Im Mittelpunkt des heutigen Prozesstages stand das Gutachten des Sachverständigen Gerichtsmediziners Prof. Dr. Eisenmenger und diverse Erklärungen und Anträge der Verteidigung.
Nachdem der Vorsitzende Richter die Ergebnisse der bisherigen Beweisaufnahme in Sachen Budapest zusammengefasst hatte, trug der Gerichtsmediziner sein Gutachten vor. Er sollte begutachten, ob die Gewalteinwirkungen das Leben der Geschädigten gefährdet hat. Dafür wurden die Verletzungen hinsichtlich potenzieller Lebensbedrohung eingeordnet und welche Tatwerkzeuge eingesetzt wurden und zu welchen Verletzungen sie geführt haben. Es ging vor allem um die Einschätzung, ob bei dem Erfurter Nazi Beuthe im Januar 2023 sowie bei Toth und Dudog in Budapest konkrete Lebensgefahr vorlag.
Eisenmenger hatte zu Beuthe bereits Stellung genommen und eine konkrete Lebensgefahr verneint. Für seine Gutachten hat er Asservate in Augenschein genommen (Teleskopschlagstöcke, Gummihammer und einen Kubotan, eine Nahkampfwaffe), die Arztberichte studiert, Zeugenaussagen angehört und diverse Tatort-Videos und Fotos der verletzten Neonazis gesichtet. Fotos nach einer ärztlichen Versorgung ließen keine genauen Begutachtungen über Art und Schwere von Verletzungen zu, sagte er einschränkend. Die Arztberichte gäben zwar klinische Befunde wider, würden aber ohne Rücksicht auf rechtsmedizinische Fragen erstellt.
Eisenmenger erklärte, dass das Verletzungsbild bei Laszlo Dudog dem von Beuthe in Erfurt entspreche. Beim Einsatz von Schlagstöcken bestehe besonders am Scheitel und an der Schläfe potenziell tödliche Gefahr, ansonsten seien Verletzungen mit Schlagstöcken als solche nicht lebensgefährlich. Es bestehe aber durchaus die Gefahr einer Gehirnerschütterung, die zu Bewusstlosigkeit führen könne. Die verletzte Person könnte dabei reaktionslos zu Boden stürzen und sich schwere Verletzungen zuziehen. Das war offensichtlich weder in Erfurt noch in Budapest der Fall. Zwar seien bei den Geschädigten Baran Schläge auf die Schläfe, bei Dudog massive stumpfe Gewalt gegen den Kopf und bei Toth Schläge mit einem Schlagstock am Scheitel und am Hinterkopf und auch bei Fischer und Brinkmann gegen den Kopf festgestellt worden, was potenziell lebensgefährlich, aber in keinem Fall eingetreten sei.
Unklar blieb, ob Toth Rippenbrüche oder eine Prellung davontrug und ob bei Dudog und Fabian Bewusstlosigkeit bestand. Um das aufzuklären, beantragte Rechtsanwältin Busl von Luca, das Protokoll des Nationalen Rettungsdienstes betreffend Laszlo Dudog und den ärztlichen Befund vom Budapester Unfallzentrum in der Hauptverhandlung zu verlesen und die Polizisten, die als erstes am Tatort waren, als Zeugen zu laden. Rechtsanwältin Kostzik von Clara beantragte zudem, das Protokoll des Nationalen Rettungsdiensts und die ärztlichen Befunde in Sachen Fabian zu verlesen. Die Beweismittel würden insbesondere die Angaben der Zeugin Fabian, wonach Dudog bewusstlos gewesen sei, widerlegen.
Es folgten diverse Anträge, Erklärungen und Beschlüsse. Zunächst beantragte die Generalbundesanwaltschaft, den Antrag der Verteidigung auf Ladung von Rechtsanwalt Oliver Niessing abzuweisen. Der Zeuge sollte seine adidas SAMBA Turnschuhe in der Hauptverhandlung zeigen, um zu bezeugen, dass die Abnutzungenan der Sohle durch den normalen Gebrauch zustande gekommen sind, wie das bei dem Sportschuh üblich zu sein scheint. Das sei für die Beweisaufnahme ohne Bedeutung, erwiderte der Bundesanwalt. Das ist allerdings keineswegs belanglos, schließlich beruht die Anklage gegen Emmi in Sachen Beuthe nicht zuletzt auf der absurden Behauptung der GBA, der Abrieb an dem SAMBA Schuh sei ein allein ihr zuzuordnendes Indiz.
Der Antrag der Verteidigung von Moritz auf Einholung einer Auskunft der Generalbundesanwaltschaft zu Kontakten deutscher Behörden mit Behörden der USA und Ungarn und die Durchführung weiterer Ermittlungen zur möglichen Weitergabe von Informationen über das Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten lehnte der Senat ab, auch die Einholung von Auskünften über mögliche Abhöraktionen durch ausländische Stellen und über den Kenntnisstand der US-Behörden über das Verfahren in Düsseldorf. Die Begründung des Senats, es gäbe keine Anhaltspunkte, dass deutsche Behörden Informationen über das Staatsschutzverfahren in Düsseldorf an US-Stellen weitergegeben haben, ist gelinde gesagt naiv, schließlich tauschen die Geheimdienste der NATO-Länder regelmäßig Informationen über innere und äußere „Bedrohungen” in dafür geschaffenen Gremien wie dem Civilian Intelligence Commitee (CIC) und in zivilen Netzwerken aus.
Der Senat regte schließlich an, die Ermittlungen gegen Emmi wegen Missbrauch von Ausweispapieren vom 13. Juni 2022, des Betrugs vom 28. Juni 2022 und der Urkundenfälschung vom 1. Dezember 2022 und 18. Januar 2023 gemäß 154a Abs. 1 von der Verfolgung auszunehmen, genauso den Angriff der versuchten gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil von 6 Passanten in Budapest.
Außerdem stellte der Senat anheim, auf die Ladung des Zeugen Liptak zu verzichten, weil sonst ein Rechtshilfeersuchen eingeleitet werden müsse und bat Verteidigung und GBA sich dazu zu äußern. Der Senat schlug außerdem vor, auf die Vernehmung des Zeugen Fischers zu verzichten und stattdessen die Niederschrift der Aussage des Zeugen in der Hauptverhandlung zu verlesen, vorausgesetzt GBA und Verteidigung stimmten dem zu.
Zum Schluss gab Rechtsanwalt Erkan Zünbül von Moritz eine Erklärung zu Protokoll und wies auf die bereits eingetretenen erheblichen außergerichtlichen Nachteile hin, denen die Beschuldigten infolge der medialen Berichterstattung ausgesetzt sind, vor allem durch die Nennung von Klarnamen in der BILD-Zeitung. Der Name seinen Mandaten werde mit Begriffen wie „Schlägertrupps“, „Tatwaffen“ und „Attentate“ verknüpft. So entstehe der Eindruck, seine Schuld stehe schon fest. Das bedeute eine nicht hinnehmbare Vorverurteilung und Stigmatisierung, sagte Zünbül. Vor allem die Beiträge „Das Gepäck der Hammerbande“ sowie „Die neuen Gesichter der Hammerbande“ aus der BILD verletzten das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das sei eindeutig rechtswidrig. Eine spätere Gegendarstellung könne das nicht wettmachen. Die Folgen für die Angeklagten und Familienangehörigen seien erheblich, die Berichterstattung habe in das persönliche Umfeld hineingewirkt.
Außerdem wies Zünbül darauf hin, dass die Namen der Beschuldigten von rechten Medien wie der Jungen Freiheit veröffentlicht wurden. Er beantragte deshalb, einen Artikel aus der Jungen Freiheit mit der Überschrift „Angriffe in Budapest. Diese mutmaßlichen Antifa-Schläger sucht Ungarns Polizei“ in der Hauptverhandlung zu verlesen und die darin enthaltenen Fotos in das Verfahren einzuführen. Die Weitergabe durch Medien aus dem rechten Umfeld schaffe zudem die Gefahr von Einschüchterungsversuchen, Bedrohungen, Nachstellungen, körperlichen Übergriffen, digitalen Angriffen und Eingriffen in die Privatsphäre. Diese Gefahren beträfen nicht nur die Angeklagten, sondern auch Angehörige und das persönliche Umfeld. Die Stigmatisierung in der Öffentlichkeit stellten bereits vor einer Verurteilung eine zusätzliche Sanktion dar. Diese Nachteile träfen den Angeklagten und hätten erhebliche Auswirkungen auf seine persönliche Sicherheit, seine sozialen Beziehungen und berufliche Zukunft.
