anzurufen, was mir nicht gelang.“

„Es waren 4 der 5 Jugendliche.“

„Ein Augenzeuge gab die Visitenkarte einem Polizisten.“


Zur Veranschaulichung der NS-Symbole, die an den letzten Prozesstagen mehrfach zu sehen waren, folgt eine weitere Inaugenscheinnahme, zunächst das Titelbild „Rechtsextremismus“ einer Broschüre des Bundesamts für Verfassungsschutz und eine Seite mit zahlreichen Abbildungen von NS-Symbolen. Nun wird es tatsächlich amüsant: „Schauen sie mal hier“, erklärt der Vorsitzende Richter und deutet grinsend auf die 88 im Ehrenkranz auf einer Abbildung: „Hier findet sich das Geburtsdatum.“ (Gelächter im Gerichtssaal, weil sich die meisten Anwesenden noch an die Aussage des Nazis Dudog vom Vortag erinnern. Er hatte dort behauptet, er habe die 88 verwendet, weil es das Geburtsdatum seines unehelichen Kindes sei.) „Und siehe da“, fährt der Vorsitzende Richter fort: „Hier ist auch das SS-Totenkopf-Symbol, das wir auf den Lichtbildern gesehen haben, es sieht dem Bild hier tatsächlich zum Verwechseln ähnlich.“

In der Broschüre des VS geht es um die Strafbarkeit von NS-Symbolen. Dem schließe sich der Senat an.

Zum Schluss folgt noch ein förmlicher Beschluss des Senats zum vierwöchigen Urlaub. Die Hauptverhandlung wird bis Freitag 14.8. unterbrochen.

Der nächste Prozesstermin ist der nächste Werktag, Montag, 17. August, 10:30 Uhr.