35. Verhandlungstag – 25.08.2026

Am heutigen Verhandlungstag wurden drei Zeug:innen gehört. Vormittags sagte eine Polizistin zu den von ihr erfolgten Videoauswertungen aus, wobei sich eigentlich nur um ihre Aussagegenehmigung gestritten wurde. Nach der Mittagspause folgten die erneute Vernehmung einer bereits gehörten Zeugin zum Angriff auf Beuthe und Raßbach sowie des Polizisten, der die Zeugin 2023 als Erster vernommen hatte. Dazwischen gab es diverse Anträge.

Das Sommerloch macht auch vor dem Gerichtssaal nicht halt: Erstmals war nur eine einstellige Anzahl an Zuschauenden vor Ort war.

Um 11.00 war die Polizistin Rückert geladen. In den Akten ist sie unter ihrem früheren Namen Käster geführt (es kommt zu Verwirrungen: Eine andere Frau Rückert hatte im Fall Erfurt ermittelt (s.u.)).

Die Polizistin hatte Videos gesichtet, die die Polizei Budapest übermittelt hatte. Dabei sollte sie zum einen die Angriffe auf Toth und Fischer/Brinkmann untersuchen und zum anderen Luca auf diversen Aufnahmen identifizieren. Dabei erklärte sie selbst, dass sie sich vor allem auf Kleidung berufe. Als markant habe sie vor allem die Hose und die Schuhe gesehen. Luca soll schwarze Nike-Schuhe mit weißem Rand getragen haben. Ein wirklich unverkennbares Alleinstellungsmerkmal.

In den eigentlichen Tatvideos konnte die Zeugin Luca nicht identifizieren, im Gegenteil: Sie will Luca auf dem Weg zum Tatort des Angriffs auf Toth erkannt haben. Zum Zeitpunkt des Angriffs soll sie dann aber anhand der Kamera im Türspion im angeblich gemieteten AirBnB identifiziert worden sein.

Die Verteidigung wollte wissen, mit welcher Software mit den Videos gearbeitet wurde. Diese Zeugin antwortete, dies sei nicht von ihrer Aussagegenehmigung gedeckt. Ihre Genehmigung kommt vom LKA Thüringen, obwohl sie die Auswertungen noch als Beamtin des LKA Sachsen ausgeführt hatte. Der Vorsitzende Richter erklärt, dies sei so üblich.

Dazu kommt allerdings, dass die Aussagegenehmigung von 2018 ist. Unterschrieben von einem Polizeipräsidenten, der nicht mehr im Amt ist und zu einem Zeitpunkt, an dem die Zeugin selbst noch nicht im LKA Thüringen gearbeitet hatte. Die Verteidigung weist darauf hin, dass es so unmöglich sei, herauszulesen, wozu die Zeugin befragt werden könne und wozu nicht.

Die Frage nach der genutzten Software war in dem Verfahren schon häufiger Thema. Wiederholt gab es Hinweise darauf, dass bei der Bearbeitung der enormen Menge an Videomaterial KI-gestützte Software zum Einsatz gekommen sein könnte. Dies wäre für das Strafverfahren nicht zulässig. Ob der Vorsitzende Richter diese Frage nicht verstehen kann oder will, bleibt offen. Statt den möglichen Einsatz unzulässiger KI zu klären, suggeriert er kurzerhand, die Verteidigung unterstelle mit ihrem Hinweis auf KI, die Videos könnten manipuliert worden sein. Mit der tatsächlichen Frage der Verteidigung hat das allerdings wenig zu tun. Die Diskussion führt zu nichts, die Zeugin beharrt darauf, zur Software wahlweise keine Aussage machen zu dürfen oder zu können. Eine zentrale Frage zur Grundlage der Ermittlungsarbeit bleibt damit unbeantwortet und das Gericht scheint sich mit dieser Unklarheit erstaunlich gut arrangieren zu können.

Bis zur Mittagspause folgen einige Anträge. Unter anderem ging es um eine mögliche Nebenklage des angegriffenen deutschen Nazis Fischer und um die Frage, ob er aus medizinischen Gründen nicht in der Verhandlung vernommen, sondern stattdessen Vernehmungsprotokolle verlesen werden.

Es folgt ein Beweisantrag der Verteidigung: Frau Hoppe vom LKA Thüringen solle zu ihrer Kommunikation mit dem uns bereits gut bekannten KHK Bauerfeind aussagen. Hoppe soll bezeugen, dass Bauerfeind sie mit einem Gutachten zur Kleidung bei dem Angriff auf den Thor-Steinar Laden in Erfurt beauftragt haben soll. Er soll ihr gegenüber erklärt haben, er sei sich “absolut sicher”, dass Emmi die Täterin sei, die objektive Beweislage sei allerdings dünn. Hoppe habe das vorhandene Video als “nicht ansatzweise zu gebrauchen” beschrieben und daraufhin die Anweisung erhalten, kein Gutachten anzufertigen. Bei der späteren Beantragung des Haftbefehls gegen Emmi bezog Bauerfeind sich nichtsdestotrotz auf eine Identifikation anhand der Kleidung. Ein Gutachten zur Jacke habe die Sachverständige angeblich abgelehnt, da ihr das Original vorliegen müsste. Man darf sich doch fragen, warum ausgerechnet die Kommunikation, die die tatsächliche Absprache beinhaltet, nicht den Weg in die Akte gefunden hat. Das scheint sogar die Staatsanwaltschaft zu überzeugen, sie widerspricht nicht.

Außerdem soll Frau Rücker vom LKA Thüringen aussagen. Die hatte in dem Komplex die Körpergrößenbestimmung bei der angegriffenen Verkäuferin im Thor-Steinar-Laden vorgenommen. Es geht erneut um Unstimmigkeiten der per 3D-Messverfahren bestimmten Größe der Person im Video mit Emmi, die laut Anklage angegriffen haben soll. Die Staatsanwaltschaft hält das Messergebnis für bedeutungslos. Die auf dem Video gemessene Körpergröße stimmt zwar nicht mit der Beschuldigten überein, für die Identifizierung ist das nach Auffassung der Staatsanwaltschaft allerdings unerheblich. Körpergröße und Identität haben demnach offenbar wenig miteinander zu tun.

Auch die Ladung der Ersthelfer im Fall Dudog lehnt die Staatsanwaltschaft ab. Diese könnten bezeugen, dass er bei ihrer Ankunft nicht bewusstlos gewesen sei, jedoch nicht, ob er zu einem anderen Zeitpunkt bewusstlos war. Dass damit trotzdem der Aussage der beiden vermeintlichen Opfer widersprochen würde, scheint die Staatsanwaltschaft wohl auch nicht für klärungsbedürftig zu halten.

Die Verteidigung von Nele regt anschließend an, das Verfahren gegen diese zum Angriff am Budapester Westbahnhof gegen Liptak einzustellen. Laut Akten seien die Tatfolgen gering. Da Liptak zudem nicht aussagen wolle, erscheint sein Interesse an dem Verfahren auch überschaubar.

Es folgt die Mittagspause.

Es ist dann der Bulle Streichert von der KPI Erfurt geladen. Er hatte nach dem Angriff auf Beuthe und Raßbach die Zeugin J. befragt und soll zu Einzelheiten dieser Vernehmung aussagen. Er hat die Protokolle ausgedruckt mitgebracht. Seine Aussagen geben eigentlich nur das wieder, was aus den Befragungsprotokollen schon bekannt ist und er sich vorher offenbar vor seiner Aussage nochmal durchgelesen hatte.

Die Zeugin J. selbst wurde dann auch (zum zweiten Mal) vernommen. Es ging um Widersprüche zwischen ihren Angaben und den Aussagen anderer Zeug*innen. Dabei sind Einzelheiten relevant: Auf welcher Straßenseite sich welche Gruppe von Personen befunden hatte und welchen der beiden Nazis sie angegriffen hätten. Die Zeugin kann sich an diese Einzelheiten nicht erinnern. Sie verweist darauf, dass ihre Erinnerungen am Tattat noch klarer gewesen seien.

Die Zeug*innenaussagen der befragten Schüler*innen lassen eine belastbare Identifizierung von Beschuldigten nicht zu. Viele Einzelheiten sind nicht erinnerlich, andere werden von verschiedenen Zeug:innen grundlegend unterschiedlich geschildert. Ein klares, konsistentes Bild des Tatgeschehens, aus dem sich zuverlässig ableiten ließe, wer die Angreifer*innen gewesen sein sollen, ergibt sich daraus nicht.

Damit endet der Verhandlungstag, der Mittwoch fällt aus, daher geht es nächste Woche, 1.9. weiter.