Reaktionen auf unseren Text zu den Einlassungen vorm OLG Düsseldorf

Am 24. Juli haben 2026 wir als BASC Jena einen Text über die Einlassungen der Angeklagten im Antifa-Verfahren am OLG Düsseldorf vom 14. Juli 2026 veröffentlicht. Zahlreiche Mitstreiter:innen und Genoss:innen haben sich daraufhin bei Einzelnen von uns gemeldet und uns ihre Kritik und Rückmeldungen mitgeteilt. Um die Diskussion zu dokumentieren und voranzubringen, haben wir die zentralen Kritikpunkte gesammelt. Wir hoffen auf eine produktive Diskussion und weitere schriftliche Beiträge.

Die einen begrüßten, dass wir mit unserem Text eine öffentliche Diskussion befördern möchten. Manche merkten an, dass wir aber noch hätten warten und diskutieren und recherchieren können, um ein klareres Statement zu schreiben. Die anderen dagegen sind der Ansicht, dass diese Diskussionen nicht öffentlich, sondern nur intern laufen sollten, um den Angeklagten nicht in den Rücken zu fallen.

Einige, die die Geständnisse deutlich ablehnen, fanden, dass wir es in unserem Text nicht schaffen, zum Punkt zu kommen und einen klaren Standpunkt einzunehmen. Er lese sich für sie sogar wie eine nachträgliche Rechtfertigung. Andere dagegen hoben positiv hervor, dass man merke, dass wir uns darum bemühen, unsere Kritik wertschätzend zu formulieren und das Miteinander von Angeklagten, Anwält:innen, Familien und Bewegung nicht unnötig zu belasten.

Wir hätten einen wichtigen Aspekt nicht erwähnt, nämlich dass die Einlassungen am OLG Düsseldorf den Druck auf Angeklagte in anderen Verfahren erhöhen werden, sich ebenfalls einzulassen und Geständnisse abzulegen. So habe das OLG München der angeklagten Antifaschistin Hanna bei der Strafzumessung ihr Schweigen negativ angerechnet. Aus der Verhandlung am OLG Dresden vom 12. August 2026 berichtete Thomas Meyer-Falk: „Es ist gegen 15:20 Uhr als der Verhandlungstag endet, aber zuvor fragt der Vorsitzende Richter in die Runde, ob es von Seiten der hier angeklagten Personen Interesse gebe, sich wie in Düsseldorf zur Sache einzulassen. Seitens der Betroffenen wurde dies jedoch nicht kommentiert.“

Es sei ganz übel, dass zwei Genoss:innen gerade in Beugehaft sitzen, weil sie sich weigern, mit demselben Gericht zu kooperieren, was sie bereits für Jahre in den Knast gesteckt hatte und was vielen andere Antifas noch jahrelange Haftstrafen aufbrummen wird, und dass gleichzeitig die Düsseldorfer Angeklagten Geständnisse ablegen, mutmaßlich auch, um mildere Urteile zu erwirken.

Eine Genossin meinte, das Großverfahren am OLG Düsseldorf sei eines der wichtigsten, das aktuell gegen unsere Bewegung geführt werde. Die Prozessstrategie der Angeklagten dort habe Strahlungskraft und könne Maßstäbe für unsere Strategie als linke Bewegung allgemein in Gerichtsverfahren setzen. Vor diesem Hintergrund wäre eine Diskussion mit der Bewegung im Vorfeld nötig gewesen und eine kritische Diskussion und Auswertung sei nun im Nachgang dringend erforderlich.

Daran anknüpfend müsse man allgemeiner darüber diskutieren, dass Gerichte die Kooperation von Angeklagten zur Bedingung für mildere Urteile machen. Dies sei keine Neuheit und nicht speziell fürs Verfahren am OLG Düsseldorf, sondern schon lange üblich und nach den Grundsätzen der Strafzumessung nach § 46 Absatz 2 des Strafgesetzbuchs gesetzlich so vorgesehen. Wer mitmacht, erhält eine kleinere Strafe; wer sich verweigert, wird mit einem harten Urteil abgestraft. Besonders perfide sei dies bei den Verfahren nach dem Tag X, also nach der Leipziger Demonstration zur Urteilsverkündung in der ersten Runde des Antifa-Ost-Verfahrens, abgelaufen. Angeklagte mussten sich entscheiden, ob sie gestehen und auf Bewährung verurteilt werden oder ob sie nicht kooperieren und ins Gefängnis gehen. Wenn wir uns darauf einlassen, geben wir dem Staat ein Werkzeug in die Hand, mit dem er uns – als eine Gruppe Angeklagte, aber auch als Bewegung insgesamt – erpressen, spalten und beugen kann. Und noch größer gedacht, wenn man als Bewegung für eine Sache einstehe und kämpfe, dann aber vor Gericht lieb Kind spiele und brav gestehe, in der Hoffnung auf eine kleinere Strafe, dann könne dies Streit und Konflikte in der Bewegung befördern und außerdem dazu führen, dass wir nicht ernst genommen werden, da wir uns und unseren Kampf offenbar selbst nicht ernst nehmen. Insgesamt könne die Kooperation mit dem Gericht bei der Verfolgung unserer Bewegung eine ähnliche Rolle spielen wie die Reueerklärung.

Wir schrieben: „Dass Antifaschismus wichtig ist, scheint in diesem Gerichtssaal Konsens zu sein. Was sicherlich kein Konsens ist, ist die Wahl der Mittel.“ Ein Genosse fand diese Einschätzung falsch. Die Bundesanwaltschaft agiere eher als Anti-Antifa-Gruppe. Er verwies darauf, dass sie Antifaschismus als niedrigen Beweggrund werte. (https://jungle.world/artikel/2026/04/duesseldorfer-prozess-budapest-komplex-antifaschismus-als-niedriger-beweggrund) Die Bundesanwaltschaft gehe auch mit unterschiedlicher Härte gegen rechtsterroristische Gruppen und antifaschistische Gruppen vor. Der Richter habe sich ebenfalls nie eindeutig antifaschistisch geäußert.

Wir schrieben: „Wir begrüßen als BASC Jena auch, dass die Angeklagten darlegen, dass es kein Mittel der antifaschistischen Bewegung ist, Menschen zu ermorden.“ Eine Genossin kritisierte, dass diese Einschätzung zu pauschal sei. Sicherlich sei tödliche Gewalt unter den heutigen Bedingungen in Deutschland aus guten Gründen kein Mittel im antifaschistischen Kampf. Aber im Widerstand gegen das brutale nationalsozialistische Besatzungsregime in Europa oder im Krieg gegen den Islamischen Staat in Rojava, um nur zwei Beispiele zu nennen, könne man tödliche Gewalt nicht grundsätzlich ablehnen.

Eine Genossin schrieb uns, dass es wichtig sei, die Diskussion über die Mittel des militanten Antifaschismus weiterzuführen.

Wir hoffen, mit dieser Zusammenstellung unterschiedlicher Reaktionen auf unseren Text die kritische und solidarische Diskussion zu den Einlassungen am OLG Düsseldorf zu unterstützen und voranzutreiben. Wir freuen uns auch über weitere Meinungsbeiträge zum Thema politische Prozessführung.