In einer Woche, am 30. September 2026, soll vor dem Budapester Berufungsgericht das endgültige Urteil gegen Maja gesprochen werden. Dieses Urteil wird nach drei Jahren staatlicher Verfolgung, Unterdrückung und Erniedrigung eine Zäsur bilden.
Im Herbst 2023 weitete die Polizei die Ermittlungen im Rahmen des Budapest-Verfahrens auf Maja aus. Am 11. Dezember 2023 nahmen Zielfahnder Maja auf Grundlage eines deutschen Haftbefehls in Berlin fest. Maja wurde anschließend in der JVA Dresden inhaftiert. Nach einem halben Jahr Untersuchungshaft lieferte der deutsche Staat Maja am 28. Juni 2024 in einer nächtlichen Blitzaktion nach Ungarn aus. Das Bundesverfassungsgericht verfügte noch am Tag selbst in einer Eilentscheidung, dass Maja nicht auszuliefern sei, doch die Exekutive hatte das höchste deutsche Gericht erfolgreich umgangen und bereits Fakten geschaffen. Am 24. Januar 2025 folgte der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Majas Auslieferung war verfassungswidrig.
Das erste Jahr von Majas Haft in Ungarn war geprägt von zahlreichen Missständen und Schikanen, vor allem aber von einer zermürbenden Isolation, gegen die Maja sich durch Anträge, Texte, Reden und Interviews zur Wehr setzte. Am 21. Februar 2025 fand die Vorverhandlung zu Majas Gerichtsverfahren statt. Die Staatsanwaltschaft bot Maja einen Deal an – „nur“ 14 Jahre Haft gegen ein Geständnis. Maja lehnte dies ab und verlas eine kämpferische Prozesserklärung. Die erste Instanz des Gerichtsverfahrens umfasste 18 Verhandlungstage und zog sich über ein Jahr bis zum 4. Februar 2026. Es drohten bis zu 24 Jahre Haft. Am Ende wurde Maja zu 8 Jahren Haft unter verschärften Bedingungen verurteilt.
Während des laufenden Prozesses begann Maja am 5. Juni 2025 einen 40tägigen Hungerstreik. Maja schaffte es, eine leichte Verbesserung der Haftbedingungen und etwas mehr Kontakt zu anderen Gefangenen zu erwirken, und brachte die deutsche Politik bis hin zum Außenminister dazu, sich zur Rücküberstellung von Maja zu bekennen. Die Rücküberstellung, eine Verlegung in den Hausarrest oder eine maßgebliche Verbesserung der Haftbedingungen konnte Maja jedoch nicht erreichen.
Das Urteil der zweiten Instanz, des Berufungsgerichts, wird kein Ende der staatlichen Verfolgung von Maja bedeuten. Auf Maja wartet der Kampf um eine möglichst baldige Rücküberstellung und nicht unwahrscheinlich eine Fortsetzung der Haft in Deutschland.
Aus einer Reihe an Körperverletzungen an üblen Neonazis haben der ungarische und deutsche Staat in enger Zusammenarbeit ein Großverfahren gegen eine angebliche mörderische und staatsgefährdende kriminelle bis terroristische Vereinigung konstruiert. Maja ist zum Opfer dieser staatlichen Verfolgung geworden. Nachdem Deutschland Maja gejagt, festgenommen, inhaftiert und verfassungswidrig ausgeliefert hat und sich seitdem in Tatenlosigkeit hervortut, hat Ungarn Maja isoliert, entrechtet, erniedrigt, misshandelt, vorgeführt und bloßgestellt. Ein Ende der Verfolgung ist nicht in Sicht.
Aber Maja war und ist nicht allein. Über 100.000 Menschen haben die Petition für die Rücküberstellung von Maja unterzeichnet. Hunderttausende von Menschen haben den Hungerstreik von Maja verfolgt. Seit Majas Inhaftierung vor bald drei Jahren haben sich in ganz Europa immer wieder Tausende von Menschen bei Veranstaltungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Protesten und Aktionen für Majas Freiheit eingesetzt. Wir möchten euch allen dafür ein ganz großes Danke sagen!
Das Berufungsgericht wird am 30. September nicht nur über Maja urteilen, sondern auch über Gabriele aus Italien und Anna aus Deutschland. Sie waren am 4. Februar 2025 in der ersten Instanz in Abwesenheit zu sieben Jahren Haft bzw. zwei Jahren Haft ausgesetzt zu fünf Jahren auf Bewährung verurteilt worden.
Aktuell droht auch zwei anderen Mitstreitern die Auslieferung. Gino und Zaid, die beide nach Frankreich geflüchtet sind und dort im Exil leben, sollen nach Deutschland bzw. Ungarn ausgeliefert werden. Wir erwarten im Auslieferungsverfahren von Gino ebenfalls am 30. September 2026 eine Entscheidung.
Egal, wie das Urteil des Berufungsgerichts gegen Maja am 30. September 2026 ausfällt, ob milder oder härter, Maja ist durch die sechsmonatige Untersuchungshaft in Deutschland, die verfassungswidrige Auslieferung, die menschenunwürdige und erniedrigende, mehr als zweijährige Untersuchungshaft in Ungarn und den Schauprozess in erster Instanz bereits mit äußerster Härte bestraft worden. Und egal, wie das Urteil ausfällt, Maja muss sofort freigelassen werden.
Maja hat zum ersten der beiden Verhandlungstermine am Berufungsgericht, am 18. September 2026, eine Rede gehalten, https://www.basc.news/majas-rede-vor-dem-revisionsgericht/. Darin blickt Maja auf das Verfahren zurück, bekennt sich zu humanistischen, antiautoritären und antifaschistischen Werten und erklärt sich mit Gino und Zaid solidarisch. Zum Verhandlungstermin am 30. September 2026 gibt es die Möglichkeit, mit dem Soli-Bus nach Budapest zu fahren und dort an einer Kundgebung und an der Verhandlung teilzunehmen. Der Soli-Bus fährt von Berlin, über Schkeuditz, Jena und Dresden nach Ungarn. Mehr Infos findet ihr auf basc.news, https://www.basc.news/gemeinsame-bus-reise-nach-budapest-zum-letzten-verhandlungstag/. Kommt mit und stärken wir Maja den Rücken!
Wir werden weiterhin mit Maja gemeinsam gegen die staatliche Kriminalisierung von Antifaschismus und für die Umsetzung der Forderungen kämpfen, bis alle frei sind!
Solidaritätskomitee für Maja, 23. September 2026
