Auslieferung der sechs angeklagten Antifaschist:innen abgelehnt

Anfang Juli 2026 hat der 4. Strafsenat des Kammergerichts Berlin im Auslieferungsverfahren der sechs am OLG Düsseldorf angeklagten Antifaschist:innen den Beschluss gefasst. Ungarn hatte im Herbst 2023 einen europäischen Haftbefehl gegen zahlreiche Antifaschist:innen gestellt und nach ihrer Inhaftierung in Deutschland Anfang 2025 ihre Auslieferung beantragt. Das Kammergericht lehnte nun anderthalb Jahre später die Auslieferung ab.

Der Grund für die Ablehnung des ungarischen Auslieferungsersuchens besteht darin, dass in Deutschland ein Verfahren gegen die Angeklagten geführt werde, welches Vorrang vor dem ungarischen Verfahren habe.

Mit dem Beschluss des Kammergerichts ist endlich schwarz auf weiß entschieden, dass die sechs Angeklagten nicht nach Ungarn ausgeliefert werden. Damit ist nach zwei Jahren Untergrund und einem Jahr Untersuchungshaft endlich eine der zentralen Forderungen unserer Solidaritätsbewegung erfüllt: Keine weitere Auslieferung nach Ungarn!

Dieser Beschluss gilt jedoch nicht für unseren Mitstreiter Zaid. Er ist im Sommer 2025 aus Nürnberg nach Paris geflüchtet, da er fürchten musste und muss, von Deutschland nach Ungarn ausgeliefert zu werden. Aufgrund seiner syrischen Staatsbürgerschaft droht ihm anschließend eine Abschiebung nach Syrien. Aus uns unbekannten Gründen wurde gegen ihn in Deutschland kein Verfahren angestrengt, was bei den anderen Angeklagten das Auslieferungshindernis darstellt. Sein Auslieferungsverfahren läuft an einem Pariser Gericht, was zu entscheiden hat, ob er nach Ungarn auszuliefern ist. Eine Entscheidung wird für den 16. September 2026 erwartet.

Der in Italien aufgewachsene, später in Finnland wohnhafte Antifaschist Gino war im Herbst 2024 von Finnland nach Paris geflüchtet, weil Finnland seine Auslieferung nach Ungarn beschlossen hatte. Im November 2024 wurde er in Paris festgenommen und im April 2025 lehnte das Pariser Gericht seine Auslieferung nach Ungarn ab. Im Dezember 2025 wurde er erneut festgenommen, da nun Deutschland seine Auslieferung nach Deutschland beantragt hatte. Er habe nämlich an einem Angriff auf zwei deutsche Neonazis in Budapest teilgenommen. Auch sein Auslieferungsverfahren läuft noch. Die Entscheidung wird nun am 19. August 2026 erwartet.

In beiden Auslieferungsverfahren spielt Deutschland ein hinterhältiges Spiel. Es strengt kein Verfahren gegen Zaid an und würde ihn damit ohne weiteres nach Ungarn ausliefern. Es fordert die Auslieferung von Gino nach Deutschland.

Lasst Gino und Zaid in Ruhe. Schluss mit der Verfolgung, keine weitere Auslieferung nach Ungarn!

Wir freuen uns, dass die sechs Angeklagten vom OLG Düsseldorf nicht ausgeliefert werden. Aber zum einen laufen noch Auslieferungsverfahren gegen zwei unserer Genossen im pariser Exil, mit unbekanntem Ausgang. Zum anderen stellt sich die Frage, was mit den europäischen Haftbefehlen passieren wird und ob überhaupt und wann unsere Freund:innen wieder ins Ausland reisen können. Wir müssen also weiter gegen jegliche Auslieferungen nach Ungarn und für die Verteidigung eines konsequenten Antifaschismus kämpfen. Ob in Deutschland, Frankreich, Italien, Finnland oder Ungarn. 

BASC, Juli 2026